Überblick über Änderungen im Zürcher Steuerbuch
Seit der letzten Mitteilung vom 27. Januar 2025 wurden verschiedene Erlasse neu in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen oder geändert.
Seit der letzten Mitteilung vom 27. Januar 2025 wurden verschiedene Erlasse neu in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen oder geändert.
Für die Steuererklärung 2025, die bis 31. März 2026 eingereicht werden muss, publiziert die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) die wichtigste Neuerungen im Steuerwesen für den Kanton Freiburg.
Den steuerpflichtigen natürlichen Personen des Kantons St.Gallen steht ab 2026 eine neue und moderne elektronische Steuererklärung für die Steuerperiode 2025 zur Verfügung. Das kantonale Steueramt ersetzt die aktuelle Download-Deklarationslösung durch eine webbasierte Anwendung. Für das Login nutzt die neue Online-Steuererklärung AGOV, das erprobte Behördenlogin der Bundesverwaltung.
Die Finanzkontrolle des Kantons Appenzell I.Rh. überprüfte die Umsetzung der 2024 beschlossenen Massnahmen der Finanzstrategie. Die Standeskommission nimmt zur Kenntnis, dass die angestrebte Entlastung im Budget 2026 insgesamt erreicht wird.
In den nächsten Tagen werden die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 versendet. Die Steuerpflichtigen können sie ab diesem Jahr entweder über den beliebten Online-Kanal ZHprivateTax oder auf Papier einreichen. Die Offline-Software «Private Tax» hingegen wurde eingestellt, da sie technologisch am Ende ihres Lebenszyklus angekommen war.
Pauschale Rückstellungen für Grossreparaturen können ab 1. Januar 2026 nicht mehr gebildet werden, wobei bestehende Rückstellungen bis spätestens 31. Dezember 2030 aufzulösen sind. Neu werden ab 1. Januar 2026 hingegen pauschale Rückstellungen für Schwankungsreserven von börsenkotierten Wertschriften zugelassen.
Die Quellensteuertarife wurden für die Steuerperiode 2026 angepasst. Die neuen Quellensteuertarife finden Sie ab Mitte Dezember 2025 unter www.ar.ch/quellensteuer.
Die ZIP-Dateien zum Einlesen der Quellensteuertarife 2026 in Ihr Lohnprogramm werden ebenfalls in den nächsten Tagen aufgeschaltet auf der Seite der ESTV https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-quellensteuer/qst-tarife-loehne.html.
Bei Fragen oder für weitere Informationen erreichen Sie uns unter 071 353 63 14 oder quellensteuer@clutterar.ch. Die Quellensteuer-Formulare finden Sie unter www.ar.ch/quellensteuer.
Der kantonale Steuerfuss bleibt unverändert
Der Kantonsrat hat am 1. Dezember 2025 entschieden, den Steuerfuss unverändert bei 3.3. Einheiten zu belassen. Einige Steuerfüsse der Gemeinden werden sich auf 2026 verändern.