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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Taxoptima: Regierungsrat schlägt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Vereinfachungen im Steuerwesen vor

10.04.2026

Die Vorlage „Taxoptima“ ist Teil der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie 2022–2030, die die Attraktivität des Kantons Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftsstandort stärken soll. Die geplanten Gesetzesänderungen wurden in einem gemeinsamen Projekt von Kanton und Gemeinden ausgearbeitet und zielen auf vereinfachte Verfahren für Steuerpflichtige sowie auf effizientere Abstimmungen zwischen den Steuerverwaltungen von Kanton und Gemeinden ab. Der Regierungsrat des Kantons Aargau und Finanzdirektor Dr. Markus Dieth erklärt: „Die Steuerverwaltungen richten sich konsequent nach den heutigen Erwartungen.“

„Verfahren sollen verständlich, Abläufe schneller und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen verbindlich sein – ohne Abstriche bei Rechtsstaatlichkeit und Qualität im Interesse der Steuerpflichtigen.“

Portrait von Regierungsrat Dr. Markus Dieth.
Kanton Aargau / Beni Basler
Dr. Markus Dieth Regierungsrat, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen

Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung

Taxoptima soll das Steuerwesen von Kanton und Gemeinden vereinfachen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau Dieth führt aus, dass durch Professionalisierung, Effizienzsteigerungen und Skaleneffekte Kosteneinsparungen erwartet werden und gleichzeitig neue digitale Bearbeitungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Organisatorische Anpassungen betreffen insbesondere den Steuerbezug natürlicher Personen, die Erbschafts‑ und Schenkungssteuer sowie die Veranlagungsbehörden der Gemeinden:

  • Steuerbezug natürliche Personen: Gemeinden können ihre Inkassotätigkeit optional an den Kanton zu festgelegten Konditionen übertragen. Bei Nutzung erhalten Steuerpflichtige eine zentrale Anlaufstelle; bei Verzicht bleibt der bisherige Ablauf bestehen.
  • Zentrale Stelle für Erbschafts‑ und Schenkungssteuer: Die Erstellung der Steuerinventare sowie die Veranlagung und der Bezug der Erbschafts‑ und Schenkungssteuern sollen künftig beim Kantonalen Steueramt gebündelt werden. Der Regierungsrat des Kantons Aargau erwartet dadurch schnellere Entscheidungen und geringere Kosten für Gemeinden und Kanton.
  • Neustrukturierung der Steuerbehörde: Die Steuerkommissionen sollen künftig entfallen. Einspracheverfahren sollen dadurch schneller und einfacher abgewickelt werden, ohne dass die fachliche Qualität oder die Unabhängigkeit der Entscheide beeinträchtigt wird. Alle bisherigen Rechtsmittel bleiben erhalten.

Anhörung: Anpassungen bei Schenkungssteuer und Verlustscheinbewirtschaftung

Die Vorlage wurde in der Anhörung überwiegend positiv aufgenommen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau sieht bei zwei Punkten Anpassungsbedarf:

  • Subsidiäre Haftung bei der Schenkungssteuer: Statt solidarischer Haftung soll eine subsidiäre Haftung eingeführt werden, um Verluste beim Bezug der Schenkungssteuer zu begrenzen.
  • Verlustscheinbewirtschaftung: Die Gemeinden behalten die Wahl, die Bewirtschaftung selbst vorzunehmen, an den Kanton zu übertragen oder Hilfsaufgaben an private Dritte auszulagern.

Weiteres Vorgehen

Im Rahmen der Gesetzesrevision werden zudem neue zwingende bundesrechtliche Vorgaben, beispielsweise zur Besteuerung von Telearbeit im internationalen Kontext, übernommen. Vereinheitlichungen bei Fristen und Verfahrensweisen sind vorgesehen. Die zweite Beratung der Botschaft im Grossen Rat ist für das zweite Quartal 2027 geplant; das Inkrafttreten erfolgt gestaffelt, voraussichtlich ab 1. Januar 2028.

Ursprünglich publiziert am
AG