Nouveaux horaires d'accueil de l'AFC dès le 4 mai 2026
À partir du lundi 4 mai 2026, les horaires d'accueil seront modifiés et resteront valables toute l'année. 
À partir du lundi 4 mai 2026, les horaires d'accueil seront modifiés et resteront valables toute l'année. 
Für die Steuererklärung 2025, die bis 31. März 2026 eingereicht werden muss, publiziert die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) die wichtigste Neuerungen im Steuerwesen für den Kanton Freiburg.
Den steuerpflichtigen natürlichen Personen des Kantons St.Gallen steht ab 2026 eine neue und moderne elektronische Steuererklärung für die Steuerperiode 2025 zur Verfügung. Das kantonale Steueramt ersetzt die aktuelle Download-Deklarationslösung durch eine webbasierte Anwendung. Für das Login nutzt die neue Online-Steuererklärung AGOV, das erprobte Behördenlogin der Bundesverwaltung.
Die Finanzkontrolle des Kantons Appenzell I.Rh. überprüfte die Umsetzung der 2024 beschlossenen Massnahmen der Finanzstrategie. Die Standeskommission nimmt zur Kenntnis, dass die angestrebte Entlastung im Budget 2026 insgesamt erreicht wird.
In den nächsten Tagen werden die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 versendet. Die Steuerpflichtigen können sie ab diesem Jahr entweder über den beliebten Online-Kanal ZHprivateTax oder auf Papier einreichen. Die Offline-Software «Private Tax» hingegen wurde eingestellt, da sie technologisch am Ende ihres Lebenszyklus angekommen war.
Pauschale Rückstellungen für Grossreparaturen können ab 1. Januar 2026 nicht mehr gebildet werden, wobei bestehende Rückstellungen bis spätestens 31. Dezember 2030 aufzulösen sind. Neu werden ab 1. Januar 2026 hingegen pauschale Rückstellungen für Schwankungsreserven von börsenkotierten Wertschriften zugelassen.
Der Grosse Rat hat am 1. Dezember 2025 beschlossen, den Personalaufwand im Budget 2026 um 398'600 Franken zu reduzieren. Die Standeskommission hat diesen Auftrag am 2. Dezember 2025 umgesetzt und die Reduktion ausschliesslich bei geplanten, neuen Stellen und Praktikumsstellen vorgenommen. Bestehende Stellen bleiben unverändert. Die im Budget vorgesehenen Lohnmassnahmen 2026 bleiben bestehen.