Einlagen in Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum (und Flurgenossenschaften)
(Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung)
(Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung)
Das Änderungsprotokoll, das die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt, ist am 9. Februar 2026 nach dem Abschluss der Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Italien in Kraft getreten.
Im September 2025 forderte die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) die Kantonale Steuerverwaltung auf, spätestens ab der Steuerperiode 2027 Beiträge an die Säule 3a von Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein nicht mehr zum Abzug zuzulassen und unsere Praxis zu dieser Thematik entsprechend anzupassen. Die ESTV begründet ihre Ansicht damit, dass für die Bildung einer Säule 3a die Unterstellung unter die AHV/IV-Pflicht in der Schweiz vorausgesetzt werde. Personen, die in der Schweiz wohnhaft seien und im Fürstentum Liechtenstein arbeiten, seien jedoch dort den Sozialversicherungen unterstellt, weshalb mangels Anschlusses an die eidgenössische AHV keine Einzahlungen in eine Säule 3a vorgenommen und diese daher steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden können.
Entsprechend der Aufforderung der ESTV werden wir unsere Praxis anpassen und keinen Säule 3a-Abzug für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in Graubünden und Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein mehr zulassen, sofern für die entsprechende Erwerbstätigkeit keine AHV/IV-Pflicht in der Schweiz besteht. Die Praxisänderung gilt ab der Steuerperiode 2027.
Le bordereau provisoire pour l'impôt fédéral direct est une estimation basée sur votre dernière taxation connue.

Die kantonale Steuerverwaltung hat das Verzeichnis der steuerbefreiten juristischen Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, mit Sitz im Kanton Freiburg publiziert.
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de janvier 2026:
Die Steuerverwaltung hat einen Abgleich der Daten zusammen mit dem Grundbuchamt und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) vorgenommen und in ihre Systeme eingepflegt. Es ist daher möglich, dass Ihr aktuelles Liegenschaftsblatt im Vergleich zum Vorjahr leicht veränderte Werte aufzeigt.
Wir werden am 8. März 2026 über die Individualbesteuerung abstimmen.Bei dieser Besteuerungsart unterliegt jede Person, verheiratet oder nicht, einem eigenen Steuerverfahren und muss eine eigene Steuererklärung ausfüllen, ihre eigenen Veranlagungsanzeigen und Abrechnungen prüfen sowie Steuern zahlen.
In den kommenden Tagen werden die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 verschickt.Rund 96 Prozent der Steuerpflichtigen erhalten ausschliesslich die Zugangsdaten für eTax sowie ein Rückantwortkuvert. Ein vollständiger Papierversand mit Hauptbogen und zusätzlichen Formularen erfolgt nur noch an rund 4 Prozent der Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung bisher handschriftlich ausgefüllt und keine elektronische Lösung genutzt haben.
Auf eine gedruckte Wegleitung wird vollständig verzichtet. Diese steht neu ausschliesslich online zur Verfügung. Durch diese Massnahmen können jährlich rund eine Million Seiten Papier eingespart und die Druckkosten um rund 40’000 Franken reduziert werden.
Die Steuererklärung ist bis spätestens 31. März 2026 einzureichen. Falls mehr Zeit benötigt wird, kann die Frist kostenlos und unkompliziert online oder per E-Mail bis zum 31. Juli 2026 verlängert werden.
Das Steueramt empfiehlt, nicht nur die Steuererklärung online auszufüllen, sondern auch elektronisch über eTax einzureichen. Der Prozess ist nicht nur sicher, er minimiert auch Übertragungsfehler, da die Daten bereits elektronisch verfügbar sind und nicht zuerst eingescannt werden müssen.