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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerstatistik

FR - Steuerstatistik 2011 erschienen

13.11.2013
Die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg hat die Steuerstatistik 2011 publiziert. Diese liefert Angaben über den Ertrag der einfachen Kantonssteuer für die natürlichen Personen und juristischen Personen.

Natürliche Personen

  • Gegenüber dem Vorjahr ist bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen ein Zuwachs von 19.1 Mio. Franken (+ 2.9 %) zu verzeichnen. Der Ertrag dieser Steuer ist von gesetzlichen Steuererleichterungen für die Freiburger Steuerpflichtigen beeinflusst. So bewirkt die Senkung des Splittingsabzuges von 56 % auf 50 % eine Einnahmeneinbusse bei dieser Steuer von 20 Mio. Franken.
  • Die Steuer auf dem Vermögen verzeichnet einen Rückgang um 2.6 Mio. Franken (- 4.0 %). Die Vermögenssteuer ist durch die Änderung des Vermögenssteuertarifs beinflusst und hat eine Einnahmeneinbusse von 4 Mio. Franken zur Folge.

Juristische Personen

  • Für die juristischen Personen erhöht sich die Gewinnsteuer um 2.7 Mio. Franken (+ 2.7 %) im Vergleich zum Steuerjahr 2010. Das Steuerjahr 2011 beinhaltet eine Gesetzesänderung, die die Steuerlast der juristischen Personen um 10 % senkt und einen Einnahmenrückgang von 10 Mio. Franken vorsieht.
  • Bei der Kapitalsteuer ist ein Rückgang von rund 1.1 Mio. Franken (- 4.8 %) zu verzeichnen und beinhaltet eine Senkung von 2 Mio. Franken auf Grund der Änderung des Kapitalsteuersatzes.
Was die Fakturierung betrifft, so wurde der kantonale Steuerfuss auf 100 % der einfachen Kantonssteuer für das Jahr 2011 beibehalten.

Weitere Informationen zum Thema

Die Steuerstatistik 2011 ist gleich aufgebaut wie die der Vorjahre. Auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung KTSV können Sie diese Statistik wie auch die der vergangenen Jahre einsehen:
Quelle: Medienmiteilung der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Fribourg vom 8.11.2013.

Steuerstatistik 2010

09.10.2013
Die EStV hat gestern die Steuerstatistiken des Steuerjahrs 2010 betreffend die Ergebnisse der direkten Bundessteuer der natürlichen und juristischen Personen veröffentlicht. Zusätzlich werden für die natürlichen Personen die Ergebnisse über die kantonalen und gesamtschweizerischen Vermögensverhältnisse dargestellt.

Direkt zu den neuen Steuerstatistiken 2010 der EStV

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

TG - Weniger Steuersenkungen im Kanton Thurgau

03.07.2013
Die Jahre, in denen die Politischen Gemeinden weitverbreitet ihre Steuerfüsse senkten, sind im Kanton Thurgau vorbei, wie das Amt für Statistik in seiner neuen Publikation «Staatssteuerertrag & Steuerfüsse» feststellt. 2013 setzten nur noch zehn der 80 Thurgauer Gemeinden niedrigere Steuerfüsse als im Vorjahr fest. Zwei Gemeinden erhöhten sie. Dabei war die Veränderung nach oben oder unten immer moderat und betrug höchstens fünf Prozentpunkte. Der durchschnittliche Gemeindesteuerfuss liegt 2013 nahezu unverändert bei 58,5 %, lediglich 0,1 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr.Karte_Steuerfuesse_2013Am stärksten sanken 2013 die Gemeindesteuerfüsse in Hohentannen (neu: 64 %) und Müllheim (55 %). Anhebungen gab es in Gottlieben und Aadorf, wobei der Satz mit 40 % und 55 % aber immer noch unter dem kantonalen Durchschnitt bleibt. Auch bei den Schulsteuern laufen die Senkungsrunden aus. Dennoch ist sie die Teilsteuer, die 2013 am häufigsten gerutscht ist, und zwar in 16 Schulgemeinden.

Anzahl Gemeinden mit

«Tax Freedom Day» 2011 für die Einkommensteuer von Bund, Kanton und Gemeinde

08.02.2013
Die ESTV hat erstmals den Kalender der «Tax Freedom Days» der Steuerpflichtigen aller Schweizer Gemeinden für die Einkommensteuer (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer) veröffentlicht. Der «Tax Freedom Day» ist eine bildhafte Darstellung «des ersten Tages im Jahr, ab dem die Steuerpflichtigen nicht mehr zur Entrichtung der Steuern Geld verdienen». Die Anzahl der durch die Steuern «abgedeckten» Tage wird für verschiedene Bruttoeinkommen berechnet.Bei den Steuerpflichtigen wird unterschieden zwischen:
  • ledigen Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, mit unselbständiger Erwerbstätigkeit
  • verheirateten Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, von denen ein Ehegatte eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt
  • verheirateten Steuerpflichtigen mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern, von denen ein Ehegatte einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht
  • Ehepaaren ohne unterhaltspflichtige Kinder, die eine Altersrente beziehen.
Errechnet wird der «Tax Freedom Day», indem das Total der Einkommenssteuern der natürlichen Personen (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) durch 365 (Anzahl Kalendertage) geteilt wird. Die Einkommenssteuern werden auf der Grundlage der Steuerbelastungsstatistik 2011 der natürlichen Personen ermittelt1. Diese Statistik unterstellt, dass die steuerpflichtige Person den Pauschalabzug für die Berufsauslagen von der Besteuerungsgrundlage abzieht und dass das Arbeitseinkommen oder die Rente die einzige Einkommensquelle des Haushaltes ist.So hat beispielsweise ein im Kantonshauptort wohnendes Ehepaar ohne Kinder, von dem ein Ehegatte eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt und ein Bruttoeinkommen von 100'000 Franken pro Jahr erzielt, seine Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in Zug nach 15 Tagen, in Schwyz nach 25 Tagen, in Appenzell nach 31 Tagen, in Genf und Stans nach 32 Tagen, aber in Lausanne und Delémont erst nach 49 und in Neuenburg sogar erst nach 53 Tagen «abgearbeitet». Mit Zählbeginn ab 1. Januar 2011 werden diese Werte in einen Kalender eingetragen und mit dem Namen des Kantonshauptortes und dem Kantonswappen versehen.

Tax Freedom Day – Beträchtliche kantonale Unterschiede

Der «Tax Freedom Day» weicht nicht nur von einem Kantonshauptort zum anderen beträchtlich ab, sondern weist auch unter den Gemeinden ein- und desselben Kantons Unterschiede auf. Im Kanton Schwyz zum Beispiel hat ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 100'000 Franken seine Steuern in Wollerau nach 16 Tagen, in Morschach aber erst nach 29 Tagen «bezahlt». In den hierbei publizierten Excel-Dateien können die Interessierten die «Tax Freedom Days» der einzelnen Gemeinden miteinander vergleichen.Die berechnete Anzahl Tage berücksichtigt allerdings bloss den Kostenaspekt der Steuern für die Steuerpflichtigen. Er sagt nichts über die Dienstleistungen aus, die ihnen für ihr Geld geboten werden.

Tax Freedom Day – Unterschiede zur Begründerin der Methode

Die Berechnungsmethode der ESTV unterscheidet sich grundlegend von derjenigen der Begründerin des «Tax Freedom Day»-Konzepts, der Prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC): Die PwC teilt das Verhältnis zwischen Bruttoinlandprodukt und Summe aller Einnahmen aus Steuern und Entgelten (inkl. Kausalabgaben, wie obligatorische Krankenversicherungsprämien und Sozialversicherungsabgaben) durch 365, und zwar unabhängig davon, ob diese Einnahmen aus der Steuerveranlagung von Haushalten oder Unternehmen, aus der Einkommens- oder Vermögensbesteuerung, aus den direkten oder indirekten Steuern (z.B. der MWST), aus der Besteuerung der niedrigen oder hohen Einkommen sowie aus der Besteuerung von Einzelpersonen oder Ehepaaren stammen.

Tax Freedom Day – Mehr Informationen zum Thema

SZ - Steuerstatistik 2009 veröffentlicht

19.12.2012
Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat die Steuerstatistik 2009 betreffend die natürlichen und juristischen Personen veröffentlicht.Anders als der Kanton Aargau überlässt der Kanton Schwyz die Interpretation der Daten dem Leser, was die Statistik leider wenig zugänglich macht. Es wäre unseres Erachtens schon wünschbar, wenn der Kanton Schwyz selber zur Statistik Stellung nehmen und mitteilen würde, wie er sich zu gewissen Entwicklungen stellt.Immerhin bestehen informative Verlaufsgrafiken mit Daten von 1993-2009, die recht anschaulich sind.

Steuerstatistik Schwyz 2009 – weitere Informationen

AG - Steuerstatistik 2009 erschienen

13.12.2012
Das Departement Finanzen und Ressourcen des Kantons Aargau hat die Steuerstatistik 2009 «Einkommen und Vermögen im Aargau» veröffentlicht, welche die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen des Kantons aufzeigt.Im Jahre 2009 beträgt das durchschnittliche Reineinkommen (gesamtes Einkommen minus Abzüge) aller Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Kanton Aargau 64'700 Franken. Dies sind 3,0 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor (62'800 Franken). Die durchschnittliche Einkommenssteuer nahm im gleichen Zeitraum deutlich weniger, nämlich lediglich um 0,9 Prozent zu. Die einfache Kantonssteuer, das heisst die Steuer vor Multiplikation mit den Steuerfüssen, beläuft sich 2009 pro Kopf auf 3'207 Franken gegenüber 3'178 Franken zwei Jahre zuvor. Die Erhöhung fiel moderater aus, weil der Tarif auf 2009 gemildert wurde. Die effektiven Steuerbeträge sind dabei sogar gesunken, da der Kanton 2008 und viele Gemeinden 2008 und 2009 ihre Steuerfüsse gesenkt haben.

Durchschnittsvermögen sank nach Börsencrash

Beim Reinvermögen zeigt die Entwicklung im 2009 einen Knick nach unten. Das durchschnittliche Reinvermögen liegt 2009 mit 261'000 Franken um 4,2 Prozent tiefer als 2007. Verantwortlich dafür ist der Börsencrash 2008. Von diesem konnten sich die Börse und damit auch die Reinvermögen im 2009 noch nicht ganz erholen. Den stärksten Rückgang musste dabei die Alterklasse der 50- bis 64-Jährigen mit -9,8 Prozent hinnehmen. Die Altersklasse 65+ verzeichnete hingegen nur eine durchschnittliche Abnahme um 4,2 Prozent. Trotz fast doppelt so hohen Reinvermögen scheinen die Altersrentner und -rentnerinnen weniger an der Börse exponiert gewesen zu sein. Deutlich stärker als das Reinvermögen reduzierte sich zwischen 2007 und 2009 die durchschnittliche Vermögenssteuer. Mit 336 Franken (einfache Kantonssteuer) fällt sie 2009 um 18,8 Prozent tiefer aus als 2007. In der Differenz zur Reinvermögensentwicklung spiegelt sich hier deutlich die Tarifmilderung per 2009 wider.

Unterschiede zwischen Gemeinden

Weitere Informationen, die der Steuerstatistik zu entnehmen sind, beziehen sich auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen nach persönlichen und regionalen Merkmalen. So setzt sich das Einkommen im Durchschnitt aller 336'000 Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Kanton Aargau zu 67 Prozent aus unselbstständiger und 5 Prozent selbstständiger Erwerbstätigkeit zusammen. Weitere 16 Prozent stammen aus Sozial- und anderen Versicherungen und 10 Prozent aus Wertschriften und Kapitalanlagen sowie aus privatem Liegenschaftsbesitz (inkl. Eigenmietwert). Das Vermögen besteht zur Hauptsache aus privaten Liegenschaften (52 Prozent) sowie Wertschriften und Guthaben (40 Prozent). In den Gemeinden variiert das durchschnittliche Reineinkommen zwischen 48'200 Franken (Schmiedrued) und 168'800 Franken (Geltwil). Das durchschnittliche Reinvermögen schwankt zwischen 114'300 Franken (Spreitenbach) und 1,2 Millionen Franken (Meisterschwanden).

Weitere Informationen zum Thema

Index der Steuerausschöpfung 2013 in den Kantonen

04.12.2012
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2013 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum vierten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in meisten Kantonen tiefer als im Vorjahr - Anstieg in Zürich

Der Steuerausschöpfungsindex 2013 zeigt, dass im Schweizer Durchschnitt 26,7% der Wirtschaftskraft der Kantone und Gemeinden durch Fiskalabgaben belastet werden. Dabei konnte die Steuerbelastung  in 18 Kantonen teilweise deutlich gesenkt werden. Die höchsten Rückgänge punkto Steuerbelastung verzeichnen gemäss Steuerausschöpfungsindex 2013 die Kantone Uri, Graubünden und St. Gallen.In acht Kantonen wurde die Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials hingegen ausgeweitet, d.h. die Steuerbelastung stieg – am meisten in den Kantonen Jura und Zürich.

Kantonale Unterschiede punkto Steuerbelastung recht konstant

Über die gesamte Schweiz betrachtet blieb die steuerliche Ausschöpfung im Vergleich zum letzten Referenzjahr 2012 (26,8%) praktisch konstant. An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Zug und Schwyz deutlich unter dem gesamtschweizerischen Wert. Dabei wurde Zug zum ersten Mal seit dem ersten Referenzjahr 2008 vom Spitzenplatz verdrängt.

Steuerbelastungsindex 2013

FR - Steuerstatistik 2010 erschienen

13.11.2012
Die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg hat die Steuerstatistik 2010 publiziert. Auf 40 Seiten liefern Kommentare, Tabellen und Grafiken Angaben über den Ertrag der einfachen Kantonssteuer für die natürlichen Personen und juristischen Personen im Kanton Freiburg.

Wichtigste Erkenntnisse der Steuerstatistik 2010 des Kantons Freiburg

Gegenüber dem Vorjahr ist bei der Einkommenssteuer ein Zuwachs von 9,1 Mio. Franken (+ 1,4 %) zu verzeichnen. Der Ertrag dieser Steuer ist von gesetzlichen Steuererleichterungen für die Freiburger Steuerpflichtigen beeinflusst. So bewirkt die Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder und des Abzugs für Fremdbetreuungskosten eine Einnahmeneinbusse bei dieser Steuer von 9 Mio. Franken. Die Steuer auf dem Vermögen erhöht sich um 2,7 Mio. Franken (+ 3,8 %).Für die juristischen Personen betragen bei der Gewinnsteuer die Mindereinnahmen 12,9 Mio. Franken (-11,6 %) im Vergleich zum Steuerjahr 2009. Fast die Hälfte dieses Rückgangs ist auf die Gesetzesrevision zurückzuführen, die die Steuerlast der juristischen Personen um 5 % senkte. Bei der Kapitalsteuer ist ein Zuwachs von rund 0,6 Mio. Franken (+ 2,7 %) zu verzeichnen und beinhaltet eine Senkung von 1 Mio. Franken auf Grund der Änderung des Kapitalsteuersatzes.Was die Fakturierung betrifft, so wurde der kantonale Steuerfuss auf 100 % der einfachen Kantonssteuer für das Jahr 2010 beibehalten.

Steuerstatistik Freiburg – weitere Informationen

ZH - Praxis zu § 37b StG - Liquidationsgewinnbesteuerung, Bestimmung des Liquidationszeitpunkts bei Einkommensermittlung nach der Ist-Methode

25.07.2012
Das Steueramt des Kantons Zürich hat im Rahmen ihrer «Hinweise zur Einschätzungspraxis» eine neue Mitteilung veröffentlicht.

Der neue Hinweis zu § 37b StG ZH im Überblick

Bei Steuerpflichtigen mit Einkommensermittlung nach der Ist-Methode kann der Liquidationszeitpunkt unter Umständen vor der letzten Inkassohandlung angenommen werden, ...

Der neue Hinweis zu § 37b StG ZH im Volltext

Gemäss Art. 37b DBG ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven getrennt vom übrigen Einkommen zu besteuern, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben wird (vgl. zum kantonalen Recht Art. 11 Abs. 5 StHG und § 1 Abs. 1 der Verordnung über den Vollzug des Unternehmenssteuerreformgesetzes II des Bundes vom 3. November 2010, § 37b E-StG).Als letztes Geschäftsjahr (Liquidationsjahr) gilt das Geschäftsjahr, in dem die letzte Liquidationshandlung vorgenommen wird. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation ist im Einzelfall zu klären. In der Regel ist eine Liquidation abgeschlossen, wenn die letzte Inkassohandlung eingeleitet ist (Ziffer 3 des Kreisschreibens Nr. 28 der Eidgenössischen Steuer-verwaltung vom 3. November 2010, Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit).Bei Steuerpflichtigen mit Einkommensermittlung nach der Ist-Methode kann der Liquidationszeitpunkt unter Umständen vor der letzten Inkassohandlung angenommen wer-den, wenn nur noch verhältnismässig geringe Einnahmen ausstehend sind und zur Vereinnahmung ausstehen. Solche (Rest-) Einnahmen unterliegen dann aber nicht der separaten Liquidationsgewinnbesteuerung. 
Quelle: Mitteilung des Steueramtes Zürich vom 19.07.2012