Nachtrag zum Gesetz über den Finanzausgleich
06.02.2024
Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Finanzdepartement zur Vernehmlassung zum Nachtrag zum Gesetz über den Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz, FiAG; GDB 630.1) ein.
Die Entwicklung des innerkantonalen Finanzausgleichs wird periodisch überprüft und dem Kantonsrat wie auch den Einwohnergemeinden werden Bericht und Antrag für allfällige Massnahmen unterbreitet.
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