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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

OECD-Mindestbesteuerung ab 1.1.2024 – Registrierung und Deklaration

17.01.2025

Der Bundesrat hat per 01.01.2024 das Inkrafttreten der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen beschlossen.
Betroffen sind grundsätzlich multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als EUR 750 Mio.

Von den betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen sind die jeweils steuerpflichtigen Geschäftseinheiten ab 1.1.2025 zur Registration und anschliessenden Deklaration (innert 15 Monaten nach Ablauf Geschäftsjahr) verpflichtet.
Diese erfolgen über die webbasierte ESTV-Informatiklösung OMTax (www.omtax.admin.ch), welche im ePortal des Bundes integriert ist.
Weitere Informationen inkl. Anleitung finden Sie unter www.omtax.ch oder Steuererklärungen / Fristverlängerungen - Appenzell Ausserrhoden.

AR

Angepasste Richtlinien zu pauschalen Rückstellungen und Pauschalspesen

23.12.2024

Das Kantonale Steueramt hat die Richtlinie Nr. 81 für pauschale Rückstellungen überarbeitet. Ebenso wurde die Richtlinie Nr. 20 Pauschalspesen an das neue Muster-Spesenreglement angepasst. Das Muster-Spesenreglement findet sich unter https://www.ssk-csi.ch/de/themen/spesen.

NW

BE: Unveränderte Zinsen für das Steuerjahr 2025

04.11.2024

Die Verzugs-, Vergütungs- und Vorauszahlungszinsen bleiben gegenüber dem Steuerjahr 2024 unverändert. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2025 einen Vorauszahlungszins von 0,75 %. Der Vergütungszins beläuft sich auf 1 %, der Verzugszins beträgt 4 %. Der Vorauszahlungszins für die direkte Bundessteuer beläuft sich 2025 auf 0,75 % (2024: 1,25 %). Der Vergütungszins ist auf 4,50 % (2024: 4,75 %) festgesetzt. Der Verzugszins beträgt ebenfalls 4,50 % (2024: 4,75 %).

BE