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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Internationales Steuerrecht

Hier finden Sie Aktuelle News zum internationalen Steuerrecht der Schweiz.

Automatischer Informationsaustausch mit Australien

03.03.2015
Die Schweiz und Australien haben in Canberra eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen unterzeichnet. Es handelt sich um die erste Erklärung dieser Art, welche die Schweiz mit einem Partnerstaat abschliesst. Die Schweiz und Australien beabsichtigen ihrer Verpflichtung gegenüber dem Global Forum entsprechend, die Daten ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in beiden Staaten die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Die von der Schweiz und Australien unterzeichnete Erklärung erfüllt die Kriterien, die der Bundesrat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat. Neben der EU und den USA betreffen die Verhandlungen in einer ersten Phase einzelne weitere Länder, mit denen enge Wirtschaftsbeziehungen bestehen und die ihren Steuerpflichtigen hinlängliche Möglichkeiten zur Regularisierung bieten. Australien entspricht diesem Profil.Rechtlich gesehen werden die beiden Staaten den automatischen Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) vornehmen. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Anlässlich des Global Forum vom vergangenen Oktober in Berlin haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und dem ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.Die gemeinsame Erklärung hält fest, dass beide Parteien die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend erachten. Des Weiteren hat Australien ein Regulierungsverfahren für seine Steuer­pflichtigen bereitgestellt. Schliesslich hat sich Australien auch zu Gesprächen über eine Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister bereiterklärt.Nach dieser Unterzeichnung wird das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung des automatischen Informationsaus­tauschs in Steuersachen mit Australien vorbereiten. Der entsprechende Bundesbeschluss wird den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

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DBA Italien - Änderung

24.02.2015
Die Schweiz und Italien haben in Mailand ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen und eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Die Einigung soll die Regularisierung von unversteuerten Geldern vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches erleichtern.

OECD-Regelung bezüglich Informationsaustausch auf Anfrage

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Italien wird mit einem Protokoll ergänzt, das den OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht. Es soll nach der Inkraftsetzung für Tatbestände ab sofort anwendbar sein. Das Protokoll wird den Eidgenössischen Räten zur ordentlichen Genehmigung vorgelegt werden und unterliegt dem fakultativen Referendum.

Roadmap zur Weiterführung des Steuerdialogs

Nebst dem Änderungsprotokoll zum DBA haben die beiden Minister auch eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Die Roadmap enthält eine klare, politische Verpflichtung zu mehreren wichtigen Punkten der bilateralen Beziehungen im Steuer- und Finanzbereich. Zu allen Punkten wurden verbindliche Eckwerte vereinbart oder ein Arbeitsplan für das weitere Vorgehen aufgestellt.Die Roadmap umfasst eine Verbesserung des Grenzgängerabkommens, die bis Mitte 2015 finalisiert sein soll. Zudem sollen italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz zu gleichen Bedingungen am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen können wie solche in Italien oder in anderen Ländern. Beide Staaten können Gruppenersuchen gemäss OECD-Standard stellen, um Personen zu identifizieren, die unversteuerte Vermögenswerte verschleiern wollen.Im Weiteren legt die Roadmap das weitere Vorgehen für die Streichung der Schweiz von schwarzen Listen in Italien fest und bekräftigt den Willen zur Aufnahme von Gesprächen für einen besseren Marktzutritt für Finanzdienstleister. Grundsätzlich wird festgehalten, dass Finanzinstitute und deren Mitarbeitende für Steuerdelikte ihrer Kunden nicht verantwortlich sind. Zudem sollen für die italienische Enklave Campione d'Italia Lösungen für die offenen Steuerfragen erarbeitet werden.

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Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 23.2.2015

Automatischer Informationsaustausch AIA: Zwei Vernehmlassungen zur Einführung des AIA eröffnet

14.01.2015
Der Bundesrat hat zwei Vernehmlassungen zum internationalen Informationsaustausch in Steuersachen eröffnet. Damit soll auch der automatische Informationsaustausch (AIA) ermöglicht werden. Die eine Vorlage betrifft das von der Schweiz 2013 unterzeichnete Amtshilfeübereinkommen von OECD und Europarat. Die zweite Vorlage umfasst die Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden und das Umsetzungsgesetz für den AIA. Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz den automatischen Datenaustausch einführen soll, soll später separat dem Parlament vorgelegt werden.Der Beitritt zum Amtshilfeübereinkommen von OECD und Europarat von 1988, das mittlerweile 69 Staaten unterzeichnet und 43 in Kraft gesetzt haben, gehört heute gemäss Ansicht des Bundesrates zum Standard in der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen. Der neue globale Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern. Bisher haben sich fast 100 Staaten, darunter die Schweiz und alle weiteren wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt.Der Entscheid des Bundesrates, das Amtshilfeübereinkommen zu unterzeichnen und den globalen AIA-Standard umzusetzen, entspricht seiner Strategie für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz, der die internationalen Standards im Steuerbereich und insbesondere jene in Bezug auf die Transparenz und den Informationsaustausch einhält. Die bilaterale Aktivierung des AIA wird schliesslich dann Gegenstand separater Vorlagen sein, die der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden. Verhandlungen mit der EU-Kommission und mit möglichen Partnerstaaten sind am Laufen oder sollen demnächst beginnen. Die Frage des Informationsaustausches innerhalb eines Landes wird vom globalen Standard nicht tangiert und ist auch nicht Gegenstand der beiden Vernehmlassungen.

Amtshilfeübereinkommen OECD/Europarat

Am 15. Oktober 2013 hat der Bundesrat das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) unterzeichnet. Es enthält die materiell-rechtlichen Grundlagen für die Amtshilfe zwischen der Schweiz und den anderen Vertragsparteien. Das Übereinkommen sieht die drei Formen des Informationsaustauschs vor: auf Ersuchen, spontan und automatisch. Der Informationsaustausch auf Ersuchen entspricht dem im Jahr 2009 von der Schweiz übernommenen und seither in zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen vereinbarten OECD-Standard. Mit dem Beitritt zum Amtshilfeübereinkommen kann die Schweiz die Anzahl Partnerstaaten, mit denen sie standardkonform auf Ersuchen Informationen austauschen kann, erhöhen. Weiter wird mit dem Amtshilfeübereinkommen der spontane Informationsaustausch eingeführt. Beim spontanen Informationsaustausch werden die Informationen nicht nach einem vorgängigen Ersuchen übermittelt, sondern dann, wenn der übermittelnde Staat bei bereits vorhandenen Informationen ein mögliches Interesse eines anderen Staats vermutet. Das Amtshilfeübereinkommen dient zudem als eine der Grundlagen für die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA).Das Amtshilfeübereinkommen sieht neben dem Informationsaustausch weitere Formen der Amtshilfe vor: die Vollstreckungshilfe und die Amtshilfe bei der Zustellung von Schriftstücken. Der Bundesrat schlägt vor, diese weiteren Formen mittels Anbringung eines durch das Amtshilfeübereinkommen als Option vorgesehenen Vorbehalts auszuschliessen. Einzig die direkte Postzustellung von Schriftstücken ausländischer Behörden in der Schweiz und umgekehrt von Schriftstücken Schweizer Behörden ins Ausland soll neu ermöglicht werden. Schliesslich soll durch Anbringung eines weiteren Vorbehalts die zeitliche Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens für vorsätzliche und strafrechtlich verfolgte Steuerdelikte auf einen Zeitraum nach dessen Unterzeichnung durch die Schweiz 2013 beschränkt werden.Der Bundesrat schlägt weiter vor, zwei Erklärungen abzugeben:
  • Erstens, dass die Schweiz betroffene Personen in der Regel über den bevorstehenden Informationsaustausch informieren wird.
  • Zweitens, dass die Schweiz Ersuchen ausländischer Behörden, Steuerprüfungen in der Schweiz durchführen zu dürfen, nicht stattgeben wird.

MCAA und AIA-Gesetz

Die Schweiz hat die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) am 19. November 2014 unterzeichnet. Das MCAA basiert auf dem Gedanken einer einheitlichen Umsetzung des AIA-Standards der OECD. Es stützt sich auf Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens ab, welches zeitgleich in die Vernehmlassung geschickt wird. Das MCAA sieht vor, dass Informationen auszutauschen sind, die nach den Vorschriften des von der OECD mit den G20-Staaten ausgearbeiteten Standards für den automatischen Informationsaustausch gesammelt wurden (gemeinsamer Meldestandard). Inhaltlich legt der gemeinsame Meldestandard fest, wer welche Informationen über welche Konten zu sammeln hat.Nicht alle Bestimmungen des MCAA und des gemeinsamen Meldestandards seien ausreichend detailliert, justiziabel und somit direkt anwendbar, weshalb der Erlass eines flankierenden Bundesgesetzes notwendig sei, so der Bundesrat. Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) regelt die Umsetzung des AIA-Standards und enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege sowie die anwendbaren Strafbestimmungen. Für die Einsichts- und Verfahrensrechte der Betroffenen verweist das AIA-Gesetz grundsätzlich auf das Datenschutzgesetz. Die aus dem Ausland automatisch erhaltenen Informationen können zur Anwendung und Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts verwendet werden.

Weitere Schritte

Die beiden Vernehmlassungen dauern bis zum 21. April 2015. Die Botschaften des Bundesrates an das Parlament sind für den Sommer 2015 vorgesehen, sodass die Eidgenössischen Räte die Vorlagen ab Herbst 2015 beraten könnten. Eine Inkraftsetzung der Rechtsgrundlagen ab Anfang 2017 wäre so auch mit einem allfälligen Referendum möglich. Der erste automatische Informationsaustausch würde dann 2018 erfolgen.

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Amtshilfe und Rechtshilfe in Steuersachen - neue Broschüren

07.01.2015
Die Abteilung Grundlagen der ESTV hat die Broschüre zur Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen aus dem Dossier Steuerinformationen aktualisiert. Sie befindet sich jetzt auf dem Rechtsstand vom 1.8.2014.

Aus der Einleitung des Artikels zur Amts- und Rechtshilfe

Kaum vergeht ein Tag, an dem die Schweizer Medien nicht über einen Steuerkonflikt zwischen der Schweiz und einem anderen (Nachbar-)Land berichten. Dies erstaunt nicht, denn mit der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft und der Lebensverhältnisse allgemein, haben sich auch die Steuerrechtsverhältnisse internationalisiert. Dadurch ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Ländern im Bereich der Steuern in den letzten Jahren immer stärker ein brennendes Thema geworden.Diese Zusammenarbeit gestaltet sich jedoch häufig schwierig, denn der Bereich der direkten Steuern ist selbst in einem stark integrierten Gebilde wie der Europäischen Union (EU) in der Kompetenz der Nationalstaaten verblieben. Aus diesem Grund ist auf internationaler Ebene die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) tonangebend in Bezug auf die grenzüber-schreitende Zusammenarbeit zwischen den Ländern im Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Viele Staaten, darunter auch die Schweiz, haben eine Vielzahl umfangreicher Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Staaten abgeschlossen. Diese DBA richten sich in der Regel am OECD-Musterabkommen (MA) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen aus. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich ist in den letzten Jahren wie gesagt einiges im Fluss. So wurde der Kommentar zu Art. 26 OECD-MA («Informationsaustausch») mit Inkrafttreten im Juli 2012 grundlegend revidiertund in der Schweiz das neue Steueramtshilfegesetz (StAhiG) erlassen.Zwei wichtige Instrumente der Zusammenarbeit unter Behörden sind die Amts- und Rechtshilfe. In diesem Artikel geht es deshalb darum, einen Überblick über das zur Zeit sehr dynamische Gebiet der Amts- und Rechtshilfe im Steuerbereich zu geben. Der Fokus liegt dabei auf der internationalen Amts- und Rechtshilfe, wobei auch auf die Grundzüge der Amtshilfe zwischen den Kantonen eingegangen wird.Bevor die Begriffe «Amts- und Rechtshilfe» definiert werden, gilt es noch zwei Dinge klarzustellen:
  • Erstens bezieht sich der Artikel ausschliesslich auf die Amts- und Rechtshilfe im Steuerbereich.
  • Zweitens ist sowohl im Bereich der Amts- als auch der Rechtshilfe vor Kurzem eine Gesetzesrevision abgeschlossen worden bzw. sie ist noch im Gang. Die Regelung betreffend die Amtshilfe wurde mit dem am 1. Februar 2013 in Kraft getretenen Steueramtshilfegesetz (StAhiG) auf eine neue gesetzliche Basis gestellt. Aufgrund internationaler Entwicklungen musste das StAhiG allerdings bereits angepasst werden. Diese Anpassungen sind am 1. August 2014 in Kraft getreten. Die Revision des Rechtshilfegesetzes (IRSG) wurde bis auf Weiteres zurückgestellt. In diesem Artikel wird deshalb der Bereich der Rechtshilfe weniger detailliert behandelt als derjenige der Amtshilfe.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat in seiner Wegleitung «Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen»  die beiden Begriffe Amts- und Rechtshilfe folgendermassen voneinander abgegrenzt:
  • Amtshilfe: Betrifft die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden.
  • Rechtshilfe im weiten Sinn: Umfasst alle Massnahmen, die ein Staat (ersuchter Staat) auf Anfrage eines anderen Staates (ersuchender Staat) zur Erleichterung der Verfolgung und Bestrafung von Straftaten im ersuchenden Staat ergreift. Sie wird vorwiegend von den Strafverfolgungsbehörden umgesetzt.
Das BJ weist ausserdem darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen Amts- und Rechtshilfe heute immer schwieriger wird, da auch Verwaltungsbehörden teilweise mit Strafsachen zu tun haben.

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Schweiz unternimmt weiteren Schritt zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs

19.11.2014
Der Bundesrat hat heute einer Erklärung über die Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zugestimmt. Diese internationale Vereinbarung, die im Rahmen der OECD entwickelt wurde, bildet eine der Grundlagen für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustauschs. Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz diesen Datenaustausch einführen soll, wird durch die Unterzeichnung der multilateralen Vereinbarung nicht tangiert, sondern wird später separat dem Parlament vorgelegt werden.Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Am 29. Oktober 2014 haben 51 Staaten und Territorien am Rande der Plenarversammlung des Global Forum in Berlin die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) unterzeichnet. Die Schweiz wie auch andere Staaten, die das MCAA bereits in Berlin unterzeichnet haben, hat angegeben, Daten ab 2017 sammeln und erstmals 2018 austauschen zu wollen.Nachdem sich die Schweiz am 6. Mai 2014 grundsätzlich zur Umsetzung des globalen AIA-Standards bekannt hat, ist die Teilnahme an der MCAA ein folgerichtiger Schritt. Die Vereinbarung steht im Einklang mit den Verhandlungsmandaten, die der Bundesrat am 8. Oktober 2014 beschlossen hat (EU, USA, weitere Staaten).Das MCAA ist eine der Grundlagen für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches in Steuersachen. Weitere Grundlagen bilden das OECD-Europaratsübereinkommen über die Steueramtshilfe, die der Bundesrat 2013 unterzeichnet hat, sowie ein Umsetzungsgesetz, welches die Voraussetzungen im internen Recht für den Datenaustausch mit dem Ausland schafft. Alle diese Vorlagen wird der Bundesrat Anfang 2015 in die Vernehmlassung schicken. Sie werden danach das ordentliche Genehmigungsverfahren - Vernehmlassung der interessierten Kreise, Botschaft des Bundesrates an das Parlament, Genehmigung durch das Parlament und fakultatives Referendum - durchlaufen.Die Frage, mit welchen Ländern der automatische Informationsaustausch umgesetzt werden soll, wird durch die Unterzeichnung des MCAA nicht präjudiziert, da die bilaterale Aktivierung des AIA mit bestimmten Staaten der Bundesversammlung separat zur Genehmigung unterbreitet wird.Das MCAA legt die Bedingungen für den jährlichen Austausch von Kontoinformationen zwischen den zuständigen Behörden zweier Staaten gemäss OECD-Standard fest. Die Liste der Staaten, mit denen Informationen auf automatischer Basis ausgetauscht werden sollen, kann zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden.

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Unternehmensbesteuerung - Schweiz und EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen Verständigung

14.10.2014
Update 14.10.2014: Abkommenstext nun abrufbar; Eckpunkte konkretisiert
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Vertreter der 28 EU-Mitgliedstaaten haben heute in Luxemburg eine gemeinsame Verständigung in Form eines Joint Statement zur Unternehmensbesteuerung unterzeichnet. Damit kommt eine fast zehn Jahre auf den Beziehungen Schweiz – EU lastende Kontroverse zum Abschluss. Die Unterzeichnung fand am Rande des gemeinsamen Treffens der Finanz- und Wirtschaftsminister der EU und ihrer Amtskollegen der EFTA-Staaten statt.Die heute unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU war am 1. Juli 2014 in Bern paraphiert worden. Sie beendet eine bilaterale Kontroverse, die seit 2005 zu Reibungen und zur Androhung erheblicher Gegenmassnahmen seitens der EU geführt hatte.

Eckpunkte des Joint Statement mit der EU

Der Bundesrat bekräftigt seine Absicht, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III die Abschaffung bestimmter Steuerregimes vorzuschlagen, insbesondere solche, die eine unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Erträge vorsehen (sogenanntes «ring-fencing»). Neue steuerliche Massnahmen sollen an internationalen Standards der OECD ausgerichtet sein.Gemäss Joint Statement geht es dabei im Konkreten um die folgenden Steuerregime, die die Schweiz aufheben muss:
  • Die kantonalen Regelungen zu den Verwaltungsgesellschaften
  • Die kantonalen Regelungen zu den gemischten Gesellschaften
  • Die kantonalen Regelungen zu den Holdinggesellschaften
  • Das Kreisschreiben Nr. 8 der ESTV zu den Prinzipalgesellschaften
  • Gewisse Praxen der ESTV zur Finanzbranche (the current practice of the Federal Tax Administration regarding finance branches.)
Im Gegenzug bestätigen die EU-Mitgliedstaaten, dass allenfalls gegen diese Regimes getroffene Gegenmassnahmen aufgehoben werden, sobald die oben stehenden Steuerregime abgeschafft sind.Parallel dazu wird sich die Schweiz weiterhin innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktiv an den Arbeiten zur Entwicklung internationaler Standards für die Unternehmensbesteuerung beteiligen.

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Steuerinformationsabkommen mit Andorra, Grönland, San Marino und den Seychellen

22.09.2014
Der Bundesrat hat die Botschaft zu vier weiteren Steuerinformationsabkommen verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Es handelt sich um Abkommen mit Andorra, Grönland, San Marino und den Seychellen.Steuerinformationsabkommen (SIA) sind – wie Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die SIA auf die Regelung des Informationsaustauschs auf Anfrage. Das SIA mit den Seychellen bezweckt zudem die Erhöhung der Steuereinnahmen in diesem Entwicklungsland.Die SIA, zu denen der Bundesrat heute die Botschaft verabschiedet hat, wurden am 7. März 2014 (Grönland), am 17. März 2014 (Andorra), am 16. Mai 2014 (San Marino) und am 26. Mai 2014 (Seychellen) unterzeichnet. Bevor die Abkommen in Kraft treten können, müssen sie vom Parlament genehmigt werden. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum.Neben den genannten vier SIA hat die Schweiz bereits drei SIA mit Jersey, Guernsey und der Insel Man abgeschlossen, die, sofern die Referendumsfrist ungenutzt verstreicht, im 4. Quartal 2014 in Kraft treten. Weitere SIA sind zurzeit in Verhandlung.

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DBA Belgien

22.09.2014
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens (Zusatzabkommen) mit Belgien verabschiedet und das Abkommen den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Das Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.Mit dem Zusatzabkommen kann das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien aus dem Jahr 1978 den heutigen Verhältnissen angepasst werden. Dieses beinhaltet den aktuellen internationalen Amtshilfestandard, der Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht.Weiter bringt das Zusatzabkommen Verbesserungen bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Insbesondere konnten für Vorsorgeeinrichtungen Steuerbefreiungen im Quellenstaat vereinbart werden. Weitere verbesserte Besteuerungsmodalitäten konnten für Zinsen auf Darlehen zwischen Unternehmen und Dividenden an gewissen Gesellschaften ausgehandelt werden.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz – Belgien

DBA Zypern

28.07.2014
Die Schweiz und Zypern haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Es handelt sich um das erste zwischen beiden Ländern unterzeichnete Abkommen dieser Art.Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält Bestimmungen, die weitgehend der schweizerischen Abkommenspolitik auf diesem Gebiet folgen, namentlich eine Amtshilfebestimmung über den Austausch von Informationen auf Ersuchen gemäss heute geltendem internationalem Standard.Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 21. November 2013 von den Unterhändlern paraphiert. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den beiden Staaten noch genehmigt werden.Weitere Informationen zum neuen DBA Zypern

DBA Island

10.07.2014
Die Schweiz und Island haben heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen vom 3. Juni 1988. Das neue DBA enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.

Eckpunkte des neuen DBA mit Island

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Island insbesondere vereinbart,
  • dass Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von mindestens 10 Prozent sowie Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken von der Besteuerung an der Quelle befreit sind.
  • Lizenzgebühren unterliegen neu in bestimmten Fällen einer Besteuerung von maximal 5 Prozent im Quellenstaat.
  • Auch an der Quelle besteuert werden können neu Ruhegehälter.
  • Weiter wurde festgehalten, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Staat zum Abzug zugelassen werden.
  • Schliesslich wurde das DBA mit einer Schiedsklausel ergänzt.
Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz Island