Veröffentlichung der Steuerstatistik 2023
Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) hat soeben die Steuerstatistik für das Jahr 2023 veröffentlicht. Diese Statistik ist auf der Webseite der KSTV aufgeschaltet.
Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) hat soeben die Steuerstatistik für das Jahr 2023 veröffentlicht. Diese Statistik ist auf der Webseite der KSTV aufgeschaltet.
Aus den Verhandlungen der Standeskommission.
Zur Sicherung der Finanzierung künftiger Infrastrukturprojekte schlug der Regierungsrat im Frühling vor, den Kanton an den Erträgen der Grundstückgewinnsteuer zu beteiligen. Der Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung, weshalb der Regierungsrat auf einen Antrag zur Änderung des Steuergesetzes verzichtet.
Nikotinprodukte wie Snus, Nikotinbeutel und E-Zigaretten finden zunehmend ihren Weg in den Sport. Besonders bei jungen Menschen steigt der Konsum an. Was harmlos wirkt, ist nicht ungefährlich und macht schnell abhängig. Eine öffentliche Informationsveranstaltung möchte informieren und die Sportvereine ermutigen, sich für die Nikotinprävention stark zu machen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 die Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Simbabwe verabschiedet. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit für eine weitere Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten.
Der Kanton Aargau hat dank Ertragsüberschüssen Schulden abgebaut und eine Ausgleichsreserve von 1,1 Milliarden Franken aufgebaut. Vor diesem Hintergrund schlägt der Regierungsrat des Kantons Aargau im Steuergesetz vor, dem Grossen Rat die rechtliche Grundlage zu schaffen, eine einmalige Steuerrückvergütung in Form einer Senkung des ordentlichen Kantonssteuerfusses zu beschliessen, sofern die im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Vernehmlassung zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten eröffnet. Das Abkommen wird dem geänderten OECD-Standard angepasst und enthält zudem neue Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen.
Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 20. Oktober 2025 in Brüssel das Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten unterzeichnet. Mit dem Änderungsprotokoll wird das Abkommen an den geänderten OECD-Standard angepasst und mit neuen Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen ergänzt.
Der Kanton Appenzell I.Rh. rechnet wie im Vorjahr mit einem Defizit. Das solide Wachstum der Steuereinnahmen reicht nicht aus, um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und beim Personalaufwand zu kompensieren.
Neu kann die Steuerrechnung und Veranlagungsverfügung per eBill empfangen und bezahlt werden. Damit wird das Bezahlen einfacher und umweltfreundlicher.