Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort DBA

Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA

19.05.2021

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat eine «Verständigungsvereinbarung vom 16. April 2021 bzw. 6. Mai 2021 betreffend die Berechtigung bestimmter amerikanischer und schweizerischer Pensionseinrichtungen zur Beanspruchung von Abkommensvorteilen gemäss Absatz 3 von Artikel 10 des Abkommens vom 2. Oktober 1996 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen» veröffentlicht.

DBA USA - Änderungsprotokoll in Kraft getreten

20.09.2019
Die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika haben am 20. September 2019 in Bern die Ratifikationsurkunden zum Änderungsprotokoll ihres Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) ausgetauscht. Das gleichentags in Kraft getretene Protokoll stellt einen Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA dar.Ausgetauscht wurden die Ratifikationsurkunden von Staatssekretärin Daniela Stoffel für die Schweiz und Botschafter Edward McMullen für die Vereinigten Staaten. Dieser Vorgang war die letzte Etappe auf dem Weg zum formellen Inkrafttreten des Änderungsprotokolls.Die beiden Staaten hatten das Protokoll am 23. September 2009 mit Blick auf eine Revision ihres DBA aus dem Jahr 1996 unterzeichnet. Die Schweizerische Bundesversammlung hatte das Protokoll bereits am 18. Juni 2010 genehmigt. Zuständig für die Genehmigung ist in den USA der Senat, der am 17. Juli 2019 grünes Licht gab.Das Kernelement dieser Revision ist der Informationsaustausch. Es wird nicht mehr zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden, weder bei Einzel- noch bei Gruppenersuchen. Dies steht im Einklang mit dem internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen, den die Schweiz mit über 100 Staaten und Territorien, bislang aber nicht mit den USA, anwendet.Die Informationsersuchen können ab dem Inkrafttreten des Protokolls eingereicht werden, d. h. ab dem 20. September 2019. Die Ersuchen betreffend Finanzkonten müssen sich auf Sachverhalte beziehen, die ab dem Datum der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls, also ab dem 23. September 2009, eingetreten sind. Im Rahmen des FATCA-Abkommens sind Gruppenersuchen für Sachverhalte ab dem 30. Juni 2014 zulässig.Weitere Bestimmungen sind: Dividenden an Einrichtungen der individuellen Vorsorge – in der Schweiz die Säule 3a – werden ab dem 1. Januar 2020 von Quellensteuern befreit. Eine obligatorische Schiedsklausel stellt sicher, dass eine Doppelbesteuerung auch in Fällen vermieden wird, bei welchen sich die zuständigen Behörden im Verständigungsverfahren nicht einigen können.Das Inkrafttreten des Protokolls ebnet den Weg für eine weitere Revision des DBA. Ziel einer solchen Revision sind weitere Verbesserungen, die den Entwicklungen seit der Unterzeichnung des DBA im Jahr 1996 Rechnung tragen.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 20.09.2019

DBA Schweiz USA: US-Senat genehmigt Änderungsprotokoll

18.07.2019

Gestern hat der US-Senat das Änderungsprotokoll von 2009 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Einkommenssteuern zwischen der Schweiz und den USA genehmigt. Es handelt sich um einen Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA, indem es den Informationsaustausch auf Ersuchen im Steuerbereich nach internationalem Standard zwischen den beiden Ländern einführt.

DBA Pakistan: Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan ab 1.1.2019 anwendbar

04.12.2018
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Pakistan ist am 29. November 2018 in Kraft getreten. Es ersetzt das bestehende Abkommen zwischen den beiden Staaten. Die Bestimmungen des Abkommens werden ab dem 1. Januar 2019 angewendet.Die Schweiz und Pakistan haben das neue DBA am 21. März 2017 in Islamabad unterzeichnet. Es ist nach Abschluss des Genehmigungsprozesses in beiden Vertragsstaaten am 29. November 2018 in Kraft getreten. Das DBA enthält unter anderem Verbesserungen im Bereich der Besteuerung von Dienstleistungsentgelten und von Gewinnen aus der Veräusserung von massgebenden Beteiligungen. Diese Regeln fördern den wirtschaftlichen Austausch im bilateralen Verhältnis. Es beinhaltet zudem eine Schiedsklausel, die garantieren soll, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird.Das Abkommen weist ausserdem eine Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem internationalen Standard sowie eine Missbrauchsbestimmung gemäss dem Mindeststandard des BEPS-Projekts der G20/OECD auf.Zum Abkommenstext des DBA Pakistan
Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 3.12.18

DBA Vereinigtes Königreich UK

22.08.2018
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zu einem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Vereinigten Königreich zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dem Änderungsprotokoll wird das DBA an die Mindeststandards des BEPS-Projekts angepasst.Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 30. November 2017 in London ein Änderungsprotokoll zum DBA vom 8. Dezember 1977 auf dem Gebiet der Einkommenssteuern unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll trägt den im Rahmen des BEPS-Projekts definierten abkommensbezogenen Mindeststandards Rechnung. Es nimmt insbesondere eine allgemeine Abkommensmissbrauchsklausel in das DBA auf.Die Schlussergebnisse und damit die Mindeststandards des Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedete die OECD im Oktober 2015. Einige Massnahmen des BEPS-Projekts betreffen DBA. Diese können entweder – wie mit dem Vereinigten Königreich – bilateral oder über das BEPS-Übereinkommen an die Resultate des BEPS-Projekts angepasst werden.

Weitere Informationen zum Thema

 

Teilweise Aufhebung des Missbrauchsbeschlusses (BRB 62)

13.06.2017
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 14. Dezember 1962 betreffend Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes (kurz BRB 62) gilt in der Schweiz eine spezifische innerstaatliche Missbrauchsklausel zum Schutz von ausländischem Steuersubstrat vor missbräuchlicher Inanspruchnahme der Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).Der Bundesrat hat beschlossen, einen der beiden Missbrauchstatbestände des BRB 62 auf den 1. Juli 2017 aufzuheben. Beim aufzuhebenden Tatbestand handelt sich um die offensichtlich unrechtmässige Inanspruchnahme einer Steuerentlastung. Seine Streichung hat zur Folge, dass künftig die in einem DBA enthaltenen Voraussetzungen für eine steuerliche Entlastung auf Einkünften nur noch vom Quellenstaat zu prüfen sind. Die Schweizer Steuerbehörden, namentlich die ESTV, sind nicht mehr verpflichtet, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des DBA, insbesondere das Recht zur Nutzung, zusätzlich aus ihrem Blickwinkel zu prüfen, wenn der Empfänger der entsprechenden Einkünfte sich in der Schweiz befindet. Die internationalenEntwicklungen von Regelungen zur Verhinderung des DBA-Missbrauchs sowie der Ausbau des grenzüberschreitenden Informationsaustausches haben den Bundesrat zur Aufhebungdieses Missbrauchstatbestandes bewogen.Der Bundesrat hat diese teilweise Aufhebung des BRB 62 ausserdem zum Anlass genommen, den BRB 62 formell von einem Bundesratsbeschluss in eine Verordnung umzuwandeln.

Schweiz unterzeichnet BEPS-Übereinkommen

07.06.2017
Die Schweiz hat heute in Paris das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Übereinkommen) unterzeichnet. Die Schweiz will die Mindeststandards entweder im Rahmen des multilateralen Übereinkommens oder auf dem Weg der bilateralen Aushandlung von Doppelbesteuerungsabkommen umsetzen.

Was ist BEPS?

Im Oktober 2015 hat die OECD die Schlussergebnisse des Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Einige Massnahmen erfordern die Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Eine Gruppe von über 100 Staaten und Territorien – darunter die Schweiz – hat ein multilaterales Übereinkommen (BEPS-Übereinkommen, auch als „MLI“ bezeichnet) erarbeitet. Mit dem Übereinkommen können bestehende DBA rasch und effizient an die Bestimmungen aus dem BEPS-Projekt angepasst werden.

Welche DBA werden angepasst?

Durch das BEPS-Übereinkommen werden vorerst die Schweizer DBA mit Argentinien, Chile, Indien, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei angepasst. Diese Staaten sind bereit, sich mit der Schweiz auf den genauen Wortlaut zu einigen, wie die Bestimmungen der bestehenden DBA durch das BEPS-Übereinkommen angepasst werden. Werden Einigungen über die technische Umsetzung des BEPS-Übereinkommens mit weiteren Staaten erzielt, können die entsprechenden DBA später ebenfalls durch das BEPS-Übereinkommen geändert werden. Alternativ können die BEPS-Mindeststandards durch eine bilaterale Änderung der DBA vereinbart werden.

Materielle Bestimmungen

In materieller Hinsicht sollen durch das BEPS-Übereinkommen vor allem die BEPS-Mindeststandards mit einem Bezug zu DBA umgesetzt werden. Diese sehen vor, die Präambel von DBA bezüglich deren Zweck zu ergänzen, in die DBA eine Abkommensmissbrauchsklausel aufzunehmen und die Bestimmungen zur Streitbeilegung im Rahmen von Verständigungsvereinbarungen anzupassen. Die Schweiz spricht sich in Übereinstimmung mit ihrer Doppelbesteuerungsabkommenspolitik dafür aus, die im BEPS-Übereinkommen vorgesehene Schiedsklausel zu übernehmen.Der Bundesrat will das BEPS-Übereinkommen gegen Ende 2017 in die Vernehmlassung schicken. Vor dem Inkrafttreten muss das ordentliche Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.

Weitere Informationen zum neuen BEPS-Übereinkommen


Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 7.6.2017

DBA Pakistan

31.03.2017
Die Schweiz und Pakistan haben am 21. März 2017 in Islamabad ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.Das Abkommen soll das aktuell in Kraft stehende DBA mit Pakistan ersetzen. Es enthält unter anderem Verbesserungen im Bereich der Besteuerung von Dienstleistungsentgelten und von Gewinnen aus der Veräusserung von massgebenden Beteiligungen. Diese Regeln fördern den wirtschaftlichen Austausch im bilateralen Verhältnis. Das Abkommen enthält zudem eine Schiedsklausel, die garantieren soll, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird.Das Abkommen enthält eine Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem internationalen Standard und eine Missbrauchsbestimmung gemäss dem Mindeststandard des BEPS-Projekts der G20/OECD.Die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände haben den Abschluss des DBA mit Pakistan begrüsst. Für das Inkrafttreten muss es vom schweizerischen Parlament genehmigt werden und das nötige Genehmigungsverfahren in Pakistan durchlaufen.

Weitere Informationen zum DBA Pakistan


DBA Lettland - Änderungsprotokoll unterzeichnet

04.11.2016
Die Schweiz und Lettland haben am 2. November 2016 in Riga ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage sowie mehrere Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS-Projekt).Nebst der neuen Bestimmung über den Informationsaustausch auf Anfrage wurde das Abkommen auch in mehreren anderen Punkten überarbeitet. Mit dem Abkommen wird insbesondere eine tiefere Besteuerung von Abgaben und von ausgeschütteten Gewinnen auf qualifizierte Beteiligungen eingeführt.Das Änderungsprotokoll enthält ausserdem eine Missbrauchsklausel, die sich gemäss Wortlaut des BEPS-Projekts auf die Hauptzweckbestimmung einer Gestaltung oder eines Geschäfts («PPT-Rule») stützt. Diese Klausel zur Verhinderung der Gewährung von Abkommensvorteilen entspricht in ihren Grundzügen den Missbrauchsbestimmungen, die die Schweiz in den letzten Jahren in einer Vielzahl ihrer Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart hat. Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel wird schliesslich die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht.Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen wurde den Kantonen und Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Sie haben dem Abschluss zugestimmt. Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 3.11.2016