UR: Ab 2022 kommt die elektronische Steuererklärung
Die elektronische Steuererklärung wird ab der kommenden Steuerperiode im Kanton Uri umgesetzt. Im Gegenzug verschwindet das während Jahren eingesetzte Excel-File.
Die elektronische Steuererklärung wird ab der kommenden Steuerperiode im Kanton Uri umgesetzt. Im Gegenzug verschwindet das während Jahren eingesetzte Excel-File.
Der Ausgleichszins bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Steuern auf Kapitalleistungen sowie den Gewinn- und Kapitalsteuern wurde zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie per 1. Juli 2020 auf 0 Prozent gesenkt. Mit Blick auf die Pandemieentwicklung und auf die Höhe der Ausgleichszinsen in den umliegenden Kantonen wird der Ausgleichszins per 1. Januar 2022 auf 0.2% angehoben.
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) sowie die zugehörige Verordnung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Damit passt der Bundesrat die bestehenden rechtlichen Grundlagen den Entwicklungen im internationalen Steuerrecht an.
Le Conseil d’Etat transmet au Parlement son projet de révision de la loi sur la taxe des véhicules automobiles et des bateaux (LTVB). Le nouveau cadre légal répond, à sa mesure, aux objectifs environnementaux de la Confédération et du Canton, ainsi qu’aux évolutions technologiques des véhicules. Par toute une série de dispositions incitatives, par exemple un principe de bonus-malus, le Gouvernement entend ainsi encourager l’achat de véhicules peu polluants ou à motorisation électrique. Son projet prévoit par ailleurs la suppression de la taxe de base pour les véhicules légers et certains allégements spécifiques aux milieux professionnels.
Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) des Kantons Freiburg hat die Steuerstatistik für das Jahr 2019 veröffentlicht. Das in etwa 40-seitige Dokument liefert vor allem Daten zum Ertrag der einfachen Kantonssteuer der natürlichen und der juristischen Personen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung EStV hat im Rahmen des Kapitaleinlageprinzips die Zahlen zu den Kapitaleinlagen, den Rückzahlungen und den weiteren Veränderungen aktualisiert.
Die ESTV hat die Steuerstatistiken 2018 publiziert. Die publizierten Statistiken orientieren über statistische Kennzahlen und Ergebnisse der direkten Bundessteuer der natürlichen und juristischen Personen für das Steuerjahr 2018. Es werden Ergebnisse für die folgenden Ebenen gezeigt: Gemeinde, Kanton und die Schweiz. Zusätzlich werden für die natürlichen Personen die Ergebnisse über die kantonalen und gesamtschweizerischen Vermögensverhältnisse dargestellt. Diagramme und Karten ergänzen die im Excelformat publizierten Resultate.
Le Conseil d'État a décidé dans sa séance du 1er novembre trois adaptations de la taxe des véhicules automobiles et des bateaux pour 2022. La perception de la taxe des voitures de tourisme est stabilisée. Les véhicules à hydrogène seront taxés, comme les véhicules électriques, uniquement avec la part fixe de la taxe. Les bateaux à moteur électrique bénéficieront, quant à eux, d'un rabais de 50 % pour des raisons environnementales également.
Zwei Ökonomen haben für verschiedene Szenarien untersucht, wie sich eine Senkung der Vermögenssteuern im Kanton Zürich auswirken würde. Laut ihren Berechnungen müssten der Kanton und die Gemeinden in jedem Fall mit bedeutend tieferen Einnahmen rechnen, selbst wenn die Senkung neue Vermögen anziehen würde.
Die Berufskostenverordnung (Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer, Berufskostenverordnung) wurde geändert und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gegenüber der bisherigen Regelung werden neu die Kosten für den Arbeitsweg bei der Berechnung der unentgeltlichen privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges berücksichtigt. Aus diesem Grund steigt der Privatanteil Geschäftsfahrzeug von bisher 0,8% auf neu 0,9% pro Monat. Das Finanzdepartement des Kantons Luzern beschloss, diese Bestimmung auch für die Staats- und Gemeindesteuern zu übernehmen. Die Regelung vereinfacht so für die Arbeitgeberschaft künftig den administrativen Aufwand.