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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort DBA

DBA Italien - Änderungsprotokoll in Kraft

28.07.2016
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Italien ist nach Abschluss der Ratifikationsverfahren in beiden Ländern am 13. Juli 2016 in Kraft getreten. Damit erfüllt das Doppelbesteuerungsabkommen den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.Die Schweiz und Italien haben am 23. Februar 2015 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen von 1976 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Mit der Änderung wird der internationale Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage in das DBA aufgenommen.Die neue Bestimmung zum Informationsaustausch auf Anfrage ist ab Inkrafttreten des Änderungsprotokolls per 13. Juli 2016 für Sachverhalte ab dem Tag der Unterzeichnung am 23. Februar 2015 anwendbar.

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DBA Albanien - Änderungsprotokoll unterzeichnet

11.09.2015
Die Schweiz und Albanien haben ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält insbesondere eine Amtshilfeklausel auf Anfrage nach dem internationalen Standard.Nebst der neuen Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen konnte das Abkommen auch in anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz angepasst werden. Insbesondere stellt die Aufnahme einer Schiedsklausel die Vermeidung der Doppelbesteuerung sicher. Bei den Lizenzgebühren sieht eine Evolutivklausel vor, dass allenfalls künftig mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getroffene vorteilhaftere Vereinbarungen Albaniens auch für die Schweiz gelten. Schliesslich verhindert eine Klausel gegen Missbrauch, dass die Vorteile des Abkommens von Personen genutzt werden, die keinen Anspruch darauf haben.

DBA Albanien – weitere Informationen


Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 9.9.2015

DBA Italien - Botschaft verabschiedet

12.08.2015
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Änderungsprotokoll ergänzt das Abkommen von 1976 und enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch auf Anfrage nach dem international geltenden Standard.Die Schweiz und Italien haben am 23. Februar 2015 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie eine Roadmap im Steuer- und Finanzbereich unterzeichnet.

Informationsaustausch im Fokus

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen enthält eine Bestimmung über den Austausch von Informationen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. In der Vernehmlassung haben die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise den Abschluss des Änderungsprotokolls insgesamt begrüsst. Der Bundesbeschluss zur Genehmigung des Änderungsprotokolls unterliegt dem fakultativen Referendum.Das vorliegende Änderungsprotokoll setzt die vom Bundesrat am 13. März 2009 beschlossene neue Politik betreffend den steuerlichen Informationsaustausch um. Es unterstützt die bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen sowie deren weiteren Ausbau. Das Änderungsprotokoll erleichtert die Regularisierung italienischer Kunden von schweizerischen Banken im Rahmen des italienischen Selbstanzeigeprogramms.Das Änderungsprotokoll erfüllt den geltenden internationalen Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage. Die Schweiz hat bisher 52 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die diesen Standard erfüllen; 41 davon sind in Kraft.Die Umsetzung und Konkretisierung der ebenfalls am 23. Februar 2015 mit Italien unterzeichneten Roadmap ist zurzeit im Gange. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Grenzgängerbesteuerung und des Marktzutritts.

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DBA Oman

23.05.2015
Die Schweiz und Oman haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das neue DBA enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard und folgt weitgehend der schweizerischen Abkommenspolitik.Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Oman insbesondere vereinbart, dass
  • Dividenden zu höchstens 15 Prozent an der Quelle besteuert werden können.
  • Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen können im Quellenstaat zu maximal 5 Prozent besteuert werden und
  • Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen sowie die Vertragsstaaten sind ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers steuerbar.
  • Zinsen werden im Quellenstaat zu höchstens 5 Prozent besteuert. Für bestimmte Fälle von Zinsen ist wiederum die ausschliessliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers vorgesehen.
  • Lizenzgebühren unterliegen einer Besteuerung von maximal 8 Prozent im Quellenstaat, wobei kraft einer Meistbegünstigungsklausel durch Oman mit Drittstaaten vereinbarte tiefere Maximalsteuersätze für Lizenzgebühren auch für die Schweiz gelten.
  • Auch an der Quelle besteuert werden können Ruhegehälter.
  • Weiter wurde festgehalten, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Staat zum Abzug zugelassen werden.
Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Weitere Informationen zum neuen DBA Schweiz-Oman

DBA Italien - Änderung

24.02.2015
Die Schweiz und Italien haben in Mailand ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen und eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Die Einigung soll die Regularisierung von unversteuerten Geldern vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches erleichtern.

OECD-Regelung bezüglich Informationsaustausch auf Anfrage

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Italien wird mit einem Protokoll ergänzt, das den OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht. Es soll nach der Inkraftsetzung für Tatbestände ab sofort anwendbar sein. Das Protokoll wird den Eidgenössischen Räten zur ordentlichen Genehmigung vorgelegt werden und unterliegt dem fakultativen Referendum.

Roadmap zur Weiterführung des Steuerdialogs

Nebst dem Änderungsprotokoll zum DBA haben die beiden Minister auch eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Die Roadmap enthält eine klare, politische Verpflichtung zu mehreren wichtigen Punkten der bilateralen Beziehungen im Steuer- und Finanzbereich. Zu allen Punkten wurden verbindliche Eckwerte vereinbart oder ein Arbeitsplan für das weitere Vorgehen aufgestellt.Die Roadmap umfasst eine Verbesserung des Grenzgängerabkommens, die bis Mitte 2015 finalisiert sein soll. Zudem sollen italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz zu gleichen Bedingungen am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen können wie solche in Italien oder in anderen Ländern. Beide Staaten können Gruppenersuchen gemäss OECD-Standard stellen, um Personen zu identifizieren, die unversteuerte Vermögenswerte verschleiern wollen.Im Weiteren legt die Roadmap das weitere Vorgehen für die Streichung der Schweiz von schwarzen Listen in Italien fest und bekräftigt den Willen zur Aufnahme von Gesprächen für einen besseren Marktzutritt für Finanzdienstleister. Grundsätzlich wird festgehalten, dass Finanzinstitute und deren Mitarbeitende für Steuerdelikte ihrer Kunden nicht verantwortlich sind. Zudem sollen für die italienische Enklave Campione d'Italia Lösungen für die offenen Steuerfragen erarbeitet werden.

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Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 23.2.2015

DBA Belgien

22.09.2014
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens (Zusatzabkommen) mit Belgien verabschiedet und das Abkommen den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Das Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.Mit dem Zusatzabkommen kann das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien aus dem Jahr 1978 den heutigen Verhältnissen angepasst werden. Dieses beinhaltet den aktuellen internationalen Amtshilfestandard, der Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht.Weiter bringt das Zusatzabkommen Verbesserungen bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Insbesondere konnten für Vorsorgeeinrichtungen Steuerbefreiungen im Quellenstaat vereinbart werden. Weitere verbesserte Besteuerungsmodalitäten konnten für Zinsen auf Darlehen zwischen Unternehmen und Dividenden an gewissen Gesellschaften ausgehandelt werden.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz – Belgien

DBA Zypern

28.07.2014
Die Schweiz und Zypern haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Es handelt sich um das erste zwischen beiden Ländern unterzeichnete Abkommen dieser Art.Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält Bestimmungen, die weitgehend der schweizerischen Abkommenspolitik auf diesem Gebiet folgen, namentlich eine Amtshilfebestimmung über den Austausch von Informationen auf Ersuchen gemäss heute geltendem internationalem Standard.Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 21. November 2013 von den Unterhändlern paraphiert. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den beiden Staaten noch genehmigt werden.Weitere Informationen zum neuen DBA Zypern

DBA Island

10.07.2014
Die Schweiz und Island haben heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen vom 3. Juni 1988. Das neue DBA enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.

Eckpunkte des neuen DBA mit Island

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Island insbesondere vereinbart,
  • dass Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von mindestens 10 Prozent sowie Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken von der Besteuerung an der Quelle befreit sind.
  • Lizenzgebühren unterliegen neu in bestimmten Fällen einer Besteuerung von maximal 5 Prozent im Quellenstaat.
  • Auch an der Quelle besteuert werden können neu Ruhegehälter.
  • Weiter wurde festgehalten, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Staat zum Abzug zugelassen werden.
  • Schliesslich wurde das DBA mit einer Schiedsklausel ergänzt.
Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz Island

DBA Ghana

26.05.2014
Die Schweiz und Ghana haben am 22. Mai 2014 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen unterzeichnet. Mit diesem Protokoll wird die Amtshilfeklausel an den geltenden internationalen Standard, das heisst an den Informationsaustausch auf Anfrage, angepasst.Das Änderungsprotokoll wurde am 15. Oktober 2013 von den Unterhändlern paraphiert. Anschliessend wurde es den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen zur Stellungnahme unterbreitet, die keine Einwände erhoben. Das Protokoll muss noch durch die Parlamente beider Staaten genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz - Ghana

DBA Peru

31.03.2014
Zwischen der Schweiz und Peru ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen DBA in Kraft getreten. Das Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard auf dem Gebiet des Informationsaustausches.
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Peru ist am 10. März 2014 in Kraft getreten und wird ab 1. Januar 2015 anwendbar sein. Es handelt sich um das erste zwischen beiden Ländern abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen.

Weitere Informationen zum neuen DBA Peru