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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuergesetzrevision 2027 zur Beratung

21.05.2026

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2026 die Vorlage zur Steuergesetzrevision 2027 beraten. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte eine Reduktion der höchsten Tarifstufe der einfachen Einkommenssteuer von 11 auf 9,75 Prozent vorgeschlagen, um den Kanton für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen attraktiver zu gestalten. Zudem soll die Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif steuerliche Vorteile für verheiratete Paare und Alleinerziehende mit kleinen bis mittleren Einkommen bringen und die bestehende Heiratsstrafe abschaffen. Beide Massnahmen stiessen in der VWA auf keine Widerstände.

Ertragsneutrale Steuerstrategie

Die Steuergesetzrevision 2027 ist das zweite Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 nach der bereits in Kraft getretenen Steuergesetzrevision 2025. Sie soll private Haushalte jährlich um rund 80 Millionen Franken entlasten. Gemäss Leitsatz 1 der Steuerstrategie sollen die Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen aus der Steuergesetzrevision Schätzungswesen kompensiert und somit ertragsneutral ausgestaltet werden. Die Kommission VWA thematisierte den Umfang der Revision und die Ertragsneutralität, ohne einen Antrag zu stellen. In der Schlussabstimmung sprach sich eine Mehrheit für die Gesetzesrevision aus, die per 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im Juni 2026 beraten.

Ursprünglich publiziert am
AG