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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuergesetzrevision 2027 stärkt Aargauer Standortattraktivität weiter

20.03.2026

Die Steuergesetzrevision 2027 ist das zweite Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030, die am 21. März 2023 vom Grossen Rat beschlossen wurde. Die Umsetzung erfolgt in abgestimmten Paketen, um den Kanton Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftskanton zu stärken. Für natürliche Personen besteht das Ziel, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau für alle Haushaltstypen und Einkommens‑ sowie Vermögensstufen unter die Top‑10 der attraktiven Kantone zu bringen. Für juristische Personen wird eine Position im Mittelfeld angestrebt.

„Mit der Steuergesetzrevision 2027 setzen wir die Steuerstrategie des Kantons Aargau konsequent weiter um und stärken unsere steuerliche Wettbewerbsfähigkeit. Dank vorausschauender Finanzpolitik und solider Finanzlage ist die Revision finanziell tragbar.“

Portrait von Regierungsrat Dr. Markus Dieth.
Kanton Aargau / Beni Basler
Regierungsrat des Kantons Aargau Dr. Markus Dieth, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen

Zwei zentrale Massnahmen: Kleinverdienerabzug integrieren, Tarifspitze senken

Frühere Umsetzungsschritte der Steuerstrategie haben bereits verschiedene Gruppen entlastet. Die Steuergesetzrevision 2022 reduzierte die oberste Tarifstufe bei juristischen Personen und erhöhte den Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 traten weitere Massnahmen in Kraft, darunter Senkungen der Vermögenssteuer, höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten, berufliche Aus‑ und Weiterbildung, ein erhöhter Kinderabzug sowie reduzierte Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen.

Die Revision 2027 ergänzt diese Maßnahmen um:

  • Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif: Der Abzug steigt, je niedriger das steuerbare Einkommen ist, und gilt bis zu einem steuerbaren Einkommen von 75 000 CHF.
  • Reduktion der obersten Tarifstufe (Abflachung der Tarifkurve): Die höchste Tarifstufe der einfachen Steuer wird von 11 % auf 9,75 % gesenkt. Steuerpflichtige mit einem Einkommen ab 55 000 CHF (Einpersonenhaushalt) bzw. 110 000 CHF (verheiratete Personen bzw. Alleinstehende mit Kind) profitieren.

Finanzielle Auswirkungen und Ertragsneutralität

Die Steuerstrategie ist grundsätzlich ertragsneutral; Mindereinnahmen sollen durch Mehreinnahmen in anderen Bereichen oder durch die Mehrerträge aus der Steuergesetzrevision Schätzungswesen gedeckt werden. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat eine gestaffelte Umsetzung vorgesehen, um die Finanzlage des Kantons umfassend zu beurteilen.

Die Revision 2027 reduziert die Steuerbelastung um rund 80 Millionen CHF pro Jahr (Kanton‑ und Gemeindesteuern). Etwa die Hälfte der Entlastung resultiert aus der Senkung der obersten Tarifstufe, die andere Hälfte aus dem Kleinverdienerabzug. Die Revision kann im Rahmen der Steuerstrategie 2022–2030 ertragsneutral umgesetzt werden und ist aus finanzieller Sicht für den Kanton tragbar. Der Regierungsrat des Kantons Aargau betont die langfristigen Standortvorteile.

Weiteres Vorgehen und Inkrafttreten

Die zweite Beratung im Grossen Rat ist für Juni 2026 vorgesehen. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 geplant. Der Beschluss unterliegt einem fakultativen Referendum; bei fehlender absoluter Mehrheit oder bei Ergreifen eines Behördenreferendums erfolgt eine Volksabstimmung.

Ursprünglich publiziert am
AG