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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Aufwandbesteuerung

TG - Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung kommt zustande

01.05.2010
Wie die Regierung des Kantons Thurgau gestern mitgeteilt hat, ist die kantonale Volksinitiative «Abschaffung der Pauschalbesteuerung – Schweizer und Ausländer gleich behandeln» formell zustandegekommen. Gemäss Staatskanzlei wurde das Begehren 4240 mal (gültig) unterschrieben.Am 20. April 2010 ist der Staatskanzlei die Volksinitiative eingereicht worden. Sie verlangt die Abschaffung der Pauschalbesteuerung, wie sie bis anhin unter gewissen Bedingungen zuziehenden Ausländern im Kanton Thurgau gewährt wurde. Die Staatskanzlei hat 4240 gültige Unterschriften ermittelt, nötig für die Einreichung einer Volksinitiative sind 4000 gültige Unterschriften.Am meisten Unterschriften wurden mit 967 im Bezirk Arbon gesammelt, gefolgt vom Bezirk Frauenfeld mit 806 Unterschriften. 652 Unterschriften stammen aus dem Bezirk Kreuzlingen, 649 aus dem Bezirk Bischofszell. Dahinter folgen der Bezirk Weinfelden mit 443 Unterschriften, der Bezirk Münchwilen mit 408 Unterschriften, der Bezirk Steckborn mit 221 Unterschriften sowie der Bezirk Diessenhofen, wo 98 Unterschriften gesammelt wurden.Der Grosse Rat hat nun innerhalb eines Jahres über die Initiative zu befinden.

Pauschalbesteuerung - Ständerat für Beibehaltung

16.03.2010
Die Pauschalbesteuerung von reichen Ausländern soll in der Schweiz nicht abgeschafft werden. Der Ständerat sprach sich heute gegen eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen aus, die eine Gleichbehandlung der Steuerzahler fordert.Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat vertrat die Auffassung, die Pauschalbesteuerung bringe der Schweiz Vorteile. Vertreter der Linken sehen in dieser Steuerart eine Ungleichbehandlung zwischen In- und Ausländern.Direkt zum Wortprotokoll der heutigen Beratung des Ständerates

TG - Pauschalbesteuerung

10.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) zu ergänzen (Anpassung der Bemessung). Ausserdem hat er die Steuerverordnung so angepasst, dass eine Pauschalbesteuerung künftig widerrufen werden kann.Infolge der jüngsten politischen Diskussionen im Zusammenhang mit der Pauschalbesteuerung hat der Regierungsrat die Steuerverordnung in diesem Punkt modifiziert und angepasst.Die Pauschalbesteuerung bemisst sich (acuh weiterhin) nach dem Lebensaufwand der in der Schweiz wohnhaften, aber nicht erwerbstätigen steuerpflichtigen Person.Die Berechnung der Steuer nach Aufwand beruhte dabei bisher auf dem Fünffachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus für Steuerpflichtige sowie das Zweifache des Pensionspreises für die Unterkunft und Verpflegung für die übrigen Steuerpflichtigen. Neu: Diese Sätze erhöhte der Regierungsrat auf das Zehn-, beziehungsweise Vierfache. Ferner hat er die Steuerverordnung dahingehend ergänzt, dass bei einer pauschal besteuerten Person, die unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Steuerbehörden gemacht hat, die entsprechende Besteuerung widerrufen und durch eine ordentliche Besteuerung ersetzt werden kann.