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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Solothurn

SO - Autosteuer

28.09.2009
Im Kanton Solothurn wird keine Öko-Autosteuer eingeführt. Das Volk verwarf eine ökologische Motorfahrzeugsteuer deutlich mit einer Nein- Mehrheit von 67,20 Prozent. Die SVP hatte gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.Bei einer Stimmbeteiligung von 40,93 Prozent legten 46'480 der Solothurnerinnen und Solothurner ein Nein in die Urne. 22'685 wollten die ökologische Motorfahrzeugsteuer einführen. Im Kanton werden die Fahrzeuge wie bisher aufgrund der Grösse des Hubraums besteuert.Die gescheiterte Vorlage wollte die Motorfahrzeugsteuer auf die Energieetikette des Bundesamtes für Energie (BFE) abstützen. Je nach Energieverbrauch hätte die Abgabe zwischen null bis 660 Franken pro Jahr betragen. Hinzu wäre eine Grundsteuer von 85 Franken gekommen.Die mit ihrem Referendum obsiegende SVP kündigte in einer Stellungnahme an, einen Vorstoss für einen Umweltbonus bei der Motorfahrzeugsteuer für leichtmotorisierte Autos sowie Fahrzeuge mit Hybridantrieb auszuarbeiten. Die Partei strebt ein reines Bonussystem an.

SO - Dumont-Praxis wird per 1.1.2010 abgeschafft

30.06.2009
Der Regierungsrat hebt die Dumont-Praxis auf Anfang des nächsten Jahres auf. Damit können auch neue Eigentümer von Liegenschaften, die im Unterhalt vernachlässigt sind, die Kosten für die Instandstellung vom Erwerb an abziehen.Das Steuergesetz lässt die Unterhaltskosten für Liegenschaften zum Abzug zu. Eine jahrzehntelange Gerichts- und Verwaltungspraxis schränkte diesen Abzug jedoch ein. Nach dieser (sogenannten) Dumont-Praxis können Kosten, die in den ersten fünf Jahren seit dem Erwerb für die Instandstellung einer Liegenschaft aufgewendet werden, nicht abgezogen werden, wenn diese im Unterhalt vernachlässigt war.

Abschaffung der Dumont-Praxis gleichzeitig wie bei der direkten Bundessteuer

Die Eidg. Räte haben letztes Jahr die Abschaffung der Dumont-Praxis beschlossen. Für die direkte Bundessteuer tritt die Änderung auf den 1. Januar 2010 in Kraft, während die Kantone bis 2012 Zeit haben, die notwendigen Anpassungen in ihrem Recht vorzunehmen.Der Regierungsrat hat heute mit einer Verordnungsänderung beschlossen, die Dumont-Praxis für die kantonalen Steuern ebenfalls auf den 1. Januar 2010 aufzuheben, weil unterschiedliche Regelungen für die Staats- und die direkte Bundessteuer wenig praktikabel sind. Ab diesem Datum entfällt somit die Fünfjahres-Klausel. Die neuen Eigentümer können die Instandstellungskosten für alle Liegenschaften vom Erwerb an steuerlich abziehen.

Geltung erst für Sanierungen und Instandstellungen im neuen Jahr

Für Instandstellungsarbeiten im Jahr 2009 gilt noch das bisherige Recht.