Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Verrechnungssteuer

Hier finden Sie Aktuelle News zur Schweizer Verrechnungssteuer und zum VStG.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Reform der Verrechnungssteuer

14.04.2021

Der Bundesrat will den Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und für Konzernfinanzierungsaktivitäten aller Branchen stärken. Hierzu hat er an seiner Sitzung vom 14. April 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) verabschiedet. Gleichzeitig eröffnet er die Vernehmlassung zur Ausdehnung des Meldeverfahrens im Konzern bei der Verrechnungssteuer.

Bundesrat gegen weitgehende Abschaffung der Stempelabgaben

17.11.2020

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat weitere Abschaffungsschritte bei den Stempelabgaben vorgeschlagen. Diese hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 abgelehnt. Hingegen unterstützt er die Forderung, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Zudem will er im Rahmen der geplanten Verrechnungssteuerreform die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufheben.

Verrechnungssteuer bei unvollständiger Steuererklärung

28.03.2018
Die Verrechnungssteuer soll in Zukunft auch dann zurückerstattet werden, wenn die Einkünfte in der Steuererklärung fahrlässig nicht deklariert wurden. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet.

Heutige Situation

Personen mit Wohnsitz im Inland erhalten die Verrechnungssteuer nur zurück, wenn sie die betreffenden Vermögenserträge bzw. Vermögenswerte in der Steuererklärung ordnungsgemäss deklarieren. Andernfalls verwirkt der Anspruch auf Rückerstattung.

Nachdeklaration soll zulässig sein

Die Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Deklaration sollen gelockert werden. Steuerpflichtige Personen sollen die Möglichkeit erhalten, fahrlässig nicht deklarierte Einkommen, die der Verrechnungssteuer unterliegen, entweder spontan oder nach einer Intervention respektive Aufrechnung der Steuerbehörde nachträglich zu deklarieren. Die Nachdeklaration muss dabei vor Ablauf der Einsprachefrist zur Veranlagung erfolgen.

Verweigerung bei drohendem Strafverfahren

Ziel der Vorlage ist es, eine Doppelbelastung von Verrechnungs- und Einkommenssteuer auf Fälle zu beschränken, in denen eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt. Die Praxis bei fehlerhaften Deklarationen hatte sich in den letzten Jahren aufgrund mehrerer Bundesgerichtsurteile verschärft. Dies führte zu Kritik aus Politik und Wirtschaft, worauf der Bundesrat nun reagiert hat. Der Bundesrat schlägt in der Botschaft vor, dass die zuständige Steuerbehörde die Rückerstattung verweigern kann, ohne ein Strafverfahren abzuwarten. Die Vernehmlassungsvorlage hatte noch vorgesehen, den Rückerstattungsentscheid erst zu fällen, wenn ein Strafverfahren abgeschlossen ist.Zudem beantragt der Bundesrat eine weitergehende Übergangsregelung, als in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen. Demnach können Rückerstattungen gemäss der neuen Regelung beantragt werden, wenn die Einsprachefrist bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch nicht abgelaufen ist.

Meldeverfahren bei Naturalgewinnen aus Geldspielen

Die Vorlage enthält daneben eine Neuregelung bei Naturalgewinnen aus Geldspielen (z.B. bestimmte Wettbewerbe). Sofern das am 20. September 2017 verabschiedete Geldspielgesetz in Kraft treten sollte, soll ein Meldeverfahren bei Gewinnen mit einem Wert ab 1000 Franken eingeführt werden. Der Veranstalter könnte so den Gewinn an die Behörde melden, statt 35 Prozent Verrechnungssteuer zu entrichten. Die Steuerbehörde überprüft in der Steuererklärung, ob der Gewinn deklariert worden ist. Dies verringert den administrativen Aufwand für alle Beteiligten.
Quelle: Medienmitteilung der EStV vom 28.3.2018

Kreisschreiben Nr. 24 - Kollektive Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben

20.11.2017
Die ESTV hat informiert, dass das Kreisschreiben Nr. 24 (KS 24) überarbeitet worden ist. Damit sollen Benutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit gesteigert werden. 
Quelle: Mitteilung der ESTV vom 20.11.2017