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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Autobahnvignette

Umweltabgaben - ESTV veröffentlicht neue Broschüre

23.03.2012
Die ESTV hat ihr Dossier «Steuerinformationen» um eine neue Publikation zu den umweltbezogenen Abgaben  im Bund und in den Kantonen erweitert. Das neue Dossier, das sich auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2012 befindet, vermittelt einen – wenn  auch knappen – Überblick über die Umweltabgaben im Bund und in den Kantonen.

Zum Inhalt

Die neue Broschüre enthält Informationen zu folgenden Themen:
  • Umweltbezogene Abgaben auf Bundesebene
    • Energieabgaben
      • Mineralölsteuer
      • Kostendeckende Einspeisevergütung
    • Verkehrsabgaben
      • Automobilsteuer
      • Schwerverkehrsabgabe LSVA
      • Autobahnvignette
    • Emissionsabgaben
      • CO2-Abgabe
      • VOC-Abgabe
      • Altlastenabgabe
    • Vorgezogene Entsorgungsgebühr VEG
      • Auf Glas
      • Auf Batterien
  • Umweltbezogene Abgaben in den Kantonen
    • Motorfahrzeugsteuer
    • Emissionsabgaben
      • Abfallabgabe
      • Abwasserabgabe
      • Emissionsabgaben im Flugverkehr
    • Energieabgaben
      • Förderabgabe auf Strom
      • Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauche
    • Wasserrechtsabgaben
    • Weitere kantonale Abgaben
Weiter enthält die Broschüre einen knappen Teil mit einem internationalen Vergleich sowie Ausführungen zu parlamentarischen Vorstössen im Umweltabgaben-Bereich sowie aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung.

Direkt zur Broschüre

Autobahnvignette: Busse bleibt bei 100 Franken

08.01.2010
Einige Medien haben irrtümlicherweise berichtet, dass sich die Busse für ungültige oder fehlende Autobahnvignetten 2010 von 100 auf 200 Franken erhöhe. Die Busse bleibt Nationalstrasssenabgabejedoch für Vignettenvergehen vorläufig bei 100 Franken; eine Erhöhung tritt voraussichtlich erst ab 2011 in Kraft.Das Parlament hat das neue Nationalstrassenabgabegesetz noch nicht verabschiedet. Die Meldung einer Bussenerhöhung für fehlende oder ungültige Autobahnvignetten ist daher verfrüht. Mit einer Erhöhung des Bussbetrags ist voraussichtlich erst ab 2011 zu rechnen.Die Abgabe muss für das ganze Kalenderjahr bezahlt werden und wird nicht rückerstattet. Die Vignette gilt für die Zeit vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr. Demzufolge ist für Fahrten auf Nationalstrassen erster und zweiter Klasse (Autobahnen und Autostrassen) ab dem 1. Februar 2010 die neue Vignette anzubringen.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>