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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort MWST-Reform

MWST-Info 09 – Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen

05.01.2011
Die ESTV hat im Rahmen ihres Veröffentlichungsmarathons rechtzeitig vor dem Jahreswechsel auf 2011 die MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen veröffentlicht.Als steuerpflichtiges Unternehmen können Sie die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit angefallene MWST grundsätzlich als Vorsteuer in Abzug bringen, sofern sie nachweisen können, dass Sie die entsprechende Vorsteuer bezahlt haben. Dies deswegen, weil das System der MWST in der Schweiz nicht eine Belastung der Unternehmerischen Tätigkeit vorsieht, sondern des Endverbrauches.Dieser Grundsatz hat nun aber gewisse Einschränkungen:
  • Aufwendungen zur Erzielung von Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind und für deren Versteuerung nicht optiert wurde, berechtigen logischerweise nicht zum Vorsteuerabzug;
  • im Falle einer gemischten Verwendung (d.h. sofern bezogene Leistungen nicht bloss zu steuerbarer oder von der Steuer ausgenommenen Tätigkeiten verwendet werden) muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden;
  • ebenfalls muss der Vorsteuerabzug im Falle von Eigenverbrauch und Einlageentsteuerung (d.h. spätere Verwendung für einen anderen Zweck) korrigiert werden;
  • ebenfalls zu korrigieren, d.h. verhältnismässig zu kürzen, ist der Vorsteuerabzug bei Vereinnahmung von Geldern gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben a - c MWSTG.
Wo immer möglich erfolgt die Korrektur des Vorsteuerabzugs nach dem effektiven Verwendungszweck. Daneben bietet Artikel 65 MWSTV Vorsteuerkorrekturen mittels Pauschalen oder gemäss eigenen Berechnungen an.Direkt zur MWST-Info 09 – Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen

MWST Branchen-Info 19 Gemeinwesen

05.01.2011
Die ESTV hat im Rahmen ihres Veröffentlichungsmarathons auf Ende 2010 die neue Branchen-Info 19 Gemeinwesen veröffentlicht. Die neue Broschüre behandelt nur noch branchenspezifische Schwerpunkte des Gemeinwesens. Insbesondere ist für Informationen zu den Pauschalsteuersätzen die [intlink id="mwst-info-12-%e2%80%93-saldosteuersatze-und-mwst-info-13-%e2%80%93-pauschalsteuersatze" type="post"]entsprechende Broschüre[/intlink] zu konsultieren.

Der Inhalt der neuen MWST Branchen-Info 19 Gemeinwesen im Überblick

  • Hoheitliche Tätigkeit
  • Steuersubjekte bei Bund, Kantonen und Gemeinden (Autonome Dienststellen, Zusammenschluss einzelner autonomer Dienststellen, Gruppenbesteuerung, Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kantonen im Rahmen von Zweckverbänden, Gesellschaften etc.)
  • Steuerpflicht
  • Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge
  • Kantonale Wasser-, Abwasser- und Abfallfonds
  • Rechnungsstellung und Überwälzung der MWST
  • Vorsteuerabzug
  • Eigenverbrauch
Im Anhang enthält die neue Broschüre insbesondere Tafeln und Arbeitshilfen zu folgenden Fragen:
  • Abklärung der Steuerpflicht
  • Annäherungsweise Ermittlung der Vorsteuerkürzung bei Dienststellen mit Spezialfinanzierung
  • Ermittlung der Vorsteuerkürzung bei Dienststellen ohne Spezialfinanzierung
  • Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale von Dienststellen mit und ohne Spezialfinanzierung mit ihren mehrwertsteuerlichen Auswirkungen
  • Antworten zu häufigen Fragen
Direkt zur Branchen-Info 19 Gemeinwesen

MWST Branchen-Info 08 - Hotel- und Gastgewerbe

24.12.2010
Die ESTV hat heute die neue Branchen-Info 08 – Hotel- und Gastgewerbe veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre behandelt – im Gegensatz zur früheren Broschüre – ausdrücklich nur noch branchenspezifische Schwerpunkte, enthält also keine allgemeinen Hinweise zu Steuerpflicht und dgl. mehr –  und richtet sich an in- und ausländische Leistungserbringer im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes.

Der Inhalt der neuen MWST Branchen-Info 08 im Überblick

Inhaltlich werden in der neuen Branchen-Info insbesondere behandelt:
  • Die Abgrenzung zwischen gastgewerblichen Leistungen und Lieferungenvon Nahrungsmitteln, insbesondere:
    • Besondere Konsumvorrichtungen an Ort und Stelle
    • Zubereitung und/oder Servierleistung beim Kunden
  • Die Abgrenzung zu den nicht gastgewerblichen Leistungen, insbesondere:
    • Verpflegungsautomaten
    • Nahrungsmittel zum Mitnehmen (Verkauf über die Gasse / Take away)
    • Hauslieferung von Nahrungsmitteln
  • Die Vereinfachte Abrechnung für gemischte Betriebe, Imbissbars / -stände und Anlässe mit gastgewerblichen Leistungen
  • Bäckereien / Konditoreien / Confiserien mit Tea-Room
  • Der Eigenkonsum der Familien- und Firmenangehörigen, die Verpflegungdes Personals in gastgewerblichen Betrieben sowie die Bewirtung bestimmterPersonengruppen
  • Die Verpflegung in nicht gastgewerblichen Betrieben (z.B. in Kantinen, Schulmensen und Bildungszentren)
  • Die Besteuerung diverser andere Leistungen im Gastgewerbe
    • Musik-, Zigaretten-, Spiel- und sonstige Automaten sowie Betrieb von Bowling- und Kegelbahnen, Billardtischen und Dart
    • Vermietung von Räumlichkeiten im Hotel- und Gastgewerbe
    • Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Musik- und Tanzabende
    • Kommerzielle Ausstellungen
    • Kunstwerke
    • Gastgewerbliche Leistungen an ein Reisebüro
    • Blumenverkäufe und Tischdekorationen
    • Debouren
    • Taxe für die Verlegung der Polizeistunde
    • Lieferverträge (z.B. Bierverträge)
Direkt zur neuen Branchen-Info 08 – Hotel- und Gastgewerbe
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MWST Branchen-Info 23 - Kultur

24.12.2010
Die ESTV hat gestern Abend die neue Branchen-Info 23 Kultur veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre soll insbesondere Auskunft über die steuerliche Behandlung von diversen Tätigkeiten im Bereich der Kultur geben, welche aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 und 16 MWSTG) unter die Steuerausnahme (von der Steuer ausgenommene Umsätze i.S. der unechten Steuerbefreiung) fallen. Insbesondere geht es in der Publikation also darum, wie diese Bestimmungen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit auszulegen und anzuwenden sind.Die Branchen-Info 23 Kultur richtet sich vor allem an Kunstschaffende und ausübende Künstler, aber auch an Personen, die andere Funktionen im kulturellen Bereich wahrnehmen, wie z.B. an Künstleragenturen, Veranstalter von kulturellen Anlässen, Verleger oder Verwertungsgesellschaften.Direkt zur Branchen-Info 23 - Kultur

MWST Branchen-Info 20 - Bildung

24.12.2010
Die ESTV hat gestern Abend die neue Branchen-Info 20 Bildung veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre richtet sich an in- und ausländische Leistungserbringer im Bereich Unterricht, Schulung, Erziehung und Weiterbildung. Inhaltlich werden etwa behandelt:
  • Der Begriff der Bildungsleistungen
  • Die Abgrenzungen von Bildungsleistungen zu Leistungen mit nicht bildendem Charakter
  • Allgemeine Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen, insbesondere
    • Ort der Dienstleistung im Bildungsbereich
    • Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Bildungsleistungen
    • Mehrheit von Leistungen (Selbstständige Leistungen; Sachgesamtheit, Kombinationen von Bildungsleistungen mit selbstständigen Leistungen; wirtschaftlich eng zusammengehörende  Leistungen und Nebenleistungen im Zusammenhang mit Bildungsleistungen)
  • Besteuerung von:
    • Referententätigkeit
    • Prüfungen
    • Lehrmittelverkauf
    • Kurse für Kinder und Jugendliche
    • Sprachaufenthalte
    • Studentenaustausch
    • Einsatz von Lehrlingen bei Drittfirmen
    • Internate / Tagesschulen
    • Fernkurse
    • Kurse für Arbeitslose
    • Schulung des eigenen Personals durch das Unternehmen
    • Ausbildung von Tieren
    • Erarbeiten von Kursen
    • Weiterverkauf von Bildungsleistungen
    • Bereitstellung / Vermietung der Infrastruktur
    • Werbung für einen Dritten anlässlich von Bildungsveranstaltungen
    • Annullierungskosten
    • Organisationsdienstleistungen
    • Organisation von Bildungsveranstaltungen
    • Bildungs- und Forschungskooperationen
Direkt zur Branchen-Info 20 - Bildung

MWST-Info 12 – Saldosteuersätze und MWST-Info 13 – Pauschalsteuersätze

17.12.2010
Die ESTV hat gestern Abend die von vielen sicher sehnlichst erwarteten MWST-Infos zu den Saldosteuersätzen und Pauschalsteuersätzen veröffentlicht. Diese Broschüren enthalten die entsprechenden Steuersatz-Anpassungen, die von den mit Saldosteuersatz oder Pauschalsteuersatz abrechnenden Unternehmen auf den 1.1.2011 hin zu gewärtigen haben. Der 1.1.2011 ist auch das Datum, ab welchem diese neuen Broschüren Gültigkeit haben.Im Rahmen der neuen Broschüren hat die ESTV die Branchen-Liste mit neuen Branchen und Tätigkeiten ergänzt, die bisher nicht aufgeführt worden waren. Zudem wurden einige Branchen und Tätigkeiten einem anderen Saldosteuersatz zugeteilt.  Den nach Saldosteuersatz abrechnenden Unternehmen ist darum zu empfehlen, Ihre Saldosteuersätze in den Anhängen I und II der neuen MWST-Info 12 zu den Saldosteuersätzen kurz zu kontrollieren.Direkt zur MWST-Info 12 - SaldosteuersätzeDirekt zur MWST-Info 13 - Pauschalsteuersätze

MWST Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen

14.12.2010
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen veröffentlicht. Die Broschüre soll insbesondere praxisrelevante Informationen vermitteln für die Floristikbranche, für Landschaftsgärtner, Friedhofsgärtner sowie für Verkaufsgärtnereien (Gärtnereien mit Blumengeschäften).Spezialitäten in dieser Branche sind insbesondere:
  • Leistungskombinationen
  • Arrangements, Gestecke, Hydrokultur-Pflanzen
  • Blumensträusse und Kränze
  • Arbeiten an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen
  • Vermietung und Überwinterung von Pflanzen
  • Pflanzenservice
  • Grabunterhaltsverträge (insbesondere auch mit Vorauszahlung, Depotzahlung etc.)
  • Blumenvermittlungsorganisationen
Direkt zur MWST Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen

MWST Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

08.12.2010
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen veröffentlicht.Die neue Broschüre richtet sich an Organisationen und Institutionen der schweizerischen Hilfswerke, der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit sowie an sozialtätige, karitative und kirchliche Einrichtungen.Inhaltlich werden Themen behandelt wie z.B.:
  • Begriff der Gemeinnützigkeit
  • Sozialhilfeleistungen und Leistungen der sozialen Sicherheit
  • Betreuung und Beratung behinderter Personen in Heimen, Anstalten oder Therapiezentren
  • Betreuung und Beratung von älteren Menschen
  • Betreuung von Personen im Strafvollzug oder in der Verwahrung, in Erziehungsanstalten etc.
  • Betreuung Suchtabhängiger in Gassenzimmern und "Fixerstübli"
  • Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kinderheimen, Waisenhäusern, Kinderkrippen, Horten, am Mittagstisch etc.
  • Kinderlager, Jugendlager, Gruppenanlässe
  • Gastfamilien
  • Leistungen in der Entwicklungszusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe
  • Zahlungen der öffentlichen Hand, Subventionen
  • Personalverleih durch nicht gewinnstrebige Einrichtungen
  • Mittelbeschaffung, Mitgliederbeiträge, Spenden und Sponsoring
  • Verkauf und Versand, z.B. in Brockenhäusern
  • Behindertenwerkstätten, Arbeitslosenkurse
  • Schulinternate, Tagesschulen
  • Krankentransporte und Invalidentransporte
Direkt zur MWST Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

MWST Branchen-Info 01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche

03.12.2010
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche veröffentlicht.Die neue Broschüre soll praxisrelevante Informationen für die Landwirtschaft sowie für ihr nahe stehende Bereiche vermitteln. Sie betrifft naturgemäss primär Bauern, Viehändler, Hirten, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidbetriebe sowie Milchsammelstellen. Die Broschüre behandelt darüber hinaus aber auch die Tätigkeit von Tierärzten als amtliche Tierärzte oder Kantonstierärzte.Direkt zur MWST Branchen-Info 01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche

MWST-Info 08 - Privatanteile

26.11.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 08 - Privatanteile veröffentlicht. Diese neue, von vielen wahrscheinlich sehnlichst erwartete Broschüre gibt Auskunft über den Umfang und die Art der Besteuerung von Privatanteilen, die Bemessungsgrundlage bei Automaten- und Kantinenverpflegung sowie die Abgabe von Geschenken an Dritte.Wie dies zu erwarten war, wird hinsichtlich der meisten Sachverhalte auf den Lohnausweis sowie auf die entsprechenden, die direkten Steuern betreffenden Merkblätter N1/2007,  N2/2007 sowie NL1/2007 abgestellt.Direkt zur neuen MWST-Info 08 - Privatanteile