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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Kantonaler Steuerdienst - Geringe Quote fehlender Steuererklärungen festgestellt

28.05.2013

Nach dem Versand von Erinnerungsschreiben an Steuerpflichtige bezüglich nicht zurückgesandter Steuererklärungen für das Jahr 2012 hat der Kantonale Steuerdienst festgestellt, dass nur ein sehr geringer Anteil dieser Erklärungen während des Verfahrens nicht korrekt erfasst wurde und fehlte.

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ZH - Steuern auf Nutzniessung, Wohnrecht, Dienstbarkeit, Grundlast, vorgemerkte persönliche Rechte

24.05.2013
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt veröffentlicht mit einer Zusammenstellung der Praxis der Steuern auf Nutzniessungen, Wohnrechten, Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkten persönlichen Rechten (wie Vorkaufsrecht Kaufsrecht oder Rückkaufsrechte) bei den Staats- und Gemeindesteuern, bei der direkten Bundessteuer, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer. Stand der Publikation ist der 1. Januar 2013.Das neue Merkblatt, das im Zürcher Steuerbuch die Nummer ZStB Nr. 15/800 trägt, beinhaltet insbesondere Informationen zur Praxis der Steuerbehörden zu folgenden Themen:
  • Nutzniessung
    • Einräumung einer Nutzniessung
    • Ausübung der Nutzniessung
    • Beendigung / Übertragung der Nutzniessung
  • Wohnrecht
    • Einräumung, Ausübung und Beendigung eines Wohnrechts
  • Baurecht
    • Einräumung eines Baurechts an einem unüberbauten Grundstück
    • Einräumung eines Baurechts an einem überbauten Grundstück
    • Ausübung des Baurechts während der Baurechtsdauer
    • Ablösung des Baurechts
  • Grunddienstbarkeiten
    • Errichtung, Ausübung und Ablösung einer Grunddienstbarkeit
  • Andere Personaldienstbarkeiten
    • Errichtung, Ausübung und Ablösung einer Personaldienstbarkeit
  • Grundlasten
    • Errichtung, Ausübung und Ablösung einer Grundlast
  • Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht: Vorgemerkte persönliche Rechte
    • Vorkaufsrecht
    • Kaufs- und Rückkaufsrecht

 Weitere Informationen zum Thema

BL - Krankheitskosten: Regierungsrat will Selbstbehalt einführen

22.05.2013
Der Regierungsrat des Kantons Baselland will beim Abzug der Krankheits- und Unfallkosten wie bei der direkten Bundessteuer einen Selbstbehalt von 5 Prozent eingeführen. Primär geht es dabei um die Sanierung des Staatshaushaltes.Der Antrag des Regierungsrates an den Landrat erfolgt im Grunde genommen deshalb, weil das Entlastungsrahmengesetz am 17. Juni 2012 vom Stimmvolk als Gesamtpaket abgelehnt worden war.

Neben Spar- auch weitere Gründe

Der Regierungsrat nennt neben der Entlastung des Staatshaushaltes um jährlich CHF 15 Mio. weitere Gründe, die für die Einführung eines Selbstbehaltes sprächen:
  • Das StHg schreibe deutlich die Einführung eines Selbstbehalts vor; es lege lediglich dessen Höhe nicht fest. Es handle sich bei der Vorlage somit um eine harmonisierungsrechtlich gebotene Regelung (die vorgeschlagene Lösung, wonach nur die 5 Prozent des steuerbaren Reineinkommens übersteigenden Kosten abgezogen werden können, entspricht dem DBG)
  • Die Massnahme liege zudem genau auf der Linie der im November 2011 beschlossenen Verfassungsbestimmung, die verlangt, dass das Ausfüllen der Steuererklärung wenig Zeit in Anspruch nimmt und ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand bedeute

Behinderungsbedingte Kosten weiterhin voll abzugsfähig

Keine Einschränkung soll es gemäss Regierungsrat bei der Abzugsfähigkeit von behinderungsbedingten Kosten geben; diese sollen nach wie vor in vollem Umfang abzugsfähig bleiben.

SO - Lohnausweis geht ab 2014 direkt ans Steueramt

16.05.2013
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat eine 2010 beschlossene Bestimmung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern in Kraft gesetzt. Diese verpflichtet die Arbeitgeber im Kanton Solothurn ab 2014 ein Exemplar des Lohnausweises ihrer Mitarbeiter dem Kantonalen Steueramt einzureichen. Die Meldung kann mit einem zertifizierten Lohnprogramm automatisch erfolgen.Der Kantonsrat hat diese Bestimmung bereits im März 2010 im Rahmen der Revision des Steuergesetzes beschlossen, die 2011 in Kraft getreten ist. Davon ausgenommen wurde die sogenannten Lohnmeldepflicht für die Arbeitgeber, weil das Steueramt damals noch nicht in der Lage war, die Menge der Lohnausweise mit vertretbarem Aufwand den einzelnen Steuerdossiers zuzuordnen. In der Zwischenzeit hat das Steueramt die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, so dass die Arbeitgeber ab 2014 erstmals die Lohnausweise für das Jahr 2013 auch dem Steueramt zuzustellen haben.

SO - Elektronische Quellensteuerabrechnung

16.05.2013
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat eine Änderung der Steuerverordnung über die Erhebung der Quellensteuern beschlossen. Damit schafft er die nötigen Rechtsgrundlagen damit Arbeitgeber die Quellensteuern ab 2014 elektronisch mit dem Steueramt abrechnen können. Damit schliesst sich Solothurn der gesamtschweizerischen einheitlichen Bezeichnung der Quellensteuertarife an.Diese Änderung ist Voraussetzung dafür, dass sich die Abwicklung des Quellensteuerverfahrens zwischen Arbeitgebern und Steuerämtern dank Erleichterungen für beide Seiten markant vereinfachen lässt. Mit Hilfe einer zertifizierten Lohnsoftware kann man künftig die Quellensteuerabrechnungen bei den kantonalen Steuerverwaltungen elektronisch einreichen.[werbung_qs_bbook]Das Kantonale Steueramt wird Ende 2013 bereit sein, die elektronischen Abrechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die medienbruchfreie Bearbeitung der relevanten Quellensteuerdaten fördert die Effizienz im Büroalltag und wird mögliche Fehlerquelle der manuellen Bearbeitung der Daten eliminieren.Die elektronische Übermittlung ist für die Arbeitgeber aber nicht zwingend; sie können wie bisher Papierformulare verwenden.

ZH - Kinderabzug bei gemeinsamem Sorgerecht

16.05.2013
Nicht gemeinsam besteuerte Eltern, die zusammen die elterliche Sorge für Kinder wahrnehmen, ohne dass Unterhaltsbeiträge geleistet werden, sollen den Kinderabzug bei der Staats- und Gemeindesteuer künftig hälftig aufteilen. Dies beantragt der Regierungsrat des Kantons Zürich dem Kantonsrat mit einer Änderung des Steuergesetzes.

Heute Kinderabzug nur für einen Elternteil

Zurzeit kann der Kinderabzug in der Steuererklärung jenes Elternteils vorgenommen werden, der den grössten Teil des Unterhalts des Kindes bestreitet.

Anpassung an Bundessteuerrecht und Umsetzung einer Motion

Die neue Regelung ist eine Anpassung an das geänderte Bundessteuerrecht, das mit der Steuererklärung von 2011 in Kraft gesetzt worden ist; sie verhindert, dass der Abzug bei den Staats- und Gemeindesteuern weiterhin anders eingesetzt werden muss als bei der direkten Bundessteuer.Mit der neuen Regelung trägt der Regierungsrat überdies einer Motion aus dem Kantonsrat Rechnung (KR.Nr. 333/2010). 

MWST-Anmeldung online – jetzt kann man sich online für die MWST anmelden

15.05.2013
Die MWST-Anmeldung ist ab sofort rein online möglich. Die EStV hat heute informiert, dass der Fragebogen für die MWST-Anmeldung nicht mehr per Post an die EStV, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, geschickt, sondern direkt online übermittelt werden kann. Auch die MWST-Anmeldung mit Saldosteuersatz oder die Anmeldung zur Abrechnung nach vereinnahmten entgelten kann elektronisch zusammen mit der MWST-Anmeldung erledigt werden.

MWST-Anmeldung - Online-Tool unterstützt korrektes Vorgehen

Die Datenerfassung im Rahmen der MWST-Anmeldung können Sie, wenn Sie das neue Tool der Mehrwertsteuerverwaltung nutzen,  jederzeit unterbrechen – die bereits erfassten Angaben werden automatisch gespeichert. Die Daten bleiben solange gespeichert, bis sie entweder an die Mehrwertsteuerverwaltung übermittelt, explizit gelöscht oder die Online-MWST-Anmeldung mittels Button „Neustart" neu begonnen wird.Die MWST-Unterstellungserklärungen für Saldo- und Pauschalsteuersätze sowie der Antrag um Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten sind in der Online-Anmeldung integriert - Druck und Versand per Post entfallen.

MWST-Anmeldung Online – Mehr Informationen zum Thema

 

Zürich - Grundstückgewinnsteuer: Auch ZH-Unternehmen sollen Geschäftsverluste verrechnen können

08.05.2013
Auch Unternehmen mit Sitz im Kanton, die eine Liegenschaft veräussern, sollen Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer zur Verrechnung bringen können. Bis anhin besteht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts eine solche Möglichkeit nur für Unternehmen, wenn sie ihren Sitz in einem anderen Kanton haben. Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, zu einer entsprechenden Änderung des Steuergesetzes ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Verlustverrechnung bisher nur für ausserkantonale Unternehmen

Im Kanton Zürich gilt bei der Grundstückgewinnbesteuerung das monistische System. Danach unterliegen auch Gewinne auf Liegenschaften im Geschäftsvermögen der separaten Grundstückgewinnsteuer, die im Kanton Zürich von den Gemeinden erhoben wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung können Unternehmen, die im Kanton Zürich eine Liegenschaft veräussern, ihren Sitz aber in einem anderen Kanton haben, Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer zur Verrechnung bringen. Gemäss dem geltenden kantonalen Steuergesetz ist zürcherischen Unternehmen eine solche Verrechnung hingegen verwehrt.Auch wenn gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts solche unterschiedlichen Lösungen für ausser- und innerkantonale Unternehmen zulässig sind, kann dies im Hinblick auf das Gebot der Rechtsgleichheit kaum mehr überzeugen. Die heutige Regelung stellt für den Kanton Zürich auch einen Standortnachteil dar. Daher soll, unter Beibehaltung des monistischen Systems, das Steuergesetz so geändert werden, dass die Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer für alle Unternehmen ermöglicht wird.

Monistisches System soll beibehalten werden

Der Regierungsrat hat daher die Finanzdirektion ermächtigt, bei ausgewählten kantonalen Wirtschaftsverbänden, kantonalen Verbänden der Gemeindebehörden sowie den Städten Zürich und Winterthur zu einer entsprechenden Änderung des Steuergesetzes ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Alternative eines Übergangs zum dualistischen System bei der Grundstückgewinnbesteuerung lehnt der Regierungsrat ab. Danach würden Gewinne auf Liegenschaften im Geschäftsvermögen, wie das übrige Geschäftseinkommen mit der Einkommens- oder Gewinnsteuer erfasst. Eine solche Lösung hätte jedoch für die Gemeinden zu hohe Steuerausfälle zur Folge.

Pflicht zur unabhängigen Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer gilt ab 2014

02.05.2013
Ab 2014 sind alle Kantone verpflichtet, die Erhebung und die Ablieferung der direkten Bundessteuer durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan prüfen zu lassen. Der Bundesrat hat die entsprechende Gesetzesänderung auf 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt, womit eine Prüflücke bei der Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer geschlossen wird.Die Kantone werden künftig verpflichtet sein, die Erhebung und Ablieferung der direkten Bundessteuer durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan prüfen zu lassen. Eine derartige Verpflichtung bestand bislang nicht. Die meisten Kantone führen solche Prüfungen jedoch bereits heute durch. Das Resultat der Prüfung muss künftig jährlich der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) mitgeteilt werden. Unterlässt ein Kanton die Prüfung, so kann das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ein Revisionsunternehmen mit einer Prüfung beauftragen.Die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten über den Bezug der direkten Bundessteuer war von der Spezialkommission „Neugestaltung des Finanzausgleiches" des Nationalrates in der Motion 07.3282 gefordert worden und ein entsprechender Gesetzesvorschlag war am 14. Dezember 2012 von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden. Die Referendumsfrist lief unbenutzt ab.

Weitere Informationen zum Thema

FATCA - Bundesrat verabschiedet Botschaft

14.04.2013
Der Bundesrat hat die Botschaft zum FATCA-Abkommen zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Abkommen soll den schweizerischen Finanzinstituten zu Erleichterungen bei der Umsetzung der amerikanischen Steuergesetzgebung verhelfen.

Weitere Informationen zum FATCA-Abkommen der Schweiz mit den USA