Die Quellensteuer berechnen
Den Steuersatz und den Betrag der auf dem Lohn zurückbehaltenen Steuer aufgrund des monatlichen Bruttoeinkommens der an der Quelle besteuerten Person erhalten
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Freiburg.
Den Steuersatz und den Betrag der auf dem Lohn zurückbehaltenen Steuer aufgrund des monatlichen Bruttoeinkommens der an der Quelle besteuerten Person erhalten
Der Staatsrat hat am 18. März 2024 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) mit dem entsprechenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung läuft bis 20. Juni 2024.
Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat am 18. März 2024 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) mit dem entsprechenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung läuft bis 20. Juni 2024.
Präsentation der KSTV im Rahmen des Seminars vom 8. Februar 2024, das gemeinsam von EXPERTsuisse, Sektion Freiburg, Fiduciaire|Suisse und OREF, Section Fribourg, organisiert wurde.
Achtung: Einige Steuerpflichtige erhalten per Mail Zahlungs- oder Auskunftsanfragen, die nicht von der kantonalen oder eidgenössischen Steuerverwaltung stammen (Phishing).
Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) lädt die Freiburger Steuerpflichtigen ein, ihre Steuerklärung bis zum kommenden 31. März ausfüllen. Dazu führt der Direktlink www.fr.ch/fritax zur FriTax-Webapplikation, die die Online-Erfassung der für die Veranlagung der natürlichen Personen notwendigen Daten ermöglicht.
Für die Steuererklärung 2023, die bis 31. März 2024 eingereicht werden muss, hat die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) des Kantons Freiburg die wichtigsten Neuerungen überblickmässig zusammengestellt.
Die Plattform zur online Einreichung von Steuerklärungen für juristische Personen (e-tax JP) stellt sich neu auf.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt, die als Homeoffice im Sinne der vorübergehenden Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten.