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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Baurecht

ZH - Steuern auf Nutzniessung, Wohnrecht, Dienstbarkeit, Grundlast, vorgemerkte persönliche Rechte

24.05.2013
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt veröffentlicht mit einer Zusammenstellung der Praxis der Steuern auf Nutzniessungen, Wohnrechten, Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkten persönlichen Rechten (wie Vorkaufsrecht Kaufsrecht oder Rückkaufsrechte) bei den Staats- und Gemeindesteuern, bei der direkten Bundessteuer, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer. Stand der Publikation ist der 1. Januar 2013.Das neue Merkblatt, das im Zürcher Steuerbuch die Nummer ZStB Nr. 15/800 trägt, beinhaltet insbesondere Informationen zur Praxis der Steuerbehörden zu folgenden Themen:
  • Nutzniessung
    • Einräumung einer Nutzniessung
    • Ausübung der Nutzniessung
    • Beendigung / Übertragung der Nutzniessung
  • Wohnrecht
    • Einräumung, Ausübung und Beendigung eines Wohnrechts
  • Baurecht
    • Einräumung eines Baurechts an einem unüberbauten Grundstück
    • Einräumung eines Baurechts an einem überbauten Grundstück
    • Ausübung des Baurechts während der Baurechtsdauer
    • Ablösung des Baurechts
  • Grunddienstbarkeiten
    • Errichtung, Ausübung und Ablösung einer Grunddienstbarkeit
  • Andere Personaldienstbarkeiten
    • Errichtung, Ausübung und Ablösung einer Personaldienstbarkeit
  • Grundlasten
    • Errichtung, Ausübung und Ablösung einer Grundlast
  • Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht: Vorgemerkte persönliche Rechte
    • Vorkaufsrecht
    • Kaufs- und Rückkaufsrecht

 Weitere Informationen zum Thema

ZH - Neue Bauvorschriften

09.04.2009
Per 1. Juli 2009 treten die Änderungen der Besonderen Bauverordnung I und der Allgemeinen Bauverordnung des Kantons Zürich in Kraft. Damit senkt der Regierungsrat den zulässigen Energiebedarf von Neubauten für Heizung und Warmwasser um einen Drittel und kommt seinen energie- und klimapolitischen Zielen einen weiteren Schritt näher. Der Schritt ist mit den anderen Kantonen koordiniert.Zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons sind gut gedämmte Häuser sowie möglichst energiesparendes Heizen, Kühlen und Erzeugen von Warmwasser von zentraler Bedeutung. Die entsprechenden Anlagen verbrauchen fast die Hälfte der Energie im Kanton. Im Legislaturprogramm 2007 – 2011 hat sich die Zürcher Regierung darum zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Nachdem die Baudirektion am 19. März 2009 das neue Förderprogramm Energie mit Schwerpunkt Gebäudesanierung vorgestellt hat, werden nun die Vorschriften so angepasst, dass Neubauten pro Quadratmeter und Jahr durchschnittlich nur noch eine Energiemenge benötigen, welche 4,8 Litern Heizöl entspricht. Damit sinkt der zulässige Wärmebedarf von Neubauten um einen Drittel. Zum Vergleich: Im Jahr 1975 lag der Bedarf noch bei einer Energiemenge von 22 Litern Heizöl. Die jetzigen Änderungen sind eng mit den anderen Kantonen koordiniert.

Bessere Wärmedämmung und effizientere Heizungsanlagen

Die vom Regierungsrat verabschiedete Änderung der Besonderen Bauverordnung I und der Wärmedämmvorschriften der Baudirektion betreffen insbesondere die Wärmedämmung von Gebäuden sowie die Heizungs- und Lüftungsanlagen. Sie gelten ab 1. Juli 2009. Auf den gleichen Zeitpunkt hat der Regierungsrat die Änderung der Allgemeinen Bauverordnung in Kraft gesetzt. Dank dieser Änderung führt die nun zusätzlich notwendige Wärmedämmstärke an den Aussenwänden zu keinem Nutzflächenverlust. Damit sind im Kanton Zürich wesentliche Teile der neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) umgesetzt. Einige wenige Punkte benötigen noch eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes. Diese ist bei der Baudirektion in Arbeit.Quelle: Regierungsrat des Kantons Zürich