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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

GR - Neuerungen bei der Quellensteuer auf den 1.1.2014

16.09.2013

Das Quellensteuerverfahren des Kantons Graubünden erfährt per 1. Januar 2014 verschiedene Neuerungen . Zum einen geht die Erhebung der Quellensteuer per 1. Januar 2014 von den Gemeinden auf den Kanton über. Mit dieser Systemänderung verschiebt sich die Arbeitsteilung zwischen Gemeinden und Kanton. Die Gemeinden werden wie bei den ordentlich besteuerten natürlichen Personen das Register führen. Der Kanton wird unter anderem die vollständige, korrekte und zeitgerechte Abrechnung sowie die rechtzeitige Überweisung der erhobenen Quellensteuer kontrollieren, die notwendige EDV-Unterstützung zur Verfügung stellen und sowohl Gemeinden wie Arbeitgeber bei ihrer Arbeit unterstützen. Die Vorbereitungsarbeiten zu dieser Umstellung schreiten planmässig voran. Seitens der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden ist geplant, alle Beteiligten periodisch über den Stand dieser Arbeiten schriftlich zu informieren.[werbung_qs_bbook]Zum andern wurde am 25. Februar 2013 die neue Quellensteuerverordnung des Bundes (QStV) verabschiedet; sie wird ebenfalls per 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die nachstehenden Ausführungen informieren über die dort geregelten Neuerungen. Damit sollte genügend Zeit zur Verfügung stehen, um die erforderlichen technischen Anpassungen vornehmen zu können.1. Elektronisches Lohnmeldeverfahren Quellensteuer (ELM Quellensteuer)Über den Lohnstandard-CH (ELM Quellensteuer) können ab dem 1. Januar 2014 die Quellensteuerdaten mit sämtlichen Kantonen in einem einheitlichen und standardisierten Prozess elektronisch abgerechnet werden. Mit der elektronischen Verarbeitung der Quellensteuerdaten wird der Aufwand sowie die Gefahr von Übertragungsfehlern stark reduziert.Unter ELM Quellensteuer sind die Quellensteuerabrechnungen monatlich vorzunehmen. Die Quellensteuerdaten werden dabei direkt aus der Lohnbuchhaltung den anspruchsberechtigten Kantonen zugestellt, welche anschliessend die entsprechenden Rechnungsstellungen veranlassen. Die Quellensteuerrechnungen werden die SSL aber bis auf weiteres noch in Papierform erhalten.Falls ein Arbeitgeber inskünftig die Quellensteuern elektronisch über ELM Quellensteuer abrechnen will, empfehlen wir, sich mit dem zuständigen Lohnsoftwarehersteller in Verbindung zu setzen. Die Lohnsoftwarehersteller sind durch den Verein „swissdec“ über ELM Quellensteuer informiert und können detaillierte Auskünfte über die erforderlichen Schritte geben.Das Quellensteuerabrechnungsverfahren über ELM Quellensteuer ist aber auf jeden Fall freiwillig, d.h., es bleibt jedem Arbeitgeber vorbehalten, weiterhin die Quellensteuern nach dem bisherigen Verfahren abzurechnen.2. Neue QuellensteuertarifeDie Realisierung von ELM Quellensteuer macht es erforderlich, dass in allen Kantonen dieselben neuen Quellensteuertarifbezeichnungen zur Anwendung gelangen. Auf den 1. Januar 2014 gelten deshalb in allen Kantonen einheitlich folgende neuen Tarifcodes:Tarifcode AFür alleinstehende Steuerpflichtige (ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Steuerpflichtige), die nicht mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben;Tarifcode BFür in rechtlich oder tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten*, bei welchen nur eine Ehegatte erwerbstätig ist;*Gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben.Tarifcode CFür in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten*, bei welchen beide Ehegatten* erwerbstätig sind und zwar auch dann, wenn diese Erwerbseinkünfte ergänzend ordentlich veranlagt werden;*Gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben.Tarifcode DFür Personen mit Nebenerwerbseinkommen oder für Personen mit Ersatzeinkünften;Tarifcode EFür Personen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren über die Sozialversicherungsanstalten besteuert werden;Tarifcode FFür doppelverdienende Grenzgängerinnen und Grenzgänger die in einer italienischen Grenzgemeinde leben und deren Ehegatte ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist;Tarifcode HFür alleinstehende Steuerpflichtige (ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Steuerpflichtige), die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten;Tarifcode LFür echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-D), welche die Voraussetzungen für eine Einstufung nach Tarif A erfüllen würden;Tarifcode MFür echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für eine Einstufung nach Tarif B erfüllen würden;Tarifcode NFür echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für eine Einstufung nach Tarif C erfüllen würden;Tarifcode OFür echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für eine Einstufung nach Tarif D erfüllen würden;Tarifcode PFür echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für eine Einstufung nach Tarif H erfüllen würden.Für die Tarife A, B, C, F und H ist die Quellensteuerbelastung abhängig von der Höhe der monatlichen Bruttoeinkünfte. Bei den Tarifen D (10%) und E (5%) gelangen fixe Steuersätze zur Anwendung. Die Tarife L-P sind derart ausgestaltet, dass die je nach Tarifart hinterlegten Quellensteuertarife auf einen maximalen Steuersatz von 4,5% begrenzt sind.Diese neuen Quellensteuertarife sind ab dem 1. Januar 2014 von allen Arbeitgebenden anzuwenden und zwar unabhängig vom Verfahren, über welches die Quellensteuern abgerechnet werden. Generiert man die Quellensteuerabrechnungen weiterhin aus der Lohnsoftware, jedoch ausserhalb von ELM Quellensteuer, sind die erforderlichen Anpassungen im Lohnprogramm rechtzeitig sicherzustellen, damit die neuen Quellensteuertarife 2014 zu gegebener Zeit in die Lohnsoftware eingelesen werden können.[werbung_qs_bbook]