MWST – Neue Fassung der Branchen-Info Gesundheitswesen
Heute wurde die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 21 Gesundheitswesen veröffentlicht.
Heute wurde die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 21 Gesundheitswesen veröffentlicht.
Die ESTV hat die statistische Ergebnisse zur Mehrwertsteuer (MWST) im Jahr 2020 veröffentlicht. Im Zentrum der statistischen Ergebnisse stehen der Umsatz in seinen verschiedenen Ausprägungen, die Steuer auf dem Umsatz, die anrechenbare Vorsteuer und der Steuerertrag.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze: Normalsatz 8,1 %, Reduzierter Satz 2,6 %, Sondersatz für Beherbergung 3,8%.
Die EStV hat informiert, dass in Publikationen zum MWStG materielle Anpassungen vorgenommen worden sind. Betroffen sind Sportvereine, Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen.
Die EStV hat informiert, dass in Publikationen zum MWStG materielle Anpassungen zu den Themen Flughafen EuroAirport (Basel Mülhausen) sowie Negativzinsen vorgenommen worden sind.
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Per 17.09.2022 wurden im Rahmen einer Praxisüberprüfung relativ umfangreiche materielle Änderungen in der Praxisbroschüre der EStV zu den Privatanteilen sowie in den Broschüren «Hotel- und Gastgewerbe», «Finanzbereich» sowie «Rechtsanwälte und Notare» vorgenommen.
Am 26. Juli wurden im Bereich der MWST materielle Änderungen publiziert. Es geht um den Bereich der Anwendung der Branchenbroschüre Luftverkehr auf Luftfahrtunternehmen.
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen. Ein Ausfüllen auf Papier soll nicht mehr möglich sein.
Heute wurden materielle Anpassungen in der MWST-Broschüre «Gesundheitswesen» veröffentlicht. Es handelt sich um eine Praxisänderung.