AFC Infos – Juni 2026
Dies ist die Übersicht des Steuerinformationsbriefs vom Juni 2026:
Dies ist die Übersicht des Steuerinformationsbriefs vom Juni 2026:
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die regierungsrätliche Botschaft zu TAXOPTIMA (Leitsätze 18–20 der Steuerstrategie) am 19. Mai 2026 beraten. Die vorgeschlagenen Steuergesetzänderungen basieren auf den Empfehlungen, die in einem paritätischen Projekt von Gemeinden und Kanton erarbeitet und im einstimmig verabschiedeten gemeinsamen Bericht "TAXOPTIMA" vorgeschlagen wurden. Die Neuerungen sollen namentlich Vereinfachungen für die Steuerkundigen bringen und die Effizienz bei internen Abläufen zwischen Kanton und Gemeinden steigern. In der ausführlichen Detailberatung verabschiedete die VWA einen Prüfungsantrag zur Gewährleistung der Bürgernähe. Den übrigen Gesetzesänderungen stimmte sie zu. In der Hauptabstimmung sprachen sich die Kommissionsmitglieder einstimmig für die Beschlusserhebung der Vorlage aus.
Regierungsratssitzung 5. Mai 2026 • Der Regierungsrat des Kantons Glarus beantragt dem Landrat des Kantons Glarus, die FDP‑Motion «Faire Regelung beim Kinderabzug» zu überweisen. Die Motion fordert eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes, wonach der Kinderabzug bei gemeinsamer oder abwechselnder Obhut hälftig auf beide Elternteile verteilt werden soll, unabhängig davon, ob sie gemeinsam veranlagt werden oder Unterhalt leisten.
Das kantonale Steueramt hat die Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife, die Weisung des Regierungsrates über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern sowie einen Praxishinweis und eine Mitteilung im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.
Die Vorlage „Taxoptima“ ist Teil der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie 2022–2030, die die Attraktivität des Kantons Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftsstandort stärken soll. Die geplanten Gesetzesänderungen wurden in einem gemeinsamen Projekt von Kanton und Gemeinden ausgearbeitet und zielen auf vereinfachte Verfahren für Steuerpflichtige sowie auf effizientere Abstimmungen zwischen den Steuerverwaltungen von Kanton und Gemeinden ab. Der Regierungsrat des Kantons Aargau und Finanzdirektor Dr. Markus Dieth erklärt: „Die Steuerverwaltungen richten sich konsequent nach den heutigen Erwartungen.“
Wie sind Unterhaltsbeiträge an Eheleute und minderjährige Kinder von der empfangenden Person zu versteuern und können sie von der leistenden Person in Abzug gebracht werden? Eine aktualisierte Praxisdarstellung: Unterhaltsleistungen bei getrennter Veranlagung