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Staats- und Jugendanwaltschaft: Regierungsrat legt Neuordnung von Wahl und Anstellung vor

24.09.2026

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat beschlossen, dem Landrat eine Vorlage zur Neuordnung des Wahl- und Anstellungsverfahrens der Staats- und Jugendanwaltschaft zur Zustimmung zu unterbreiten. Gemäss der Vorlage soll der Landrat künftig nur noch die Erste Staatsanwältin oder den Ersten Staatsanwalt wählen, während die übrigen Staats- und Jugendanwälte unbefristet durch den Regierungsrat angestellt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Glarus beantragt dem Landrat, die Neuordnung des Wahl- und Anstellungsverfahrens für die Staats- und Jugendanwaltschaft der Landsgemeinde zur Zustimmung vorzulegen. Die Vorlage sieht Änderungen der Kantonsverfassung sowie der betroffenen gesetzlichen Bestimmungen vor.

Auslöser für die Änderung ist eine Sonderprüfung der Geschäftsprüfungskommission des Landrats (GPK) in den Jahren 2023 und 2024. Die Kommission identifizierte organisatorische und personelle Herausforderungen und empfahl unter anderem eine Anpassung des Wahlverfahrens. Der Landrat nahm diese Empfehlung im August 2024 zur Kenntnis und stimmte den konkreten Aufträgen der GPK an den Regierungsrat zu.

Nach der vorgeschlagenen Regelung wird die Erste Staatsanwältin oder der Erste Staatsanwalt weiterhin vom Landrat für eine feste Amtsdauer gewählt. Die unbefristete öffentlich-rechtliche Anstellung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Jugendanwälte – mit Ausnahme der ausserordentlichen Staats- und Jugendanwälte – obliegt künftig dem Regierungsrat. Die allgemeinen Bestimmungen des kantonalen Personalrechts finden Anwendung. An der fachlichen Unabhängigkeit der Staats- und Jugendanwaltschaft in der Rechtsanwendung ändert die Vorlage nichts.

Die Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

Ursprünglich publiziert am
GL