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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Internationales Steuerrecht

Hier finden Sie Aktuelle News zum internationalen Steuerrecht der Schweiz.

AIA Brasilien - Botschaft verabschiedet

23.03.2016
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Steuerinformationsabkommen mit Brasilien verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Die Schweiz und Brasilien hatten am 23. November 2015 in Brasilia ein Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet. Das Abkommen mit Brasilien ist das zehnte von der Schweiz unterzeichnete SIA.Mit dem Abkommen vertiefen die Schweiz und Brasilien ihre bilateralen Beziehungen. Die Schweiz wird zudem dauerhaft von der brasilianischen schwarzen Liste der Länder mit ungenügendem steuerlichen Informationsaustausch entfernt, was für die in Brasilien tätigen Schweizer Unternehmen mehr Rechts- und Investitionssicherheit bringt. Das Abkommen regelt den Informationsaustausch auf Anfrage in Steuersachen. Die Behörden beider Länder streben eine weitere Stärkung der steuerlichen Zusammenarbeit an, was auch den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens beinhalten kann.Bevor das SIA in Kraft treten kann, muss es vom Parlament genehmigt werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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AIA Südkorea

19.03.2016
Die Schweiz hat mit Südkorea eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die beiden Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in beiden Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Das Abkommen  basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und zum ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach der Unterzeichnung mit Südkorea eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA zu eröffnen. Anschliessend wird der entsprechende Bundesbeschluss den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

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AIA Jersey, Guernsey, Isle of Man, Island, Norwegen

21.01.2016
Die Schweiz hat mit Jersey, Guernsey und der Insel Man sowie mit Island und Norwegen gemeinsame Erklärungen zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die Schweiz und diese Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in den verschiedenen Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Rechtlich wird der automatische Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und dem ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.Die von der Schweiz und den Ländern unterzeichneten Erklärungen halten unter anderem fest, dass die Parteien die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend erachten. Des Weiteren haben diese Länder Regularisierungsmöglichkeiten für ihre Steuerpflichtigen bereitgestellt. Schliesslich haben Island und Norwegen ihre Absicht bekräftigt, Gespräche über den Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister aufzunehmen. Die Möglichkeit der Erbringung von Finanzdienstleistungen auf den Kronbesitzungen der britischen Krone ist bereits weitgehend gegeben.Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach den Unterzeichnungen mit den verschiedenen Ländern eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit den weiteren Ländern zu eröffnen. Anschliessend werden die entsprechenden Bundesbeschlüsse den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

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DBA Albanien - Änderungsprotokoll unterzeichnet

11.09.2015
Die Schweiz und Albanien haben ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält insbesondere eine Amtshilfeklausel auf Anfrage nach dem internationalen Standard.Nebst der neuen Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen konnte das Abkommen auch in anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz angepasst werden. Insbesondere stellt die Aufnahme einer Schiedsklausel die Vermeidung der Doppelbesteuerung sicher. Bei den Lizenzgebühren sieht eine Evolutivklausel vor, dass allenfalls künftig mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getroffene vorteilhaftere Vereinbarungen Albaniens auch für die Schweiz gelten. Schliesslich verhindert eine Klausel gegen Missbrauch, dass die Vorteile des Abkommens von Personen genutzt werden, die keinen Anspruch darauf haben.

DBA Albanien – weitere Informationen


Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 9.9.2015

DBA Italien - Botschaft verabschiedet

12.08.2015
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Änderungsprotokoll ergänzt das Abkommen von 1976 und enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch auf Anfrage nach dem international geltenden Standard.Die Schweiz und Italien haben am 23. Februar 2015 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie eine Roadmap im Steuer- und Finanzbereich unterzeichnet.

Informationsaustausch im Fokus

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen enthält eine Bestimmung über den Austausch von Informationen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. In der Vernehmlassung haben die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise den Abschluss des Änderungsprotokolls insgesamt begrüsst. Der Bundesbeschluss zur Genehmigung des Änderungsprotokolls unterliegt dem fakultativen Referendum.Das vorliegende Änderungsprotokoll setzt die vom Bundesrat am 13. März 2009 beschlossene neue Politik betreffend den steuerlichen Informationsaustausch um. Es unterstützt die bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen sowie deren weiteren Ausbau. Das Änderungsprotokoll erleichtert die Regularisierung italienischer Kunden von schweizerischen Banken im Rahmen des italienischen Selbstanzeigeprogramms.Das Änderungsprotokoll erfüllt den geltenden internationalen Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage. Die Schweiz hat bisher 52 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die diesen Standard erfüllen; 41 davon sind in Kraft.Die Umsetzung und Konkretisierung der ebenfalls am 23. Februar 2015 mit Italien unterzeichneten Roadmap ist zurzeit im Gange. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Grenzgängerbesteuerung und des Marktzutritts.

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AIA - Bundesrat verabschiedet Botschaften für Schweiz-seitige Umsetzung

06.06.2015
Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft über das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie die Botschaft über die für die Umsetzung des Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) erforderlichen Gesetzesgrundlagen unterbreitet. Die überwiegende Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise stimmten den Vorlagen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu.Die erste Vorlage betrifft das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen. Dieses Übereinkommen, das von der Schweiz am 15. Oktober 2013 unterzeichnet worden ist, regelt die internationale Amtshilfe in Steuersachen. Das Übereinkommen sieht drei Formen des Informationsaustauschs vor: auf Ersuchen, spontan und automatisch. Der Bundesrat beharrt auf seinen im Vernehmlassungsentwurf angebrachten Vorbehalten betreffend den materiellen und zeitlichen Geltungsbereich des Übereinkommens. Für die zur Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz erforderlichen Rechtsgrundlagen beantragt der Bundesrat punktuelle Änderungen im Steueramtshilfegesetz.Die zweite Vorlage, die dem Parlament unterbreitet wird, betrifft die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA), die am 19. November 2014 von der Schweiz unterzeichnet wurde. Damit die Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie diejenigen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch angewendet werden können, braucht es ein entsprechendes Bundesgesetz. Das neue Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege sowie die anwendbaren Strafbestimmungen.Die Umsetzung des Standards über den automatischen Informationsaustausch kann auf zwei Wegen erfolgen: entweder über ein bilaterales Abkommen, wie dasjenige, das am 27. Mai 2015 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union unterzeichnet wurde, oder über die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden, die sich ihrerseits auf das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD abstützt. Für die Einführung des automatischen Informationsaustausches in Steuerfragen zwischen der Schweiz und Australien wurde die zweite Variante gewählt. Der Entwurf befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung.Die Vernehmlassung über beide Vorlagen dauerte vom 14. Januar bis zum 21. April 2015. Die Eidgenössischen Räte werden die Beratungen zu den Vorlagen im Herbst 2015 aufnehmen. Selbst wenn das Referendum ergriffen wird, könnten die gesetzlichen Grundlagen somit Anfang 2017 in Kraft treten, und der erste Informationsaustausch mit den Partnerstaaten im Jahre 2018 erfolgen. Das hatte die Schweiz dem Global Forum im Oktober 2014 in Aussicht gestellt. An besagter Konferenz haben sich rund 100 Staaten verpflichtet, den automatischen Informationsaustausch einzuführen, rund 50 von ihnen in den Jahren 2016/17 und die übrigen - unter anderem auch die Schweiz - in den Jahren 2017/18. Mit der Umsetzung des neuen Standards für den automatischen Informationsaustausch leistet die Schweiz einen bedeutsamen Beitrag an die Bekämpfung der Steuerhinterziehung.Das Parlament wird nicht nur über die gesetzlichen Grundlagen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt auch über die von der Schweiz unterzeichneten Abkommen befinden müssen. Nebst den Abkommen mit Australien und der EU sind derzeit weitere Abkommen in Verhandlung.

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AIA Abkommen Schweiz-EU

27.05.2015
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum unterzeichneten Abkommen mit der EU über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eröffnet. Die Schweiz und die 28 EU-Mitgliedstaaten beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen gilt für alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. Eine erste Gruppe von rund 50 Staaten will den Standard bereits 2016 in Kraft setzen. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden.Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.

Weiteres Vorgehen

Im Rahmen der heute vom Bundesrat eröffneten Vernehmlassung können interessierte Kreise und die Kantone bis zum 17. September 2015 Stellung nehmen zum AIA-Abkommen mit der EU. Danach wird der Bundesrat das Abkommen mit einer Botschaft den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreiten. Parallel dazu laufen die Arbeiten für die gesetzlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland. Der Bundesrat wird in den nächsten Wochen die Botschaften zum AIA-Gesetz, zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden sowie zum Amtshilfeübereinkommen von Europarat und OECD zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschieden.

Weitere Informationen zum AIA Abkommen Schweiz-EU

DBA Oman

23.05.2015
Die Schweiz und Oman haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das neue DBA enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard und folgt weitgehend der schweizerischen Abkommenspolitik.Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Oman insbesondere vereinbart, dass
  • Dividenden zu höchstens 15 Prozent an der Quelle besteuert werden können.
  • Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen können im Quellenstaat zu maximal 5 Prozent besteuert werden und
  • Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen sowie die Vertragsstaaten sind ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers steuerbar.
  • Zinsen werden im Quellenstaat zu höchstens 5 Prozent besteuert. Für bestimmte Fälle von Zinsen ist wiederum die ausschliessliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers vorgesehen.
  • Lizenzgebühren unterliegen einer Besteuerung von maximal 8 Prozent im Quellenstaat, wobei kraft einer Meistbegünstigungsklausel durch Oman mit Drittstaaten vereinbarte tiefere Maximalsteuersätze für Lizenzgebühren auch für die Schweiz gelten.
  • Auch an der Quelle besteuert werden können Ruhegehälter.
  • Weiter wurde festgehalten, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Staat zum Abzug zugelassen werden.
Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Weitere Informationen zum neuen DBA Schweiz-Oman

Steuerinformationsabkommen mit Grenada

20.05.2015
Die Schweiz und Grenada haben am 19. Mai 2015 in London ein Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet.Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es vom Parlament genehmigt werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.Die Schweiz hat bisher acht SIA unterzeichnet. Die Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Insel Man sind in Kraft und können seit dem 1. Januar 2015 angewendet werden. Die Abkommen mit Andorra, Grönland, San Marino und den Seychellen wurden am 20. März 2015 durch das Parlament genehmigt und dürften unter Referendumsvorbehalt im Herbst 2015 in Kraft treten. Verhandlungen mit weiteren interessierten Jurisdiktionen sind im Gang.Der Bundesrat hat am 4. April 2012 beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sondern auch in so genannten Steuerinformationsabkommen zu vereinbaren.DBA und SIA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die SIA auf den Informationsaustausch auf Anfrage.

Weitere Informationen zum Steuerinformationsabkommen mit Grenada

Automatischer Informationsaustausch Schweiz-EU

19.03.2015
Die Schweiz und die EU haben ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Die Schweiz und die 28 EU-Länder beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden. Mit der Umsetzung des globalen Standards leisten die Schweiz und die EU einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Ersatz für Zinsbesteuerungsabkommen

Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen ersetzt das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedländer. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Das AIA-Abkommen ist reziprok, das heisst die EU-Mitgliedländer übernehmen beim Austausch von Kontoinformationen gegenüber der Schweiz die gleichen Verpflichtungen wie umgekehrt. Vom bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen wurde die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernommen.

Inkrafttreten per 1.1.2017 angestrebt

Das Abkommen wird ergänzt durch eine gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien, dass ein Inkrafttreten des Abkommens am 1. Januar 2017 angestrebt wird. Dies entspricht der Erklärung des Bundesrates vom Herbst 2014 an den Präsidenten des Global Forum, wonach die schweizerische Regierung beabsichtige, den AIA 2017 mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2018 einzuführen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt.Das Abkommen entspricht dem vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Verhandlungsmandat. Eine formelle Verknüpfung mit anderen Steuer- und Finanzfragen ist bei der Einführung des globalen Standards nicht möglich. Hingegen hat die EU-Kommission ihre Mitgliedländer auf die Bedeutung und deren eigenes Interesse an einer Vergangenheitsregularisierung vorgängig zur Einführung des AIA hingewiesen. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren Regularisierungsprogramme lanciert oder verstärkt weiter geführt. Als Beispiel kann die straflose Selbstanzeige in Deutschland genannt werden. Nachdem am 23. Februar 2015 mit Italien eine Einigung in Steuerfragen unterzeichnet werden konnte, kann die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und den wichtigsten EU-Mitgliedstaaten als weitgehend gelöst betrachtet werden.

Genehmigung der Räte nötig – fakultatives Referendum

Die Unterzeichnung soll in den kommenden Wochen erfolgen. In der Schweiz wird das Abkommen danach den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Inkrafttreten des Abkommens 2017 steht unter dem Vorbehalt, dass die Genehmigungsprozesse in der Schweiz und in der EU bis dahin abgeschlossen sind.Gemäss Verhandlungsmandat des Bundesrates strebt die Schweiz den automatischen Informationsaustausch neben der EU auch mit den USA und weiteren Ländern an. Entsprechende Verhandlungen laufen. Mit Australien konnte am 3. März 2015 eine erste Vereinbarung unterzeichnet werden.