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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort International

DBA Island

10.07.2014
Die Schweiz und Island haben heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen vom 3. Juni 1988. Das neue DBA enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.

Eckpunkte des neuen DBA mit Island

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Island insbesondere vereinbart,
  • dass Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von mindestens 10 Prozent sowie Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken von der Besteuerung an der Quelle befreit sind.
  • Lizenzgebühren unterliegen neu in bestimmten Fällen einer Besteuerung von maximal 5 Prozent im Quellenstaat.
  • Auch an der Quelle besteuert werden können neu Ruhegehälter.
  • Weiter wurde festgehalten, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Staat zum Abzug zugelassen werden.
  • Schliesslich wurde das DBA mit einer Schiedsklausel ergänzt.
Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz Island

Steueramtshilfegesetz tritt auf 1. August in Kraft

23.06.2014
Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Steueramtshilfegesetz auf den 1. August 2014 in Kraft zu setzen. Das Referendum gegen die Vorlage wurde nicht ergriffen.Die Referendumsfrist läuft am 10. Juli 2014 ab. Das Referendum wurde bisher nicht ergriffen. Falls dies so bleibt, wird das geänderte Gesetz auf den 1. August 2014 in Kraft gesetzt werden. Das Eidgenössische Parlament hat die Revision des Steueramtshilfegesetzes am 21. März 2014 gutgeheissen. Die Änderung umfasst eine neue Bestimmung, die in Ausnahmefällen ein Verfahren über die nachträgliche Information der beschwerdeberechtigten Personen vorsieht, sowie Präzisierungen in Bezug auf Gruppenersuchen.Damit erfüllt die Schweiz den geltenden internationalen Amtshilfestandard in Steuersachen und eine zusätzliche Empfehlung des Global Forum on Tax Transparency.

Weitere Informationen zum Steueramtshilfegesetz

 

FATCA-Gesetz in Kraft

06.06.2014
Nachdem das FATCA-Abkommen am 2. Juni 2014 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat beschlossen, das vom Eidgenössischen Parlament genehmigte FATCA-Gesetz auf den 30. Juni 2014 in Kraft zu setzen. Damit können schweizerische Finanzinstitute die neue FATCA-Regelung für US-Personen erleichtert umsetzen. Die weltweite Umsetzung von FATCA beginnt am 1. Juli 2014.Das FATCA-Abkommen Schweiz-USA, welches von den Eidgenössischen Räten im September 2013 genehmigt wurde, ist durch einen Notenaustausch am 2. Juni 2014 in Kraft getreten. Es bringt schweizerischen Finanzinstituten Erleichterungen bei der Umsetzung des amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), welches alle US-Personen umfasst. Die Umsetzung erfolgt in der Schweiz nach dem so genannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Daten über nicht kooperationswillige Kunden müssen die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern.Gleichzeitig mit dem FATCA-Abkommen hatte das Eidgenössische Parlament im September 2013 das FATCA-Umsetzungsgesetz genehmigt. Das Referendum gegen das Gesetz ist nicht zustande gekommen. Das Gesetz wird nun samt Verordnung betreffend Meldepflichten am 30. Juni 2014 in Kraft gesetzt.Am 21. Mai 2014 hat der Bundesrat den Entwurf des Mandats zu Verhandlungen mit den USA über einen Wechsel zu Modell 1 gutgeheissen. Dieses sieht den automatischen Informationsaustausch vor. Wann ein entsprechendes Abkommen vorliegen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ungewiss.

Weitere Informationen zum Thema

 

DBA Ghana

26.05.2014
Die Schweiz und Ghana haben am 22. Mai 2014 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen unterzeichnet. Mit diesem Protokoll wird die Amtshilfeklausel an den geltenden internationalen Standard, das heisst an den Informationsaustausch auf Anfrage, angepasst.Das Änderungsprotokoll wurde am 15. Oktober 2013 von den Unterhändlern paraphiert. Anschliessend wurde es den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen zur Stellungnahme unterbreitet, die keine Einwände erhoben. Das Protokoll muss noch durch die Parlamente beider Staaten genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz - Ghana

DBA Peru

31.03.2014
Zwischen der Schweiz und Peru ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen DBA in Kraft getreten. Das Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard auf dem Gebiet des Informationsaustausches.
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Peru ist am 10. März 2014 in Kraft getreten und wird ab 1. Januar 2015 anwendbar sein. Es handelt sich um das erste zwischen beiden Ländern abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen.

Weitere Informationen zum neuen DBA Peru

 

DBA Argentinien

20.03.2014
Die Schweiz und Argentinien haben heute ein neues DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahre 1997 und entspricht dem aktuellen internationalen Standard beim Informationsaustausch. Ansonsten übernimmt das Abkommen die meisten Regelungen des bisherigen Abkommens.Hintergrund des neuen Abkommens ist die Kündigung des bisherigen – provisorisch angewendeten – Doppelbesteuerungsabkommens seitens Argentinien am 16.01.2012.Das neue Abkommen erfüllt den geltenden internationalen Amtshilfestandard, das heisst den Informationsaustausch auf Anfrage. Hingegen ist der automatische Informationsaustausch noch nicht Gegenstand des neuen DBA mit Argentinien. Dieser müsse sich, so der Bundesrat, zuerst als internationaler Standard etablieren, bevor er Gegenstand bilateraler Gespräche sein könne.Das Abkommen muss noch die Parlamente der Schweiz und Argentiniens passieren, bevor es in Kraft treten kann. So lange bleibt der schweizerisch-argentinische Notenaustausch aus dem Jahre 1950 betreffend die Besteuerung von Transportunternehmen der Schiff- oder Luftfahrt anwendbar.

DBA Argentinien – weitere Informationen zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen

Grenzgängerregelungen

16.12.2013
Der Bundesrat hat einen Bericht über die Quellenbesteuerung der als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz tätigen Grenzgänger verabschiedet. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Abkommen, welche die Grenzgängerbesteuerung regeln, sowie über mögliche Weiterentwicklungen dieser Abkommen. Der Bericht wurde in Erfüllung eines von Nationalrat Meinrado Robbiani 2011 eingereichten Postulats (11.3607 «Überweisung der Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern») erstellt.

Behandlung der Grenzgänger im Überblick

Im ersten Teil des Berichts wird die steuerliche Behandlung der in der Schweiz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätigen Grenzgänger aufgezeigt. Diese richtet sich nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen und den von der Schweiz mit den Nachbarstaaten bilateral vereinbarten Lösungen zur Grenzgängerbesteuerung.

Mögliche Entwicklungen und Ausgleichsmassnahmen

Im zweiten Teil des Berichts werden mögliche Entwicklungen der bilateralen Regelungen für die Grenzgängerbesteuerung skizziert. Im dritten Teil des Berichts werden die Ausgleichsmassnahmen zugunsten gewisser Kantone analysiert.Der Bericht gelangt zum Schluss, dass die geltenden Bestimmungen die Besonderheit der Beziehungen der Schweiz zu ihren Nachbarstaaten widerspiegeln. Er hält fest, dass es wichtig ist, für die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine angemessene Lösung vorzusehen und aufrechtzuerhalten, die auch an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden kann.

Weitere Informationen zum Thema

DBA Australien, China und Ungarn

25.11.2013
Der Bundesrat hat die Botschaften zu drei DBA mit Australien, China und Ungarn verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Sie ersetzen die heute gültigen Abkommen und enthalten Bestimmungen über die Amtshilfe nach dem international geltenden Standard.Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel sehen die drei Abkommen Quellensteuerreduktionen vor - teilweise bis zur Steuerbefreiung - bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat.Das revidierte Abkommen mit Australien wurde am 30. Juli 2013 unterzeichnet, jenes mit Ungarn am 12. September 2013 und jenes mit China am 25. September 2013.

Weitere Informationen zum DBA Australien

Weitere Informationen zum DBA China

Weitere Informationen zum DBA Ungarn

 

Steuerabkommen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man - Botschaften liegen vor

25.11.2013
Der Bundesrat hat die Botschaft zu den ersten Steuerinformationsabkommen verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Es handelt sich um Abkommen mit der Insel Man, Guernsey und Jersey.

Worin unterscheiden sich Steuerinformationsabkommen von DBA?

Steuerinformationsabkommen (SIA) sind - wie Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die SIA auf die Regelung des Informationsaustauschs auf Anfrage.

Wie geht es weiter?

Die Steuerinformationsabkommen, zu denen der Bundesrat heute die Botschaft verabschiedet hat, wurden am 28. August 2013 (Insel Man), am 11. September 2013 (Guernsey) sowie am 16. September 2013 (Jersey) unterzeichnet. Bevor die Abkommen in Kraft treten können, müssen sie vom Parlament genehmigt werden. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Anhörung nach Abschluss der Verhandlungen haben sich die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände positiv geäussert.

Botschaft und Abkommenstexte zu den Steuerinformationsabkommen mit Jersey, Guernsey und der Isle of Man

Amtshilfe und Rechtshilfe - neue Broschüren erschienen

31.10.2013
Die Abteilung Grundlagen der ESTV hat die Artikel zur Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen sowie zur Wehrpflichtersatzabgabe aus dem Dossier Steuerinformationen aktualisiert. Die Artikel befinden sich jetzt auf dem Rechtsstand vom 1.2.2013 (Artikel über die Amts- und Rechtshilfe) bzw. 1.1.2013 (Artikel über die Wehrpflichtersatzabgabe).

Aus der Einleitung des Artikels zur Amts- und Rechtshilfe

Kaum vergeht ein Tag, an dem die Schweizer Medien nicht über einen Steuerkonflikt zwischen der Schweiz und einem anderen (Nachbar-)Land berichten. Dies erstaunt nicht, denn mit der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft und der Lebensverhältnisse allgemein, haben sich auch die Steuerrechtsverhältnisse internationalisiert. Dadurch ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Ländern im Bereich der Steuern in den letzten Jahren immer stärker ein brennendes Thema geworden.Diese Zusammenarbeit gestaltet sich jedoch häufig schwierig, denn der Bereich der direkten Steuern ist selbst in einem stark integrierten Gebilde wie der Europäischen Union (EU) in der Kompetenz der Nationalstaaten verblieben. Aus diesem Grund ist auf internationaler Ebene die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) tonangebend in Bezug auf die grenzüber-schreitende Zusammenarbeit zwischen den Ländern im Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Viele Staaten, darunter auch die Schweiz, haben eine Vielzahl umfangreicher Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Staaten abgeschlossen. Diese DBA richten sich in der Regel am OECD-Musterabkommen (MA) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen aus. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich ist in den letzten Jahren wie gesagt einiges im Fluss. So wurde der Kommentar zu Art. 26 OECD-MA («Informationsaustausch») mit Inkrafttreten im Juli 2012 grundlegend revidiertund in der Schweiz das neue Steueramtshilfegesetz (StAhiG) erlassen.Zwei wichtige Instrumente der Zusammenarbeit unter Behörden sind die Amts- und Rechtshilfe. In diesem Artikel geht es deshalb darum, einen Überblick über das zur Zeit sehr dynamische Gebiet der Amts- und Rechtshilfe im Steuerbereich zu geben. Der Fokus liegt dabei auf der internationalen Amts- und Rechtshilfe, wobei auch auf die Grundzüge der Amtshilfe zwischen den Kantonen eingegangen wird.Bevor die Begriffe «Amts- und Rechtshilfe» definiert werden, gilt es noch zwei Dinge klarzustellen:
  • Erstens bezieht sich der Artikel ausschliesslich auf die Amts- und Rechtshilfe im Steuerbereich.
  • Zweitens ist sowohl im Bereich der Amts- als auch der Rechtshilfe vor Kurzem eine Gesetzesrevision abgeschlossen worden bzw. sie ist noch im Gang. Die Regelung betreffend die Amtshilfe wurde mit dem am 1. Februar 2013 in Kraft getretenen Steueramtshilfegesetz (StAhiG) auf eine neue gesetzliche Basis gestellt, die allerdings bereits wieder einer Revision unterliegt.  Die Revision des Rechtshilfegesetzes (IRSG) wurde bis auf Weiteres zurückgestellt. Im Artikel wird deshalb der Bereich der Rechtshilfe weniger detailliert behandelt als derjenige der Amtshilfe.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat in seiner Wegleitung «Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen»  die beiden Begriffe Amts- und Rechtshilfe folgendermassen voneinander abgegrenzt:Amtshilfe: Betrifft die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden.Rechtshilfe im weiten Sinn: Umfasst alle Massnahmen, die ein Staat (ersuchter Staat) auf Anfrage eines anderen Staates (ersuchender Staat) zur Erleichterung der Verfolgung und Bestrafung von Straftaten im ersuchenden Staat ergreift. Sie wird vorwiegend von den Strafverfolgungsbehörden umgesetzt.Das BJ weist ausserdem darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen Amts- und Rechtshilfe heute immer schwieriger wird, da auch Verwaltungsbehörden teilweise mit Strafsachen zu tun haben.

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