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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Revision kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG)

06.06.2024

Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Bau- und Raumentwicklungsdepartement zur Vernehmlassung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) ein. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 30. September 2024. Das Planungs- und Baugesetz führt das bisherige Baugesetz und die zugehörige Verordnung in einen Erlass zusammen. Die Übersichtlichkeit wird damit erhöht und die Nutzerfreundlichkeit verbessert.

Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Um mit der Mitwirkung zu starten, aktivieren Sie bitte Ihr Benutzerkonto. Das geht einfach, sicher und schnell.

E-VernehmlassungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

  • Informieren Sie sich unkompliziert und rasch über das Vorhaben.
  • Erfassen und übermitteln Sie Ihre Stellungnahme effizient und papierlos.
  • Laden Sie andere Team-Mitglieder ein, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
  • Mit der elektronischen Erfassung erleichtern Sie uns ein effizientes Arbeiten.

Für Rückfragen und allfällige Informationen zum Planungs- und Baugesetz wenden Sie sich bitte an das Departementssekretariat des Bau- und Raumentwicklungsdepartements (Tel. 041 666 64 35; brd@ow.ch).

Ursprünglich publiziert am
OW