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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Kanada

AIA - Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Japan, Kanada, Republik Korea

06.07.2016
Der Bundesrat hat heute die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, der Insel Man, Japan, Kanada und der Republik Korea verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.Die Schweiz hat im Januar und Februar 2016 mit diesen Staaten und Territorien gemeinsame Erklärungen im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten unterzeichnet. Anschliessend wurden die dazugehörigen Bundesbeschlüsse in die Vernehmlassung geschickt. Die Bundesbeschlüsse sind Gegenstand dieser Botschaft.

Inkrafttreten bereits am 1.1.2017 vorgesehen

Das Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs mit den acht Staaten und Territorien ist auf den 1. Januar 2017 vorgesehen. Der erste Datenaustausch soll 2018 stattfinden, sofern die Genehmigungsprozesse in der Schweiz und den acht Partnerländern bis dahin abgeschlossen sind. Auf diesen Zeitpunkt ist auch der erste automatische Austausch der Schweiz mit der EU (28 Mitgliedstaaten) und Australien geplant.Rechtlich gesehen werden die Schweiz und die acht Partnerstaaten den automatischen Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) vornehmen. Das MCAA wiederum beruht auf dem multilateralen Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen). Das Amtshilfeübereinkommen sowie das MCAA wurden zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informations¬austausch in Steuersachen (AIAG) von den eidgenössischen Räten im Dezember 2015 verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 9. April 2016 unbenutzt abgelaufen.Die acht Staaten und Territorien entsprechen dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch gemäss Verhandlungsmandat vom 8. Oktober 2014 einführen will. Sie erfüllen die internationalen Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit der Steuerdaten und bieten ihren Steuerpflichtigen hinlängliche Regularisierungsmöglichkeiten. Zudem sind sie bereit, die Frage möglicher Erleichterungen des Marktzugangs für Finanzdienstleister zu vertiefen.

Weitere Informationen zur Botschaft betreffend diese AIA


Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 6.7.2016

DBA Kanada

21.12.2011
Das Änderungsprotokoll vom 22. Oktober 2010 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Kanada ist am 16. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung. Das DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch, die gemäss den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind und dem OECD-Standard entsprechen.

Wichtigste Neuerungen im DBA Schweiz / Kanada

Nebst dem Informationsaustausch nach OECD-Standard haben die Schweiz und Kanada vereinbart, Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und an die Zentralbank von der Quellensteuer zu befreien. Auch Zinsen unter nicht verbundenen Personen sind künftig quellensteuerbefreit. Ausserdem wurde der Anwendungsbereich der Quellensteuerbefreiung bei Lizenzgebühren ausgeweitet und eine Schiedsgerichtsklausel eingeführt. Schliesslich bringt das Änderungsprotokoll für in der Schweiz wohnhafte Empfänger kanadischer Sozialversicherungsleistungen eine Beseitigung der bisherigen Doppelbesteuerung solcher Leistungen.

Weitere Informationen zum neuen DBA Kanada

DBA Deutschland, Griechenland, Indien, Kanada, Kasachstan, Uruguay

03.12.2010
Der Bundesrat hat heute die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Die DBA mit Indien, Kasachstan, Uruguay, Kanada, Deutschland und Griechenland enthalten allesamt Bestimmungen über die Amtshilfe nach dem OECD-Standard.Ausgehandelt wurden Quellensteuerreduktionen – teilweise bis hin zur Steuerbefreiung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat - sowie Schiedsklauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Dadurch sollen die Abkommen die Tätigkeit der Exportwirtschaft erleichtern und bilaterale Investitionen fördern.

Direkt zu den Botschaften der neuen DBA

DBA Kanada

22.10.2010
Die Schweiz und Kanada haben heute ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet.Das DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch, die gemäss den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind und dem OECD-Standard entsprechen.

Wichtigste Neuerungen im DBA Schweiz / Kanada

Nebst dem Informationsaustausch nach OECD-Standard haben die Schweiz und Kanada vereinbart, Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und an die Zentralbank von der Quellensteuer zu befreien. Auch Zinsen unter nicht verbundenen Personen sind künftig quellensteuerbefreit. Ausserdem wurde der Anwendungsbereich der Quellensteuerbefreiung bei Lizenzgebühren ausgeweitet und eine Schiedsgerichtsklausel eingeführt.

Weitere Informationen zum neuen DBA Kanada

DBA Kanada

12.02.2010
Die Schweiz und Kanada haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und gestern ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Kanada ist das 18. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>