Sicherheitswarnung
Eine Phishing-Kampagne unter Verwendung der Identität des Staates und des Kantons Genf ist derzeit im Umlauf 
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 zwei Vernehmlassungen zu administrativen Entlastungen im Steuerbereich eröffnet. Es sollen mehrere steuerliche Vereinfachungen umgesetzt werden.
Das kantonale Steueramt des Kantons Solothurn hat die Abteilung Natürliche Personen neu organisiert. Die bisherige regionale Gliederung wurde per Anfang April durch eine fachlich ausgerichtete Struktur abgelöst. Die vier Standorte Solothurn, Balsthal, Olten und Dornach bleiben erhalten.
Bis Ende März 2026 waren die vier regionalen Veranlagungsbehörden in Solothurn, Balsthal, Olten und Dornach jeweils für die Steuerdossiers in ihren jeweiligen Bezirken zuständig. Diese Struktur stammte aus der Zeit der analogen Steuerverarbeitung. Mit der Neuorganisation wurde diese regionale Gliederung aufgehoben.
Von Regionen zu Fachbereichen
Neu erfolgt die Einteilung der Steuerdossiers nach Fachbereichen:
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die regierungsrätliche Botschaft zu TAXOPTIMA (Leitsätze 18–20 der Steuerstrategie) am 19. Mai 2026 beraten. Die vorgeschlagenen Steuergesetzänderungen basieren auf den Empfehlungen, die in einem paritätischen Projekt von Gemeinden und Kanton erarbeitet und im einstimmig verabschiedeten gemeinsamen Bericht "TAXOPTIMA" vorgeschlagen wurden. Die Neuerungen sollen namentlich Vereinfachungen für die Steuerkundigen bringen und die Effizienz bei internen Abläufen zwischen Kanton und Gemeinden steigern. In der ausführlichen Detailberatung verabschiedete die VWA einen Prüfungsantrag zur Gewährleistung der Bürgernähe. Den übrigen Gesetzesänderungen stimmte sie zu. In der Hauptabstimmung sprachen sich die Kommissionsmitglieder einstimmig für die Beschlusserhebung der Vorlage aus.
Regierungsratssitzung 5. Mai 2026 • Der Regierungsrat des Kantons Glarus beantragt dem Landrat des Kantons Glarus, die FDP‑Motion «Faire Regelung beim Kinderabzug» zu überweisen. Die Motion fordert eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes, wonach der Kinderabzug bei gemeinsamer oder abwechselnder Obhut hälftig auf beide Elternteile verteilt werden soll, unabhängig davon, ob sie gemeinsam veranlagt werden oder Unterhalt leisten.
Das kantonale Steueramt hat die Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife, die Weisung des Regierungsrates über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern sowie einen Praxishinweis und eine Mitteilung im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.