Neuerungen 2020 im Steuerwesen
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2020 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2020 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.
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Die Quellensteuer wird nach Steuertarifen, die vom Zivilstand und von der Zahl der Kinder der steuerpflichtigen Person abhängen, berechnet.
Jede Person, die einer quellensteuerpflichtigen Person eine Vergütung zahlt, wird als Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) bezeichnet. Dies kann z.B. ein Arbeitgeber, ein Veranstalter, eine Versicherung oder Vorsorgeeinrichtung sein. Sie zieht die Steuern von Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche direkt von ihrer Zahlung an die quellensteuerpflichtige Person (qsP) ab und überweist sie dann an die Kantonale Steuerverwaltung (KStV).
Die KStV publiziert Ihre Praxis für Spezialfälle in der Bewertung von nicht kotierten Titeln
Steuerpflichtige, die ein Grundstück verkaufen, haben den dabei erzielten Gewinn zu versteuern. Die Abteilung Grundstückgewinne stellt ihnen eine spezielle Steuererklärung zu, nach deren Angaben sich der genaue Gewinn ermitteln lässt.
Umsetzung der Steuerreform vom 13.12.2018, veröffentlicht RSF 631.2.
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Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2019 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.
Die Quellensteuer (Qst) ist eine Steuer, die der Schuldner einer steuerbaren Leistung (SSL) direkt von einer Vergütung abzieht, welche für seinen Begünstigten (Quellensteuerpflichtiger) ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt, bevor er diese Steuer im Namen des Quellensteuerpflichtigen (QSP) an die Steuerbehörden überweist.