Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Doppelbesteuerung

Revidierte Doppelbesteuerungsabkommen - Bundesrat verabschiedet erste Botschaften

29.11.2009
Der Bundesrat hat am Freitag fünf Botschaften über revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten diese zu genehmigen.Die revidierten DBA erfüllen die internationalen Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen. Sie bringen zahlreiche Vorteile für die Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat beantragt, sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen. In einer ersten Tranche hat der Bundesrat die Botschaften zu den revidierten DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien verabschiedet. Die revidierten DBA enthalten eine erweiterte Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens und setzen den Bundesratsbeschluss vom 13. März 2009 über die neue Abkommenspolitik konsequent um. In einer zweiten Tranche wird der Bundesrat dem Parlament bis Ende Januar 2010 fünf weitere Abkommen zur Genehmigung vorlegen.Zum DBA mit Spanien erübrigt sich eine Botschaft. Das DBA mit Spanien zählt zu den unterzeichneten Abkommen. Es enthält eine Meistbegünstigungsklausel, die dann zur Anwendung gelangt, sobald die Schweiz mit einem anderen EU-Land eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark wurde diese Klausel aktiviert. Die Botschaft zum revidierten DBA mit Dänemark umfasst auch die Ausdehnung auf die Färöer-Inseln. Deshalb gibt es zu den zwölf bisher unterzeichneten DBA mit dem OECD-Standard bei der Amtshilfe nur zehn Botschaften.

Wirtschaftliche Vorteile

<p>Doppelbesteuerungsabkommen erleichtern die Tätigkeit der Exportwirtschaft, fördern Investitionen in der Schweiz und tragen damit zum Wohlstand in der Schweiz und im Partnerland bei. Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der revidierten DBA gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, sowie Schiedsgerichts-klauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Ausserdem werden Sanktionen und steuerliche Diskriminierungen verhindert. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss der bisher revidierten DBA begrüsst.

Fakultatives Referendum für alle DBA

Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass alle neuen DBA dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Er will damit staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen. Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollten die neu unterzeichneten Abkommen im Frühling 2010 im Erstrat behandelt werden können.

Etappen von der Botschaft bis zum Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung eines DBA verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments, das für die Genehmigung (Ratifizierung) der DBA zuständig ist. DBA, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, unterstehen nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum. Wie bis anhin obliegt der definitive Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum dem Parlament.Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Abkommen sind in der Regel ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres anwendbar. Massgebend ist der jeweilige Abkommenstext.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

DBA - Alle neuen Abkommen referendumsfähig

29.11.2009
Der Bundesrat will alle neuen Doppelbesteuerungsabkommen, in denen die Amtshilfe auf Steuerhinterziehung ausgeweitet wird, dem fakultativen Referendum unterstellen.Damit will die Landesregierung staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen, wie sie am Freitag mitteilte. Ursprünglich hatte der Bundesrat nämlich bloss für das erste an die OECD-Richtlinien angepasste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein Referendum zulassen wollen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte in der Öffentlichkeit wiederholt erklärt, dass er dabei an das Abkommen mit Japan denke.

Kritik aus dem Parlament

Insbesondere in den zuständigen Kommissionen des Parlaments stiess diese Absicht auf Widerstand. Angesichts der grossen - auch symbolischen - Bedeutung des Bankgeheimnisses, müsse das Volk bei jedem DBA das letzte Wort haben dürfen.Seine Kehrtwende hatte der Bundesrat bereits anlässlich der letzten Von- Wattenwyl-Gespräche angekündigt. Nun hat er sie auch formell vollzogen und die DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien an die Eidgenössischen Räte überwiesen mit dem Antrag, sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen.Nach den Vorstellungen des Bundesrats sollten die neu unterzeichneten Abkommen im nächsten Frühling im Erstrat behandelt werden. Bis Ende Januar will der Bundesrat dem Parlament fünf weitere Verträge zur Ratifizierung zuleiten.

Auf Druck von aussen

Mit der Anpassung der DBA reagiert die Schweiz auf den Druck des Auslands auf das Bankgeheimnis. Nachdem die Schweiz auf eine sogenannt graue Liste der Steuerparadiese gesetzt worden war, kündigte der Bundesrat an, in den DBA die Amtshilfe gemäss den OECD-Standards auszuweiten.Seither hat die Schweiz 15 DBA überarbeitet. Zwölf davon - die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA, Katar und Spanien - wurden bereits unterzeichnet. Paraphiert aber noch nicht unterzeichnet sind die DBA mit der Türkei, den Niederlanden, Polen und Japan.Die Schweiz erfüllte mit der Unterzeichnung von zwölf DBA die Bedingung, um wieder von der grauen Liste der Steuerparadiese gestrichen zu werden. Die OECD anerkannte die Anstrengungen der Schweiz und strich sie am 25. September von der Liste.

Nur zehn Botschaften

Formell gibt es zu den zwölf bisher unterzeichneten DBA nur zehn Botschaften.Denn zum DBA mit Spanien erübrigt sich eine Botschaft, da dieses Abkommen eine Meistbegünstigungsklausel enthält, die aktiviert wird, sobald die Schweiz mit einem anderen Land ein DBA vereinbart, das weiter geht als das Abkommen mit Spanien. Das DBA mit den Färöer-Inseln ist im Abkommen mit Dänemark enthalten.Die Doppelbesteuerungsabkommen können erst in Kraft treten, wenn sie sowohl von der Schweiz als auch vom Partnerstaat ratifiziert worden sind. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Zur Anwendung gelangen sie aber erst am 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Jahres.
Quelle: sda

DBA sollen Referendum unterstehen

07.11.2009
Gegen die ersten fünf Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz den OECD-Richtlinien über die Amtshilfe in Steuerfragen anpasst, darf das Referendum ergriffen werden. Der Bundesrat vollzieht damit eine Kehrtwende. Ursprünglich wollte er nur über das erste Abkommen abstimmen lassen.Wie CVP-Präsident Christophe Darbellay am Freitag im Anschluss an die Von-Wattenwyl-Gespräche vor den Medien erklärte, hat der Bundesrat gegenüber den Regierungsparteien angekündigt, die fünf ersten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem Parlament als Einzelbotschaften zuzuführen.Die DBA sollen ab Januar 2010 in den Kommissionen von National- und Ständerat vorberaten werden. Nach ihrer Verabschiedung durch die Räte kann gegen die Vorlagen das Referendum ergriffen werden.Der Bundesrat schwenkt damit auf den Kurs der Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Kammern ein, die sich für das fakultative Referendum ausgesprochen hatten. Die Abkommen seien derart wichtige Staatsverträge, dass das Stimmvolk das letzte Wort haben dürfe.Der Bundesrat wollte dagegen lediglich das erste vom Parlament verabschiedete Steuerabkommen dem fakultativen Referendum unterstellen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz fürchtete, dass Abstimmungen über die Abkommen mit den USA ungleich schwerer zu gewinnen seien als etwa mit Finnland.
Quelle: sda

DBA Türkei

04.11.2009
Die Schweiz und die Türkei haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde heute in Bern unterzeichnet. Es entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens hat die Schweiz bereits fünfzehn Doppelbesteuerungsabkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel ausgehandelt und paraphiert. Bereits unterzeichnet sind die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA und Katar. Als unterzeichnetes Abkommen zählt auch jenes mit Spanien. Das geltende DBA mit Spanien enthält eine automatische Meistbegünstigungsklausel, falls die Schweiz mit einem anderen EU-Mitgliedstaat eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Diese Klausel wurde mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark im August 2009 aktiviert. Seit dem 25. September 2009 befindet sich die Schweiz auf der weissen Liste der OECD und vermeidet dadurch steuerliche Diskriminierungen und Nachteile durch die Staatengemeinschaft.Der Bundesrat legt demnächst National- und Ständerat eine Serie von einzelnen Botschaften vor, in denen er das Parlament um die Genehmigung der ersten unterzeichneten DBA ersucht. In den nächsten Wochen ist auch die Unterzeichnung der neu ausgehandelten und paraphierten Abkommen mit den Niederlanden, Polen und Japan vorgesehen.Die Neuverhandlung der DBA gehe, so der Bundesrat, zum Teil weit über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hinaus. Die Schweiz habe nicht nur über die Anpassung der Amtshilfe verhandelt, sondern auch zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft herausgeholt. Dazu gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen, Schiedsgerichtsklauseln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Weiter sei erreicht worden, dass Diskriminierungen aufgrund der bisherigen Amtshilfepolitik gestoppt wurden.
Quelle: EFD

OECD - Schweiz von der grauen Liste gestrichen

25.09.2009
Aufatmen auf dem Schweizer Finanzplatz: Die OECD hat die Schweiz wie angekündigt von der Grauen Liste der Steuerparadiese auf die Weisse Liste gezügelt. Dies belegt die am Freitagmorgen modifizierte Liste auf der OECD-Webseite.Die Schweiz befand sich seit April auf einer Grauen Liste von Ländern, welche den Austausch von Steuerinformationen nach OECD-Standard nicht in ihren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) integriert haben. Damit die Schweiz von dieser Liste gestrichen wird, forderte die OECD zwölf unterzeichnete DBA mit dem Standard.

Überblick über die abgeschlossenen Abkommen

Die zwölf neu ausgehandelten DBA schloss die Schweiz mit Katar, Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, die Färöer-Inseln, die USA und Spanien ab. Verhandlungen mit weiteren Ländern, wie etwa Deutschland, laufen. Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte am Donnerstagabend (Ortszeit) am Rande der UNO-Generaldebatte in New York das zwölfte DBA mit Katar unterzeichnet.

Umsetzung noch unklar

Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) gratulierte der Schweiz bereits am Donnerstag zur bevorstehenden Streichung. Generalsekretär Angel Gurría erinnerte aber auch daran, dass es mit der Unterzeichnung allein nicht getan sei. Die Abkommen müssten nun tatächlich umgesetzt werden. Die OECD werde zudem auch die Anwendung beobachten.Die Unterzeichnung bedeutet nämlich noch nicht, dass die neuen Regelungen auch bereits angewendet werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) arbeitet derzeit an der Botschaft zu den DBA. Sobald sie vorliegt, kann das Parlament darüber beraten und die Abkommen verabschieden.Nach der Verabschiedung könnten die Abkommen aber auch noch vor das Volk kommen. Die grossen Parteien SP, CVP, FDP und SVP befürworteten am Donnerstag, dass alle zwölf Abkommen dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Möglich wäre auch, dass dies aber nur für einen Teil der Abkommen passiert.

Liechtenstein noch auf der Liste

Auf der Grauen Liste, welche die OECD auf ihrer Internetseite veröffentlicht, befinden sich neu noch 30 Finanzzentren, darunter auch Liechtenstein. Die OECD hatte die Liste im April auf Geheiss der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) zusammen gestellt. Die Schweiz war dabei nicht konsultiert worden.

Weitere Informationen

Informationen der OECD

DBA USA

24.09.2009
Die Schweiz und die USA haben am 23.09.2009 in Washington das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Einkommenssteuern unterzeichnet. Nebst anderen Neuerungen enthält das Änderungsprotokoll Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind. Demnach müssen in einem Amtshilfegesuch der betroffene Steuerpflichtige und im Fall von Bankinformation die entsprechende Bank klar identifiziert werden können. Wie bei den früher unterzeichneten DBA sind sogenannte 'Fishing Expeditions' ausgeschlossen. Diese Bestimmungen sind nicht rückwirkend anwendbar: Bezüglich des Austausches von Bankinformationen gilt das Datum der Unterzeichnung als Stichtag.