Mitteilungen der Standeskommission
Aus den Verhandlungen der Standeskommission
Aus den Verhandlungen der Standeskommission
Vernehmlassung zur Änderung der Besteuerung von hohen Geldspielgewinnen eröffnet. Mit der Gesetzesänderung soll nach einem hohen Geldspielgewinn die Möglichkeit eingeschränkt werden, durch einen Umzug in einen anderen Kanton Steuern zu optimieren. Deshalb sollen künftig Geldspielgewinne ab rund einer Million Franken am Wohnsitz zum Zeitpunkt des Gewinns besteuert werden, getrennt vom übrigen Einkommen. Der Bundesrat setzt damit eine vom Parlament überwiesene Motion um.
An seiner Sitzung vom 5. Dezember hat der Bundesrat Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll hauptsächlich zwei parlamentarische Vorstösse umsetzen: die Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen (Motion WAK-S 23.3012) und die Anpassungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen (Motion Engler 18.3235).
Die Arbeitsgruppe Spesenreglement der SSK kommt zum Schluss, dass ein Unternehmen auch ohne erneute Genehmigung des Spesenreglements die Kilometerentschädigung von bisher 70 Rp. auf neu 75 Rp. pro Kilometer anheben darf. Sie können beim Vorhandensein eines genehmigten Spesenreglements somit die Kilometerentschädigung im besagten Umfang erhöhen und dies wird ohne Überarbeitung des genehmigten Spesenreglements vom Kantonales Steueramt St. Gallen akzeptiert.
Der Regierungsrat hat den Vergütungs- und Verzugszins 2026 festgelegt. Der Vergütungszinssatz wird auf 0,1 % gesenkt und der Verzugszinssatz auf 5,0 % gesenkt.
Das Kantonale Steueramt lässt bisher Einzahlungen in die Säule 3a von steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerbstätigkeit im Fürstentum Liechtenstein (Grenzgängerinnen und Grenzgänger) steuerlich zum Abzug zu (Steuerbuch-Weisung 45 Nr. 9 Ziff. 4).
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Botschaft zum Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien verabschiedet. Das Abkommen setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) genehmigt. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Beide Erlasse sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Kroatien verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst. Damit wird die Berichtspflicht im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs in Sachen OECD-Mindestbesteuerung präzisiert und der administrative Aufwand für Unternehmen dank einer zentralen Einreichung reduziert.