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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Internationales Steuerrecht

Hier finden Sie Aktuelle News zum internationalen Steuerrecht der Schweiz.

FATCA-Abkommen CH-USA - Schweiz und USA unterzeichnen Verständigungsvereinbarung

07.06.2013
Die Schweiz und die USA haben heute ein Memorandum of Understanding über Auslegungen des FATCA-Abkommens vom 14. Februar 2013 unterzeichnet. Es geht dabei um die Auslegung gewisser Begriffe und Abkommensklauseln.Bereits im Rahmen der Verhandlungen über das FATCA-Abkommen, welches am 14. Februar 2013 unterzeichnet worden war, hatten beide Seiten vereinbart, einzelne Auslegungen technischer oder administrativer Art in einer solchen Verständigungsvereinbarung (Memorandum of Understanding) festzuhalten.  Insofern stellt die Unterzeichnung dieser Vereinbarung keine Überraschung dar.

Inhalt der Verständigungsvereinbarung zum FATCA-Abkommen CH-USA im Überblick

Wie das EFD festhält, enthält die Verständigungsvereinbarung zum FATCA-Abkommen insbesondere Verständigungen zu folgenden Fragen. Sie:
  • fasst die Verpflichtungen der Schweizer Finanzinstitute zusammen,
  • hält das Verhältnis zum Qualified Intermediary System fest und
  • bestätigt für unter dem FATCA-Abkommen CH-USA befreite schweizerische Nutzungsberechtigte die erleichterte Eigendeklaration.
Schliesslich wird festgehalten, dass schweizerische Finanzinstitute grundsätzlich Begriffsbestimmungen aus den Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums anwenden können, wenn diese gegenüber den Definitionen im FATCA-Abkommen CH-USA Erleichterungen bringen.

Weitere Informationen zum Thema

 
Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 7.6.2013

FATCA - Bundesrat verabschiedet Botschaft

14.04.2013
Der Bundesrat hat die Botschaft zum FATCA-Abkommen zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Abkommen soll den schweizerischen Finanzinstituten zu Erleichterungen bei der Umsetzung der amerikanischen Steuergesetzgebung verhelfen.

Weitere Informationen zum FATCA-Abkommen der Schweiz mit den USA

Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2013

25.02.2013
Das EFD hat soeben den Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2013 veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Bericht enthält einen Rück- und Ausblick über die Aktivitäten in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Engagement in internationalen Finanzgremien und internationale Steuerpolitik.Der vom Eidgenössischen Finanzdepartement erstellte und vom Bundesrat genehmigte Bericht zeigt auf, dass die Schweiz in internationalen Finanz- und Steuerfragen weiterhin vor zahlreichen Herausforderungen steht. Stichworte hier: DBA und Steuerinformationsabkommen, Amtshilfe, USA, Unternehmensbesteuerung (Konflikt mit der EU), OECD-Anforderungen etc.

Weitere Informationen zum Thema

FATCA-Abkommen unterzeichnet

14.02.2013
Die Schweiz und die USA haben heute das FATCA-Abkommen unterzeichnet. Das Abkommen soll den schweizerischen Finanzinstituten zu Erleichterungen bei der Umsetzung der amerikanischen Steuergesetzgebung verhelfen. Der Abkommenstext ist jetzt ebenfalls verfügbar.

FATCA-Abkommen - Das will die USA damit erreichen

Mit FATCA wollen die USA erreichen, dass weltweit sämtliche Einkünfte von Personen besteuert werden, die in den USA steuerpflichtig sind und über Konten im Ausland verfügen. FATCA verlangt von ausländischen Finanzinstituten grundsätzlich, mit der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) einen Vertrag abzuschliessen, welcher sie verpflichtet, Meldungen über identifizierte US-Konten vorzunehmen. Im Falle ernsthafter Fehler bei der Umsetzung kann der IRS bei den betroffenen Finanzinstituten Auskunftsbegehren stellen, über welche er die schweizerischen Behörden informieren muss. Vor-Ort-Kontrollen beim betroffenen Finanzinstitut durch den IRS sind jedoch nicht erlaubt.

(Legaler) Informationsaustausch von Finanzinstituten mit dem IRS wird mit dem FATCA möglich

Das mit der Schweiz verhandelte FATCA-Abkommen erlaubt schweizerischen Finanzinstituten, mit dem IRS Informationen auszutauschen und ermöglicht den Finanzinstituten Vereinfachungen bei der Umsetzung. Die vom US-Treasury und IRS am 17. Januar 2013 publizierten definitiven Ausführungsbestimmungen (Final Regulations) sind für Schweizer Finanzinstitute insoweit anwendbar, als das Abkommen und seine Anhänge keine ausdrücklich abweichenden Regelungen vorsehen.

Bundesrat sieht mit FATCA Vereinfachungen für CH-Finanzinstitute

Das nun unterzeichnete Abkommen sieht für wesentliche Teile der schweizerischen Finanzindustrie Vereinfachungen vor:
  • Sozialversicherungen, die privaten Vorsorgeeinrichtungen sowie die Schadens- und Sachversicherungen sind vom Anwendungsbereich von FATCA ausgenommen;
  • Kollektivanlagevehikel sowie Finanzinstitute mit vorwiegend lokaler Kundschaft gelten unter bestimmten Voraussetzungen als FATCA-konform und unterliegen nur einer Registrierungspflicht und damit zusammenhängenden Pflichten (vorwiegend lokal bedeutet, dass mindestens 98 Prozent der Kundschaft aus der Schweiz oder der EU stammt);
  • Die Sorgfaltspflichten für die Identifikation von US-Kunden, denen die übrigen schweizerischen Finanzinstitute unterliegen, sind so gestaltet, dass sie den administrativen Aufwand in vertretbaren Grenzen halten.
Das Abkommen stellt gemäss Bundesrat sicher, dass von US-Personen bei schweizerischen Finanzinstituten gehaltene Konten entweder mit Zustimmung des Kontoinhabers oder auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenersuchen an die US-Steuerbehörden gemeldet werden. Falls keine Zustimmung vorliegt, werden Informationen nicht automatisch, sondern nur auf der Grundlage der Amtshilfebestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens ausgetauscht.

FATCA – Umsetzung ab 2014 Pflicht

Da FATCA in den USA ab 1. Januar 2014 schrittweise eingeführt wird, sind schweizerische Finanzinstitute unabhängig von einem Abkommen Schweiz-USA gezwungen, FATCA ab diesem Datum umzusetzen, sofern sie nicht vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen werden wollen. Ohne Abkommen können sie jedoch nicht von der erleichterten Umsetzung profitieren und würden dadurch gegenüber Konkurrenten auf anderen Finanzplätzen benachteiligt. Es wäre deshalb wichtig, dass das Abkommen ab 1. Januar 2014 in Kraft treten kann.

FATCA-Abkommen – Weiteres Vorgehen

Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit und Wichtigkeit hat der Bundesrat entschieden, die Vernehmlassung zum FATCA-Abkommen sowie zum entsprechenden Umsetzungsgesetz verkürzt durchzuführen. Die interessierten Kreise können innert vier Wochen Stellung nehmen.Um eine rasche Abwicklung des Genehmigungsprozesses zu ermöglichen, hat der Bundesrat zudem den Büros der eidg. Räte die Zustellung der FATCA-Botschaft angekündigt.Mit der Unterzeichnung ist jetzt auch der Wortlaut des Abkommens veröffentlicht. Es muss den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden und unterliegt dem fakultativen Referendum.

Regelung der Vergangenheit vom FATCA-Abkommen nicht berührt

Unabhängig von FATCA arbeiten die beiden Staaten weiter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zusammen, um eine Lösung für die Vergangenheit zu finden. Die Lösung hat sowohl dem amerikanischen Gesetzesvollzug als auch dem Bedürfnis der Schweiz nach einer Regelung für den Finanz­platz zu genügen. In diesem Zusammenhang werten die zuständigen US-Behörden den er­folg­reichen Abschluss der FATCA-Verhandlungen als positives Signal.

Weitere Informationen zum FATCA-Abkommen


Quelle: Medienmitteileung von Bundesrat und EFD vom 14.02.2013

Steuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich sind ratifiziert

20.12.2012
Die Schweiz hat, wie das EFD heute mitteilt gestern das Genehmigungsverfahren für die Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich abgeschlossen. Die Abkommen treten somit wie vorgesehen am 1. Januar 2013 in Kraft. Das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG), welches die Umsetzung der Quellensteuerabkommen regelt, tritt heute in Kraft.
Die konkrete Umsetzung der Steuerabkommen wird durch das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) geregelt. Dieses enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege, die Strafbestimmungen und die internen Verfahrensvorschriften der Vorauszahlung.Obwohl die Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten, wird das IQG bereits heute in Kraft gesetzt. Damit soll gewährleistet werden, dass die im Abkommen mit Grossbritannien vereinbarte Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen fristgerecht bis zum 31. Januar 2013 Grossbritannien überwiesen werden kann. Zur Umsetzung des IQG bedarf es zusätzlich zweier Verordnungen, welche ebenfalls mit heutiger Wirkung in Kraft treten.

Weitere Informationen zum IQG sowie zu den umsetzenden Verordnungen

Steuerabkommen mit Deutschland definitiv gescheitert

12.12.2012
Das deutsche Parlament hat das von der Bundesregierung unterzeichnete Quellensteuerabkommen mit der Schweiz wie erwartet nicht ratifiziert. Im Verhältnis zu Deutschland bleibt nach dem Nein der Status Quo bestehen.

Abkommen mit Grossbritannien und Österreich vom deutschen Nein nicht berührt

Die Schweiz wird die Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich am 1. Januar 2013 in Kraft setzen. Verhandlungen mit Griechenland und Italien über ähnliche Abkommen sind im Gang.

Informationen zum nun gescheiterten Abkommen im Überblick (Newsmeldungen auf steuerinformationen.ch)

  • [intlink id="neues-steuerabkommen-mit-deutschland-die-eckpunkte" type="post"]Neues Steuerabkommen mit Deutschland - die Eckpunkte[/intlink]
  • [intlink id="steuerabkommen-mit-deutschland-anderung" type="post"]Steuerabkommen mit Deutschland - Änderung[/intlink]
  • [intlink id="steuerabkommen-mit-grossbritannien-und-deutschland-iqg-botschaft-veroffentlicht" type="post"]Steuerabkommen mit Deutschland - Botschaft zum IQG veröffentlicht[/intlink]

CH-USA - FATCA-Abkommen paraphiert

04.12.2012
Die Schweiz und die USA haben gestern in Washington D.C. ein Abkommen zur erleichterten Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) paraphiert. Die Erleichterungen gelten insbesondere für Sozialversicherungen, private Vorsorgeeinrichtungen und für Schadens- und Sachversicherungen, die vom Anwendungsbereich von FATCA ausgenommen sind, sowie für die Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute.

FATCA - Was ist überhaupt der Zweck des Gesetzes?

Mit dem am 18. März 2010 in Kraft gesetzten FATCA wollen die USA erreichen, dass sämtliche Einkünfte von in den USA steuerpflichtigen Personen über im Ausland gehaltene Konten der Besteuerung in den USA zugeführt werden können. FATCA verlangt von ausländischen Finanzinstituten (Foreign Financial Institutions, FFI) grundsätzlich, mit den US-Steuerbehörden ein Abkommen abzuschliessen, das sie verpflichtet, Meldungen über identifizierte US-Konten vorzunehmen.

FATCA-Abkommen - Darum geht es

Das nun paraphierte Abkommen sieht gemäss Information des EFD für wesentliche Teile der schweizerischen Finanzindustrie Vereinfachungen vor, die – so die Hoffnung – auch die Rechtssicherheit im Finanzsektor erhöhen sollen:
  • Sozialversicherungen, die privaten Vorsorgeeinrichtungen sowie die Schadens- und Sachversicherungen sind vom Anwendungsbereich von FATCA ausgenommen;
  • Kollektivanlagevehikel sowie Finanzinstitute mit vorwiegend lokaler Kundschaft gelten unter bestimmten Voraussetzungen als FATCA-konform und unterliegen nur einer Registrierungspflicht;
  • Die Sorgfaltspflichten für die Identifikation von US-Kunden, denen die übrigen schweizerischen Finanzinstitute unterliegen, sind so gestaltet, dass sie den administrativen Aufwand in vertretbaren Grenzen halten.

Keine automatische Meldung bei Nichtzustimmung des Kontoinhabers

Das Abkommen stellt sicher, dass von US-Personen bei schweizerischen Finanzinstituten gehaltene Konten
  • entweder mit Zustimmung des Kontoinhabers oder
  • auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenersuchen an die US-Steuerbehörden gemeldet werden.
Falls keine Zustimmung vorliegt, werden Informationen nicht automatisch, sondern nur auf der Grundlage der Amtshilfebestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens ausgetauscht.

FATCA-Abkommen - so geht es weiter

Das Abkommen unterliegt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte und dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Der Text des Abkommens ist noch nicht bekannt und wird erst nach der Unterzeichnung veröffentlicht .
Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 4.12.2012

DBA Slowenien, Turkmenistan, Tschechien, Bulgarien, Peru

26.11.2012
Der Bundesrat hat am 21.11. die Botschaften zu fünf DBA veröffentlicht, die allesamt Bestimmungen zur Amtshilfe nach dem OECD-Musterabkommen enthalten. Es handelt sich um die Abkommen mit Slowenien, Turkmenistan, der Tschechischen Republik, Bulgarien und Peru.Unten finden Sie Links zu den jeweiligen Botschaften betreffend die neuen DBA.

Weitere Informationen

Steuerabkommen Griechenland – Verhandlungen beschlossen

08.11.2012
Der Bundesrat hat gestern nach Konsultationen der zuständigen parlamentarischen Kommissionen das Verhandlungsmandat für ein Quellensteuerabkommen mit Griechenland verabschiedet. Bern und Athen streben einen raschen Abschluss nach dem Vorbild der Abkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich an.Das Abkommen soll die Regularisierung unversteuerter griechischer Gelder in der Schweiz sowie in Zukunft die Einführung einer Abgeltungssteuer mit Griechenland ermöglichen. Im Gegenzug soll die Schweiz besseren Marktzutritt für Finanzdienstleistungen erhalten.

DBA Vereinigte arabische Emirate

08.11.2012
Das neue DBA zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung ist in Kraft getreten. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss dem OECD-Musterabkommen.Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate insbesondere vereinbart, dass keine Quellensteuer mehr erhoben wird auf Dividendenzahlungen an den anderen Vertragsstaat oder an staatliche Einrichtungen (insbesondere an Staatsfonds) sowie an Vorsorgeeinrichtungen.Auf Dividenden, die an Gesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 10% an der ausschüttenden Gesellschaft und 15% in den andern Fällen gezahlt werden, wird eine Residualsteuer von 5% erhoben. Die Zinsen und Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat versteuert.Das Abkommen ist am 21. Oktober 2012 in Kraft getreten und findet Anwendung hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern ab dem 1. Januar 2012 und hinsichtlich der übrigen Steuern ab dem 1. Januar 2013. Es handelt sich um ein Erstabkommen.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz – Vereinigte arabische Emirate