Regierungsrat verabschiedet Änderung des Steuergesetzes
06.10.2026
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat in seiner Sitzung vom 29. September 2026 eine Änderung des Steuergesetzes beschlossen. Diese umfasst vor allem die Übernahme von Vorgaben des Bundes sowie die Anpassung einzelner kantonaler Bestimmungen. Geplant sind insbesondere eine verlängerte Verlustverrechnung, eine Neuregelung der Kinderabzüge und zusätzliche Meldepflichten.