Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (2024)
14.03.2023
Der Staatsrat hat am 14. März 2023 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern in die Vernehmlassung zu schicken, zusammen mit einem erläuternden Bericht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juni 2023.
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