TG: Aktuelle Weisungsänderungen
Aufgrund von Gesetzes- und Verordnungsänderungen erfolgten einige Anpassungen der Thurgauer Steuerpraxis.
Aufgrund von Gesetzes- und Verordnungsänderungen erfolgten einige Anpassungen der Thurgauer Steuerpraxis.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus schlägt eine moderate Steuersenkung vor. Der Kantonssteuerfuss soll um einen Prozentpunkt gesenkt- und die Sozialabzüge sollen bei der Vermögenssteuer erhöht werden. Die Vorlage wird dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde unterbreitet. Der Finanzausgleich soll bis 2026 im bisherigen Rahmen verlängert werden.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, dass ab 2023 ein Vorauszahlungszins von 0,25 Prozent bei den Einkommens- und Vermögenssteuern gewährt wird. Für die steuerpflichtigen Personen im Kanton Bern entsteht dadurch aufgrund der aktuell noch sehr tiefen Zinsen auf den meisten Bankkonten ein Anreiz für Vorauszahlungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern.
Die EStV hat informiert, dass in Publikationen zum MWStG materielle Anpassungen vorgenommen worden sind. Betroffen sind Sportvereine, Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen.
Der Artikel «Handänderungssteuer» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden. Der Text erläutert die Ausgestaltung der Handänderungssteuer bzw. –gebühren in den Kantonen.
Die vom Finanzdepartement des Kantons Schwyz publizierte Steuerstatistik für das Jahr 2019 zeigt bei den natürlichen Personen eine Zunahme von Einkommen und Vermögen. Bei den juristischen Personen ist eine noch stärkere Zunahme von Gewinn und Kapital festzustellen.
An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat einen Bericht über die Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb verabschiedet. Er empfiehlt, eine einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen.
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2022 beträgt 112,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Jahre 2012 um 2,09 Prozent erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2023 die im Steuergesetz in Frankenbeträge festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer erhöhen.
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt über die Besteuerung der Vergütungen für die Betreuung von Pflege- und Tageskindern angepasst. Dieses Merkblatt und weitere Erlasse sind im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Tadschikistan verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.