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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerverwaltung

Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL)

30.10.2020

Jede Person, die einer quellensteuerpflichtigen Person eine Vergütung zahlt, wird als Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) bezeichnet. Dies kann z.B. ein Arbeitgeber, ein Veranstalter, eine Versicherung oder Vorsorgeeinrichtung sein. Sie zieht die Steuern von Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche direkt von ihrer Zahlung an die quellensteuerpflichtige Person (qsP) ab und überweist sie dann an die Kantonale Steuerverwaltung (KStV).

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Quellensteuerpflichtige Person (qsP)

13.12.2019

Die Quellensteuer (Qst) ist eine Steuer, die der Schuldner einer steuerbaren Leistung (SSL) direkt von einer Vergütung abzieht, welche für seinen Begünstigten (Quellensteuerpflichtiger) ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt, bevor er diese Steuer im Namen des Quellensteuerpflichtigen (QSP) an die Steuerbehörden überweist.

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