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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerveranlagung

Wichtige Ereignisse und Kennzahlen (KSTV) 2022

17.03.2023

Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) veranlagt und bezieht die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer der natürlichen und juristischen Personen. Sie bezieht auch die Kirchensteuer der juristischen Personen und nimmt auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung die Steuern zahlreicher Gemeinden und Pfarreien ein.

FR

Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (2024)

14.03.2023

Der Staatsrat hat am 14. März 2023 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern in die Vernehmlassung zu schicken, zusammen mit einem erläuternden Bericht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juni 2023.

FR

Afra Kane, die musikalische Patin der 28. Neuenburger Aktionswoche gegen Rassismus

10.03.2023

Vom 18. März bis 5. April 2023 steht die Neuenburger Aktionswoche gegen Rassismus (SACR) unter der Schirmherrschaft der Autorin, Komponistin und Interpretin Afra Kane, Preisträgerin des Montreux Jazz Talent Award 2019. Das umfangreiche Programm bietet die Möglichkeit, die interkulturelle Integrationspolitik des Kantons Neuenburg im Hinblick auf die Diskriminierungen aufgrund der Herkunft zu überprüfen, die weiterhin eine tägliche Herausforderung in einer Gesellschaft darstellen, die sich um ihre soziale Kohäsion bemüht.

NE

Personen aus der Ukraine in La Vue-des-Alpes und unbegleitete Minderjährige in Couvet: der Kanton passt sein Aufnahmeverfahren an

02.03.2023

Der Staatsrat des Kantons Neuenburg hat beschlossen, das ehemalige Hotel La Vue-des-Alpes, das er an die Gemeinde Val-de-Ruz vermietet, für einen Zeitraum von 6 bis 9 Monaten zu nutzen. Dieses derzeit leerstehende Hotel wird ab heute Personen aus der Ukraine beherbergen. Gleichzeitig wird das kantonale Zentrum in Couvet zu einer Einrichtung, die sich hauptsächlich um unbegleitete Minderjährige (UM) kümmert, die dem Kanton zugewiesen sind. Diese Änderungen zielen darauf ab, die kantonale Struktur neu zu organisieren, um besser auf die identifizierten Bedürfnisse einzugehen und auf kantonaler Ebene einen schnellen und konkreten Beitrag zur Verbesserung der derzeit angespannten Situation rund um das Bundeszentrum in Boudry zu leisten.

NE

Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern 2023

15.03.2022

Der Staatsrat gibt den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) in die Vernehmlassung. Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, (StHG; SR 642.14), die die Revision des Aktienrechts betreffen, angepasst werden. Mit dieser Revision werden auch di Motionen Schneuwly/Dafflon 2021-GC-91 und Collomb/Defferrard 2021-GC-128 sowie der Bericht des Staatsrats vom 8. März 2022 zum Ausgleich der Folgender kalten Progression umgesetzt. Sie regelt schliesslich die Aufhebung der Ausgleichszinsen und geht näher auf die Frage der in Nachsteuerverfahren anwendbaren Zinsen ein. Dieser erläuternde Bericht befasst sich auch mit der Frage der von der OECD vorgesehenen Mindeststeuer, vorerst ohne Gesetzesänderungsvorschläge. Die Vernehmlassung läuft bis 17. Juni 2022.

FR

Vernehmlassung des Vorentwurfs des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern

17.03.2021

In seiner Sitzung vom 16. März 2021 hat der Staatsrat die Vernehmlassung erteilt, den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden angepasst werden, die sich auf die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen beziehen. Die vorliegende Revision schreibt darüber hinaus die langjährige Praxis der Kantonalen Steuerverwaltung fest, wonach bei Überführung eines Grundstücks vom Geschäfts- ins Privatvermögen auch dann ein Steuerabschlag von 50 % (für die Kantonssteuer) möglich ist, wenn das Grundstück anschliessend unentgeltlich an ein Kind übertragen wird. Der Frist der Vernehmlassung läuft am 14. Juni 2021 ab.

FR