Lohnausweis
Jeder Arbeitgeber muss einen Lohnausweis ausstellen, auf dem alle Leistungen und alle geldwerten Vorteile aufgeführt sind; er gibt ihn der oder dem Angestellten oder der Rentnerin oder dem Rentner im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem geltenden oder einem früheren Arbeitsvertrag ab.