Tarife und Berechnung der Quellensteuer
Die Quellensteuer wird nach Steuertarifen, die vom Zivilstand und von der Zahl der Kinder der steuerpflichtigen Person abhängen, berechnet.
Die Quellensteuer wird nach Steuertarifen, die vom Zivilstand und von der Zahl der Kinder der steuerpflichtigen Person abhängen, berechnet.
Jede Person, die einer quellensteuerpflichtigen Person eine Vergütung zahlt, wird als Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) bezeichnet. Dies kann z.B. ein Arbeitgeber, ein Veranstalter, eine Versicherung oder Vorsorgeeinrichtung sein. Sie zieht die Steuern von Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche direkt von ihrer Zahlung an die quellensteuerpflichtige Person (qsP) ab und überweist sie dann an die Kantonale Steuerverwaltung (KStV).
Wie die EStV heute mitgeteilt hat, ist eine neue Fassung der MWST-Info 20 erschienen. MWST-Info 20 beschäftigt sich mit der zeitlichen Wirkung von Praxisfestlegungen der EStV.
Die ESTV hat über materielle Anpassungen in den Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz informiert. Betroffen sind die folgenden Broschüren/Ziffern:
Das EFD verlängert die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristinnen und Touristen in der Schweiz gekauft haben, von 30 Tagen auf 90 Tage. Die Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Die KStV publiziert Ihre Praxis für Spezialfälle in der Bewertung von nicht kotierten Titeln
Steuerpflichtige, die ein Grundstück verkaufen, haben den dabei erzielten Gewinn zu versteuern. Die Abteilung Grundstückgewinne stellt ihnen eine spezielle Steuererklärung zu, nach deren Angaben sich der genaue Gewinn ermitteln lässt.
Die ESTV hat eine Praxisänderung bezüglich der Anwendung von zwei verschiedenen Saldosteuersätzen publiziert. Es geht um die sprunghafte Zunahme von Nebentätigkeit am steuerbaren Gesamtumsatz.
Umsetzung der Steuerreform vom 13.12.2018, veröffentlicht RSF 631.2.
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