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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Grossrätliche Kommissionen lehnen Steuerrückvergütung ab

29.10.2025

Der Kanton Aargau hat dank Ertragsüberschüssen Schulden abgebaut und eine Ausgleichsreserve von 1,1 Milliarden Franken aufgebaut. Vor diesem Hintergrund schlägt der Regierungsrat des Kantons Aargau im Steuergesetz vor, dem Grossen Rat die rechtliche Grundlage zu schaffen, eine einmalige Steuerrückvergütung in Form einer Senkung des ordentlichen Kantonssteuerfusses zu beschliessen, sofern die im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Umstrittene Mindestschwelle

Für eine Steuerrückvergütung muss laut Regierungsrat ein Überschuss der Finanzierungsrechnung und eine „gute Finanzlage“ vorliegen. Letztere setzt das Fehlen einer Nettoverschuldung, offener Fehlbeträge und einen angemessenen Bestand der Ausgleichsreserve voraus. Der Regierungsrat definiert diesen als mindestens 3 % des Gesamtertrags der jeweiligen AFP‑Periode, was aktuell einem Mindestbestand von 828 Millionen Franken entspricht. Die mitberichtende Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) schlägt 1 % vor, die federführende Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) 2 %.

Offene Fragen zum Auszahlungsmechanismus

Der Auszahlungsmechanismus einer möglichen Rückvergütung wurde ebenfalls diskutiert. Die VWA hat zwei Prüfungsanträge eingereicht: einer fordert die Prüfung alternativer Auszahlungsmechanismen, etwa einer Rückerstattung pro Kopf, der andere die Einführung eines Auszahlungsautomatismus, der durch einen Beschluss des Grossen Rats aufgehoben werden kann. Beide Anträge wurden von einer Mehrheit der VWA‑Mitglieder unterstützt.

Knappe Ablehnung der Vorlage

Die mitberichtende Kommission KAPF lehnte die für die Einführung einer Steuerrückvergütung erforderliche Gesetzesänderung klar ab. Die federführende Kommission VWA sprach sich nach ausführlicher und kontroverser Beratung mit knappem Mehr gegen die Gesetzesänderung aus.

Der Grossen Rat wird die Vorlage voraussichtlich im November 2025 beraten.

Ursprünglich publiziert am
AG