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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerrecht

Ständerat für Entlastung der Familien mit Kindern

10.08.2009
Der Ständerat ist heute Montag, 10. August, oppositionslos auf dieses Geschäft eingetreten. Einen Rückweisungsantrag, der sich gegen den neuartigen Fremdbetreuungsgabzug richtete, lehnte er mit 34 zu 6 Stimmen ab.Die Vorlage wurde im Erstrat insgesamt gut aufgenommen. Sie sieht bei unveränderten Kinderabzügen neu einen Elterntarif mit einem Rabatt von 170 Franken pro Kind auf dem Steuerbetrag vor. Für die Betreuung der Kinder durch Dritte soll zudem ein Abzug von bis zu 12'000 Franken auf dem steuerbaren Einkommen eingeführt werden.Die Wirtschaftskommission (WAK) unterstützt diese Anträge des Bundesrates, die den Bund jährlich rund 500 und die Kantone 100 Millionen kosten würden. Eine Minderheit will den Fremdbetreuungsabzug auf 8500 Franken begrenzen und so die Steuerausfälle um 100 Millionen reduzieren.Maximilian Reimann (SVP/AG) kritisierte die "Diskriminierung" der Eltern, die sich selber um die Kinder kümmern. Die Vorlage sei nicht mehrheitsfähig und müsse vom Bundesrat korrigiert werden. Die SVP plane im Übrigen eine Volksinitiative gegen die Diskriminierung der selbsterziehenden Eltern.Der Rat lehnte die Rückweisung klar ab. Kein Gehör fanden auch die kantonalen Finanzdirektoren. Diese kritisierten vor allem die hohen Steuerausfälle zu einem ungünstigen Zeitpunkt und den Umstand, dass künftig statt 20 bereits 30 Prozent "Gratisbürger" keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen müssten.Zu reden geben wird in der Detailberatung insbesondere das Inkrafttreten. Die Kommissionsmehrheit möchte die Vorlage bereits auf den 1. Januar 2010 in Kraft setzen, um die Kaufkraft der Familien in der Krise rasch zu stärken. Eine Minderheit plädiert wegen der angespannten Finanzlage mit dem Bundesrat für Anfang 2011.

DBA Deutschland – Deutsche Steuerpraxis belastet Revisionsbestrebungen

30.07.2009
Eine neue Steuerpraxis belastet die Verhandlungen um eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Deutschland hat die Steuerbefreiung für Staatsbürger, die in der Schweiz als Selbständige im Dienstleistungssektor arbeiten, aufgehoben.Der deutsche Fiskus zieht neuerdings die Differenz ein, zwischen dem was ein selbständig Erwerbender in Deutschland an Steuern hätte zahlen müssen und was er tatsächlich in der Schweiz abgeliefert hat.

Revision StHG

15.07.2009
Die Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes StHG über den Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft wird einzig vom Mieterverband kritisiert und abgelehnt. Er kritisiert, dass Wohneigentümerinnen und -eigentümer einmal mehr steuerlich besser gestellt werden als Mieterinnen und Mieter. Aus steuersystematischer Sicht gebe es keine guten Gründe, weshalb bei Ersatzbeschaffungen ein Steueraufschub gewährt werden solle, schreibt der Mieterverband in seiner Vernehmlassungsantwort.Ein Steueraufschub diene einzig dazu, Wohneigentümern den Verkauf ihres bisherigen Wohnobjekts, respektive den Kauf eines anderen finanziell zu vergünstigen.Die vorgeschlagene Revision will die Berechnungsmethode bei der Grundstückgewinnsbesteuerung festlegen, da diese im Steuerharmonisierungsgesetz bisher nicht vorgeschrieben war. Es geht darum, die zurzeit angewendete absolute Methode durch eine relative Methode zu ersetzen und dies gesetzlich festzuhalten.Bei der absoluten Methode wird beim Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum und dem Kauf von Neuem nur der reinvestierte Teil des Gewinns aufgeschoben, während der frei verfügbare Gewinn besteuert wird.Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Dies führt dazu, dass auch ein Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, welcher nicht reinvestiert wird, dem Steueraufschub unterliegt.

Bürgerliche Parteien begrüssen Revision

FDP, SVP und CVP begrüssen die Revision einhellig, weil damit die berufliche Mobilität gefördert und erleichtert wird. Die FDP begründet ihre Unterstützung damit, dass mit der relativen Methode es sich auch lohnt, teureres Wohneigentum mit günstigerem zu ersetzen. Die CVP moniert zusätzlich, dass "der Methodenwechsel 'nur' die Ausgestaltung des Steueraufschubs betrifft", und keine massie Reduktion der Steuereinnahmen für die Kantone zur Folge hat.