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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort International

DBA Belgien

22.09.2014
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens (Zusatzabkommen) mit Belgien verabschiedet und das Abkommen den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Das Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.Mit dem Zusatzabkommen kann das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien aus dem Jahr 1978 den heutigen Verhältnissen angepasst werden. Dieses beinhaltet den aktuellen internationalen Amtshilfestandard, der Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht.Weiter bringt das Zusatzabkommen Verbesserungen bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Insbesondere konnten für Vorsorgeeinrichtungen Steuerbefreiungen im Quellenstaat vereinbart werden. Weitere verbesserte Besteuerungsmodalitäten konnten für Zinsen auf Darlehen zwischen Unternehmen und Dividenden an gewissen Gesellschaften ausgehandelt werden.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz – Belgien

DBA Zypern

28.07.2014
Die Schweiz und Zypern haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Es handelt sich um das erste zwischen beiden Ländern unterzeichnete Abkommen dieser Art.Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält Bestimmungen, die weitgehend der schweizerischen Abkommenspolitik auf diesem Gebiet folgen, namentlich eine Amtshilfebestimmung über den Austausch von Informationen auf Ersuchen gemäss heute geltendem internationalem Standard.Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 21. November 2013 von den Unterhändlern paraphiert. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den beiden Staaten noch genehmigt werden.Weitere Informationen zum neuen DBA Zypern

DBA Island

10.07.2014
Die Schweiz und Island haben heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen vom 3. Juni 1988. Das neue DBA enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.

Eckpunkte des neuen DBA mit Island

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Island insbesondere vereinbart,
  • dass Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von mindestens 10 Prozent sowie Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken von der Besteuerung an der Quelle befreit sind.
  • Lizenzgebühren unterliegen neu in bestimmten Fällen einer Besteuerung von maximal 5 Prozent im Quellenstaat.
  • Auch an der Quelle besteuert werden können neu Ruhegehälter.
  • Weiter wurde festgehalten, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Staat zum Abzug zugelassen werden.
  • Schliesslich wurde das DBA mit einer Schiedsklausel ergänzt.
Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz Island

Steueramtshilfegesetz tritt auf 1. August in Kraft

23.06.2014
Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Steueramtshilfegesetz auf den 1. August 2014 in Kraft zu setzen. Das Referendum gegen die Vorlage wurde nicht ergriffen.Die Referendumsfrist läuft am 10. Juli 2014 ab. Das Referendum wurde bisher nicht ergriffen. Falls dies so bleibt, wird das geänderte Gesetz auf den 1. August 2014 in Kraft gesetzt werden. Das Eidgenössische Parlament hat die Revision des Steueramtshilfegesetzes am 21. März 2014 gutgeheissen. Die Änderung umfasst eine neue Bestimmung, die in Ausnahmefällen ein Verfahren über die nachträgliche Information der beschwerdeberechtigten Personen vorsieht, sowie Präzisierungen in Bezug auf Gruppenersuchen.Damit erfüllt die Schweiz den geltenden internationalen Amtshilfestandard in Steuersachen und eine zusätzliche Empfehlung des Global Forum on Tax Transparency.

Weitere Informationen zum Steueramtshilfegesetz

 

FATCA-Gesetz in Kraft

06.06.2014
Nachdem das FATCA-Abkommen am 2. Juni 2014 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat beschlossen, das vom Eidgenössischen Parlament genehmigte FATCA-Gesetz auf den 30. Juni 2014 in Kraft zu setzen. Damit können schweizerische Finanzinstitute die neue FATCA-Regelung für US-Personen erleichtert umsetzen. Die weltweite Umsetzung von FATCA beginnt am 1. Juli 2014.Das FATCA-Abkommen Schweiz-USA, welches von den Eidgenössischen Räten im September 2013 genehmigt wurde, ist durch einen Notenaustausch am 2. Juni 2014 in Kraft getreten. Es bringt schweizerischen Finanzinstituten Erleichterungen bei der Umsetzung des amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), welches alle US-Personen umfasst. Die Umsetzung erfolgt in der Schweiz nach dem so genannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Daten über nicht kooperationswillige Kunden müssen die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern.Gleichzeitig mit dem FATCA-Abkommen hatte das Eidgenössische Parlament im September 2013 das FATCA-Umsetzungsgesetz genehmigt. Das Referendum gegen das Gesetz ist nicht zustande gekommen. Das Gesetz wird nun samt Verordnung betreffend Meldepflichten am 30. Juni 2014 in Kraft gesetzt.Am 21. Mai 2014 hat der Bundesrat den Entwurf des Mandats zu Verhandlungen mit den USA über einen Wechsel zu Modell 1 gutgeheissen. Dieses sieht den automatischen Informationsaustausch vor. Wann ein entsprechendes Abkommen vorliegen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ungewiss.

Weitere Informationen zum Thema

 

DBA Ghana

26.05.2014
Die Schweiz und Ghana haben am 22. Mai 2014 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen unterzeichnet. Mit diesem Protokoll wird die Amtshilfeklausel an den geltenden internationalen Standard, das heisst an den Informationsaustausch auf Anfrage, angepasst.Das Änderungsprotokoll wurde am 15. Oktober 2013 von den Unterhändlern paraphiert. Anschliessend wurde es den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen zur Stellungnahme unterbreitet, die keine Einwände erhoben. Das Protokoll muss noch durch die Parlamente beider Staaten genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz - Ghana

DBA Peru

31.03.2014
Zwischen der Schweiz und Peru ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen DBA in Kraft getreten. Das Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard auf dem Gebiet des Informationsaustausches.
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Peru ist am 10. März 2014 in Kraft getreten und wird ab 1. Januar 2015 anwendbar sein. Es handelt sich um das erste zwischen beiden Ländern abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen.

Weitere Informationen zum neuen DBA Peru

 

DBA Argentinien

20.03.2014
Die Schweiz und Argentinien haben heute ein neues DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahre 1997 und entspricht dem aktuellen internationalen Standard beim Informationsaustausch. Ansonsten übernimmt das Abkommen die meisten Regelungen des bisherigen Abkommens.Hintergrund des neuen Abkommens ist die Kündigung des bisherigen – provisorisch angewendeten – Doppelbesteuerungsabkommens seitens Argentinien am 16.01.2012.Das neue Abkommen erfüllt den geltenden internationalen Amtshilfestandard, das heisst den Informationsaustausch auf Anfrage. Hingegen ist der automatische Informationsaustausch noch nicht Gegenstand des neuen DBA mit Argentinien. Dieser müsse sich, so der Bundesrat, zuerst als internationaler Standard etablieren, bevor er Gegenstand bilateraler Gespräche sein könne.Das Abkommen muss noch die Parlamente der Schweiz und Argentiniens passieren, bevor es in Kraft treten kann. So lange bleibt der schweizerisch-argentinische Notenaustausch aus dem Jahre 1950 betreffend die Besteuerung von Transportunternehmen der Schiff- oder Luftfahrt anwendbar.

DBA Argentinien – weitere Informationen zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen

Grenzgängerregelungen

16.12.2013
Der Bundesrat hat einen Bericht über die Quellenbesteuerung der als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz tätigen Grenzgänger verabschiedet. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Abkommen, welche die Grenzgängerbesteuerung regeln, sowie über mögliche Weiterentwicklungen dieser Abkommen. Der Bericht wurde in Erfüllung eines von Nationalrat Meinrado Robbiani 2011 eingereichten Postulats (11.3607 «Überweisung der Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern») erstellt.

Behandlung der Grenzgänger im Überblick

Im ersten Teil des Berichts wird die steuerliche Behandlung der in der Schweiz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätigen Grenzgänger aufgezeigt. Diese richtet sich nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen und den von der Schweiz mit den Nachbarstaaten bilateral vereinbarten Lösungen zur Grenzgängerbesteuerung.

Mögliche Entwicklungen und Ausgleichsmassnahmen

Im zweiten Teil des Berichts werden mögliche Entwicklungen der bilateralen Regelungen für die Grenzgängerbesteuerung skizziert. Im dritten Teil des Berichts werden die Ausgleichsmassnahmen zugunsten gewisser Kantone analysiert.Der Bericht gelangt zum Schluss, dass die geltenden Bestimmungen die Besonderheit der Beziehungen der Schweiz zu ihren Nachbarstaaten widerspiegeln. Er hält fest, dass es wichtig ist, für die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine angemessene Lösung vorzusehen und aufrechtzuerhalten, die auch an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden kann.

Weitere Informationen zum Thema

DBA Australien, China und Ungarn

25.11.2013
Der Bundesrat hat die Botschaften zu drei DBA mit Australien, China und Ungarn verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Sie ersetzen die heute gültigen Abkommen und enthalten Bestimmungen über die Amtshilfe nach dem international geltenden Standard.Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel sehen die drei Abkommen Quellensteuerreduktionen vor - teilweise bis zur Steuerbefreiung - bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat.Das revidierte Abkommen mit Australien wurde am 30. Juli 2013 unterzeichnet, jenes mit Ungarn am 12. September 2013 und jenes mit China am 25. September 2013.

Weitere Informationen zum DBA Australien

Weitere Informationen zum DBA China

Weitere Informationen zum DBA Ungarn