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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH - Lottogewinne bis CHF 1000 sollen ab 2014 steuerfrei werden

08.02.2013

Nachdem Lotteriegewinne bis CHF 1000.- ab dem 1.1.2014 von der Bundessteuer befreit werden (die Befreiung von der Verrechnungssteuer ist bereits seit dem 1.1.2013 effektiv), will nun auch der Kanton Zürich nachziehen und diese Gewinne ebenfalls von der Staats- und Gemeindesteuer befreien. Dies beantragt der Regierungsrat.Seit Anfang Jahr sind Einzelgewinne bis zu einem Betrag von CHF 1000 aus einer Lotterie von der Verrechnungssteuer befreit (bisher lag die Grenze bei CHF 50). Gleichzeitig haben die eidgenössischen Räte beschlossen, dass einzelne Lotteriegewinne bis CHF 1000 ab 2014 auch von der Direkten Bundessteuer befreit sind. Weiter können fünf Prozent oder maximal CHF 5000 der Einsatzkosten abgezogen werden (bisher unbeschränkt). Ab 2016 müssen die Kantone bestimmen, welche Freigrenzen sie für die Staats- und Gemeindesteuern festlegen wollen.Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sich nun entschieden, dieselben Werte zu übernehmen, die der Bund festgelegt hat. Damit soll die Deklaration durch die Steuerpflichtigen nicht unnötig erschwert werden.Die Gesetzesänderung soll gemäss Regierungsrat lediglich zu minimalen Steuerausfällen führen – sie dürften für Kanton und Gemeinden zusammen eine halbe bis eine ganze Million Franken kaum übersteigen. Die Änderung erfolgt, wie der Regierungsrat weiter schreibt, auch vor dem Hintergrund des Marktnachteils, den Lotteriebetreiber gegenüber den Spielbanken haben, wo die Gewinne steuerfrei sind.


Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 7.2.2013