Mehrwertsteuersatz wird auf 8.1% angehoben – Steuersätze
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Per 17.09.2022 wurden im Rahmen einer Praxisüberprüfung relativ umfangreiche materielle Änderungen in der Praxisbroschüre der EStV zu den Privatanteilen sowie in den Broschüren «Hotel- und Gastgewerbe», «Finanzbereich» sowie «Rechtsanwälte und Notare» vorgenommen.
Am 26. Juli wurden im Bereich der MWST materielle Änderungen publiziert. Es geht um den Bereich der Anwendung der Branchenbroschüre Luftverkehr auf Luftfahrtunternehmen.
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen. Ein Ausfüllen auf Papier soll nicht mehr möglich sein.
Heute wurden materielle Anpassungen in der MWST-Broschüre «Gesundheitswesen» veröffentlicht. Es handelt sich um eine Praxisänderung.
Die Broschüre 14 Finanzbereich hat Änderungen im Zusammenhang mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Trusts erfahren.
Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf 250 000 Franken für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Ab Antragsjahr 2022, d.h. für Rechnungen mit Rechnungsdatum 2021, können österreichische Unternehmen für den Bezug von Treibstoffen die Vergütung der Schweizer Mehrwertsteuer in der Schweiz nicht mehr geltend machen.
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen der Mehrwertsteuer (MWST) zu unterstellen, Subventionen von Gemeinwesen auch mehrwertsteuerrechtlich immer als Subvention zu behandeln und die MWST-Abrechnung für KMU nur noch jährlich einzufordern. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die der Bundesrat vorschlägt.
Die EStV hat wichtige materielle Änderungen ihrer Praxis publiziert. Es geht dabei einerseits um die Deklaration und um die mehrwertsteuerliche Behandlung von Covid-19-Beiträgen der öffentlichen Hand, andererseits um die Behandlung von Mahlzeiten, die durch den Arbeitgeber an die Angestellten abgegeben werden.