Quellensteuerpflichtige Person (qsP)
13.12.2019
Die Quellensteuer (Qst) ist eine Steuer, die der Schuldner einer steuerbaren Leistung (SSL) direkt von einer Vergütung abzieht, welche für seinen Begünstigten (Quellensteuerpflichtiger) ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt, bevor er diese Steuer im Namen des Quellensteuerpflichtigen (QSP) an die Steuerbehörden überweist.
Ursprünglich publiziert am