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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Freiburg – Fribourg – FR

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Freiburg.

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
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Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen

Index der Steuerausschöpfung 2010 in den Kantonen

11.12.2009
Gestützt auf Zahlen des neuen Finanzausgleichs veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) heute zum ersten Mal den Index der Steuerausschöpfung in den Kantonen. Dieser Index erlaubt es festzustellen, in welchem Ausmass in den einzelnen Kantonen die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird. Der Steuerausschöpfungsindex soll in Zukunft jährlich publiziert werden.

Wieso der neue Index der Steuerausschöpfung

Bis zum Steuerjahr 2006 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Gesamtindex der Steuerbelastung. Dieser Index wurde im Rahmen des alten Finanzausgleichs für die Berechnung des Finanzkraftindexes verwendet. Er hatte gemäss Aussagen des EFDs zahlreiche methodische Schwächen und wurde mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs überflüssig. Er wird jetzt unter anderem durch den heute zum ersten Mal veröffentlichten Steuerausschöpfungsindex abgelöst.Der neue Index steht in engem Zusammenhang mit den Berechnungen innerhalb des neuen Finanzausgleichs. So zeigt der Steuerausschöpfungsindex 2010 das Verhältnis zwischen den kantonalen Steuereinnahmen (berechnet als Mittelwert der Steuereinnahmen in den Jahren 2004, 2005 und 2006) und dem Ressourcenpotenzial für das Referenzjahr 2010. Das Ressourcenpotenzial der Kantone wird im Zusammenhang mit den Finanzausgleichszahlen festgelegt und widerspiegelt das Steuersubstrat (ebenfalls berechnet als Mittelwert der Jahre 2004, 2005 und 2006), welches die Kantone durch eigene Besteuerung ausschöpfen können.Der Steuerausschöpfungsindex ist somit auch ein Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton. Er zeigt, wie stark die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird und somit nicht mehr für die private Verwendung zur Verfügung steht. Der Index ist deshalb ähnlich zu interpretieren wie die Fiskal- und Steuerquote, welche in der Schweiz auf nationaler Ebene berechnet wird.

Resultate Index Steuerausschöpfung 2010

Die Abbildung unten zeigt die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials 2010 in den einzelnen Kantonen. Im Schweizer Durchschnitt werden 25,3% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Stark unterdurchschnittlich ist die steuerliche Ausschöpfung in den Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Schwyz und Zug, wobei Zug mit 12,8% den tiefsten Wert aller Kantone aufweist. Aber auch in grösseren Kantonen wie Aargau und Zürich liegt die Steuerausschöpfung unter dem Schweizer Durchschnitt. Am oberen Ende der Skala sind einige Westschweizer Kantone, Graubünden, Bern, Basel-Stadt und St. Gallen zu finden. Dabei schöpft Genf mit 31,7% sein Ressourcenpotenzial am stärksten aus. Auffallend ist dabei, dass sich viele Kantone oberhalb oder in der Nähe des Schweizer Durchschnitts befinden, und dass die Abweichung vom Schweizer Durchschnitt zu Genf mit 6,4 Prozentpunkten nur halb so gross ist wie die Abweichung zu Zug mit 12,6 Prozentpunkten.Steuerliche Ausschoepfung 2010

Mehr Informationen zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010

Rohstoff des efd zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010
Quelle: efd

Steuerrechner 2009

21.09.2009
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2009)Bern (2009)
Luzern (2009)Uri (2009)
Schwyz (2009)Obwalden (2009)
Nidwalden (2009)Glarus (2009)
Zug (2009)Freiburg (2009)
Solothurn (2009)Basel-Stadt (2009)
Basel-Land (2009)Schaffhausen (2009)
Appenzell A.Rh. (2009)Appenzell I.Rh. (2009)
St. Gallen (2009)Graubünden (2009)
Aargau (2009)Thurgau (2009)
Tessin (2009)Waadt (2009)
Wallis (2009)Neuenburg (2009)
Genf (2009)Jura (2009)
Direkte Bundessteuer (2009)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

10.09.2009
Die ESTV hat ein neues Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die jeweiligen Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

1. Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2010

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten für das Steuerjahr 2010 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (AS 2008 4077).
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2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.