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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Kantonaler Richtplan 2019, Anpassungen Kapitel C 5.1, F 5, G 1 und G 10 (Richtplananpassung 2024)

06.06.2024

Die aktuelle Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 beinhaltet die Voraussetzungen für die Schaffung neuer Wohn-, Misch- und Zentrumszonen sowie die Entwicklung des Gebiets Bänklialp / Sprungschanzen in Engelberg, den Kiesabbau Oberwald in Kerns und die Freizeitfischerei in Lungern. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Richtplananpassung zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben.

Die Richtplananpassung 2024 liegt vom Donnerstag, 6. Juni bis Montag, 8. Juli 2024 öffentlich auf. Die Unterlagen zur Anpassung des Richtplans sind unten aufgeführt sowie unter www.vernehmlassung.ow.ch/de/richtplananpassung-2024Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbarund können zusätzlich im Amt für Raumentwicklung und Energie, Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen und bei den betroffenen Gemeinden eingesehen werden.

Alle sind berechtigt, im Rahmen der öffentlichen Auflage Einwendungen und Anmerkungen zur Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 einzureichen. Sie sind mit Begründung direkt über die elektronische Vernehmlassungsplattform unter www.vernehmlassung.ow.ch/de/richtplananpassung-2024Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bis zum 8. Juli 2024 einzugeben. Alternativ können Einwendungen und Anmerkungen zur Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 als Schreiben beim Amt für Raumentwicklung und Energie, Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen oder per E-Mail an are@ow.ch eingereicht werden.

Ursprünglich publiziert am
OW