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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort International

DBA Kanada

21.12.2011
Das Änderungsprotokoll vom 22. Oktober 2010 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Kanada ist am 16. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung. Das DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch, die gemäss den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind und dem OECD-Standard entsprechen.

Wichtigste Neuerungen im DBA Schweiz / Kanada

Nebst dem Informationsaustausch nach OECD-Standard haben die Schweiz und Kanada vereinbart, Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und an die Zentralbank von der Quellensteuer zu befreien. Auch Zinsen unter nicht verbundenen Personen sind künftig quellensteuerbefreit. Ausserdem wurde der Anwendungsbereich der Quellensteuerbefreiung bei Lizenzgebühren ausgeweitet und eine Schiedsgerichtsklausel eingeführt. Schliesslich bringt das Änderungsprotokoll für in der Schweiz wohnhafte Empfänger kanadischer Sozialversicherungsleistungen eine Beseitigung der bisherigen Doppelbesteuerung solcher Leistungen.

Weitere Informationen zum neuen DBA Kanada

DBA Tschechien

08.12.2011
Die Schweiz und Tschechien haben heute ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert. Das neue DBA enthält unter Anderem Bestimmungen zur Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard.

Inhalt vorläufig vertraulich

Wie neuerdings Praxis wird auch der Inhalt dieses revidierten Abkommens mit der Tschechischen Republik vorerst bloss den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Kurzberichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.Wir werden Sie mit weiteren Informationen zu den Eckpunkten des revidierten Abkommens sowie mit dem Link zum Abkommenstext versorgen, sobald beides verfügbar ist.

DBA Bulgarien

28.11.2011
Die Schweiz und Bulgarien haben heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert. Das neue DBA enthält unter Anderem Bestimmungen zur Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard.

Inhalt vorläufig vertraulich

Wie neuerdings Praxis wird auch der Inhalt dieses revidierten Abkommens mit Bulgarien vorerst bloss den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Kurzberichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.Wir werden Sie mit weiteren Informationen zu den Eckpunkten des revidierten Abkommens sowie mit dem Link zum Abkommenstext versorgen, sobald beides verfügbar ist.

DBA Tadschikistan

02.11.2011
02.11.2011: Aktualisierung - Das Abkommen ist am 26.11.2011 in Kraft getreten
Die Schweiz und die Republik Tadschikistan haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Das Abkommen enthält – im Gegensatz zu den aktuell verhandelten DBA – noch keine Bestimmung über den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard.Das Abkommen folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Hier die Eckpunkte:
  • Der Quellenstaat ist bei Dividendenzahlungen grundsätzlich berechtigt, eine Steuer von maximal 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden zu erheben.
  • Bei einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft reduziert sich diese Steuer auf 5 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden.
  • Für Zinszahlungen sieht das Abkommen eine generelle Quellensteuer von 10 Prozent mit zahlreichen Ausnahmen vor.
  • Für Lizenzgebühren sieht das Abkommen eine generelle Quellensteuer von5 Prozent des Bruttobetrags vor.

Vorläufig keine erweiterte Amtshilfeklausel im DBA Tadschikistan

Die Schweiz und Tadschikistan sind übereingekommen, zumindest vorläufig auf die Anpassung des ausgehandelten Abkommens durch die Einfügung einer erweiterten Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard zu verzichten.

Weitere Informationen zum DBA Tadschikistan

DBA Indien

10.10.2011
Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Indien auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ist in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.

Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Bestimmungen des Abkommens finden in Indien Anwendung auf Einkommen, welches in Steuerjahren entsteht, die am oder nach dem 1. April 2012 beginnen. In der Schweiz finden sie Anwendung auf Einkommen, welches in Steuerjahren entsteht, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen. Beim Informationsaustausch finden die Bestimmungen Anwendung auf Informationen, welche sich auf Steuerjahre beziehen, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Weitere Informationen zum DBA Indien

Direkt zum Abkommenstext des DBA Schweiz-Indien

DBA Vereinigte Arabische Emirate

07.10.2011
Die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das DBA enthält unter Anderem Bestimmungen über den Informationsaustausch nach internationalem Standard.Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate insbesondere vereinbart, dass keine Quellensteuer mehr erhoben wird auf Dividendenzahlungen an den anderen Vertragsstaat oder an staatliche Einrichtungen (insbesondere an Staatsfonds) sowie an Vorsorgeeinrichtungen.Auf Dividenden, die an Gesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 10% an der ausschüttenden Gesellschaft und 15% in den andern Fällen gezahlt werden, wird eine Residualsteuer von 5% erhoben. Die Zinsen und Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat versteuert.Das DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten enthält ferner die vom Bundesrat Mitte Februar 2011 vorgeschlagene Auslegungsregel zur Amtshilfe.

Weitere Informationen zum DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten

Abkommenstext DBA Schweiz-Vereinigte Arabische Emirate

Steuerabkommen mit Grossbritannien - Abkommenstext

06.10.2011
Die Schweiz und Grossbritannien haben ein Steuerabkommen unterzeichnet. Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne britischer Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die britischen Behörden überweist.
Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist [intlink id="steuerabkommen-mit-deutschland-abkommenstext" type="post"]weitgehend analog ausgestaltet zum Abkommen mit Deutschland[/intlink], das am 21. September 2011 unterzeichnet wurde. So sind die Steuersätze für die Regularisierung der Vergangenheit identisch. Unterschiede sind hauptsächlich in den unterschiedlichen Steuerordnungen begründet und betreffen insbesondere die Höhe der Steuersätze auf künftigen Erträgen und verfahrensrechtliche Eigenheiten.Zwischen beiden Seiten besteht Einverständnis, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.

Weitere Schritte bis zum Inkrafttreten

Das Abkommen bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Steuerabkommen mit Grossbritannien

Mit der Unterzeichnung durch die beiden Finanzminister wurde auch der vollständige Text des Abkommens veröffentlicht. Sie können diesen hier abrufen:

Steuerabkommen mit Deutschland - Abkommenstext

22.09.2011
Gestern haben die Schweiz und Deutschland ein Steuerabkommen unterzeichnet, das in Zukunft eine effektive Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sicherstellen soll. Der vollständige Abkommenstext ist mit dieser Unterzeichnung nun öffentlich zugänglich.

Schicksal ungewiss

Nun ist das Abkommen also unterzeichnet und soll 2013 in Kraft treten. Ob es aber jemals so weit kommen wird, ist im Moment unsicherer denn je, denn in Deutschland haben sowohl SPD wie Grüne Widerstand im Bundesrat angekündigt. Kritisiert wird insbesondere, dass Steuerbetrüger mit dem neuen Abkommen straffrei ausgingen. Zudem sei auf Grund der anonymen Abgeltungssteuer auch in Zukunft nur ungenügende Transparenz gewährleistet.

Weitere Informationen zum Thema

 

DBA Republik Korea, Malta, Rumänien, Schweden, Singapur und Slowakei

01.09.2011
Der Bundesrat hat die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gutgeheissen und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Mit Malta wurde erstmals ein DBA abgeschlossen. Mit den übrigen Ländern wurden bestehende Abkommen revidiert. Die Texte der neuen Abkommen sind nun damit zugänglich und können in der jeweiligen Botschaft eingesehen werden. Die Abkommen enthalten unter Anderem eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard.Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der DBA gehören Quellensteuerreduktionen. Die Reduktionen können bis hin zur Steuerbefreiung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat gehen. Einzelne Abkommen enthalten auch Schiedsklauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens.

Weitere Informationen zum Thema

 

DBA Portugal

30.08.2011
Die Schweiz und Portugal haben die Verhandlungen über die Revision des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) abgeschlossen und das revidierte Abkommen paraphiert.In das Abkommen wurde insbesondere eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard aufgenommen.Der Inhalt des revidierten Abkommens mit Portugal ist - wie dies momentan Praxis ist - vorerst vertraulich und wird als nächstes den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Berichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt National- und Ständerat zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald der Text des Abkommens bekannt ist.