Der Bundesrat konkretisiert die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmen bei der internationalen Berichtspflicht
An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst. Damit wird die Berichtspflicht im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs in Sachen OECD-Mindestbesteuerung präzisiert und der administrative Aufwand für Unternehmen dank einer zentralen Einreichung reduziert.