Staatssteuer: Vergütungs- und Verzugszins 2026
Der Regierungsrat hat den Vergütungs- und Verzugszins 2026 festgelegt. Der Vergütungszinssatz wird auf 0,1 % gesenkt und der Verzugszinssatz auf 5,0 % gesenkt.
Der Regierungsrat hat den Vergütungs- und Verzugszins 2026 festgelegt. Der Vergütungszinssatz wird auf 0,1 % gesenkt und der Verzugszinssatz auf 5,0 % gesenkt.
Das Kantonale Steueramt lässt bisher Einzahlungen in die Säule 3a von steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerbstätigkeit im Fürstentum Liechtenstein (Grenzgängerinnen und Grenzgänger) steuerlich zum Abzug zu (Steuerbuch-Weisung 45 Nr. 9 Ziff. 4).
An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst. Damit wird die Berichtspflicht im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs in Sachen OECD-Mindestbesteuerung präzisiert und der administrative Aufwand für Unternehmen dank einer zentralen Einreichung reduziert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Kroatien verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Botschaft zum Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien verabschiedet. Das Abkommen setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) genehmigt. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Beide Erlasse sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Nach der Volksabstimmung von Ende September wird der Eigenmietwert in absehbarer Zeit abgeschafft. Wegen des Systemwechsels erhöht der Kanton Zürich die bisherigen Eigenmietwerte nicht mehr. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Übergangsregelung beschlossen.
Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) hat soeben die Steuerstatistik für das Jahr 2023 veröffentlicht. Diese Statistik ist auf der Webseite der KSTV aufgeschaltet.
Aus den Verhandlungen der Standeskommission.
Zur Sicherung der Finanzierung künftiger Infrastrukturprojekte schlug der Regierungsrat im Frühling vor, den Kanton an den Erträgen der Grundstückgewinnsteuer zu beteiligen. Der Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung, weshalb der Regierungsrat auf einen Antrag zur Änderung des Steuergesetzes verzichtet.